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   VG München, 10.07.2009 - M 21 K 08.4734   

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https://dejure.org/2009,64307
VG München, 10.07.2009 - M 21 K 08.4734 (https://dejure.org/2009,64307)
VG München, Entscheidung vom 10.07.2009 - M 21 K 08.4734 (https://dejure.org/2009,64307)
VG München, Entscheidung vom 10. Juli 2009 - M 21 K 08.4734 (https://dejure.org/2009,64307)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis als Dienstanfänger bei früherem Dienstherrn nicht nach § 6 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG ruhegehaltfähig;Laufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Laufbahn des gehobenen ...;Keine Gleichrangigkeit eines Fachhochschulstudiums ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 04.06.1980 - 6 B 38.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gestützt auf den Grund der

    Auszug aus VG München, 10.07.2009 - M 21 K 08.4734
    Zwar knüpft diese Regelung bezüglich der Frage, welche Ausbildung als vorgeschrieben anzusehen ist, regelmäßig an die für die erste Laufbahn und innerhalb dieser für das erste Amt des Beamten geforderten Ausbildungsvoraussetzungen an (BVerwG vom 04.06.1980 - 6 B 38.79 - Buchholz 232.5 § 12 BeamtVG Nr. 2).

    Hat jedoch der Beamte, wie im vorliegenden Fall, nach Beendigung des ersten Beamtenverhältnisses - hier bei dem Land Rheinland-Pfalz - ein neues Beamtenverhältnis - hier bei der Deutschen Bundespost - begründet, so sind die für dieses geforderten Ausbildungsvoraussetzungen bei der Anrechnung von Vordienstzeiten maßgebend (BVerwG vom 04.06.1980, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 17.01.1994 - 3 B 93.2316
    Auszug aus VG München, 10.07.2009 - M 21 K 08.4734
    Nach einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zum Parallelfall der Anrechenbarkeit der Zeit als Finanzschüler (Verwaltungslehrling) auf die ruhegehaltfähige Dienstzeit (BayVGH vom 17.01.1994 - 3 B 93.2316 - Schütz BeamtR ES/C II 1.1.2 Nr. 18) steht ein solcher in einem öffentlich-rechtlichen Lehrverhältnis.

    Daher kann die Zeit als Finanzschüler nicht auf die ruhegehaltfähige Dienstzeit des Beamten angerechnet werden (BayVGH vom 17.01.1994, a.a.O.).

  • BVerwG, 11.12.2008 - 2 C 9.08

    Ruhebezüge; Ausbildungszeit; ruhegehaltfähige Dienstzeit; Sonderurlaub bei der

    Auszug aus VG München, 10.07.2009 - M 21 K 08.4734
    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Versorgungsbehörde vorgeschriebene Ausbildungszeiten gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BeamtVG als ruhegehaltfähig bei der Festsetzung des Ruhegehalts berücksichtigen muss, wenn diese Zeiten - wie es im vorliegenden Fall auch zu sein scheint, es sei denn, der Kläger ist nachzuversichern - nicht bei einer anderen Altersversorgung, etwa einer Rente, zu berücksichtigen sind (BVerwG vom 11.12.2008 - 2 C 9.08 - NVwZ-RR 2009, 345 = ZTR 2009, 282 = DokBer B 2009, 166).
  • BVerwG, 26.09.1996 - 2 C 28.95

    Beamtenrecht - Beamtenversorgung, Berücksichtigung von Ausbildungszeiten als

    Auszug aus VG München, 10.07.2009 - M 21 K 08.4734
    Welche Ausbildung im Sinne des § 12 Abs. 1 BeamtVG vorgeschrieben ist und ob sie eine geforderte allgemeine Schulbildung ersetzt, ergibt sich aus den laufbahnrechtlichen Regelungen zur Zeit der Ableistung der jeweiligen Ausbildung (BVerwG vom 26.09.1996 - 2 C 28.95 - ZBR 1997, 93 = DÖD 1997, 62 = PersR 1997, 88 = Schütz BeamtR ES/C II 1.2 Nr. 25 = Buchholz 239.1 § 12 BeamtVG Nr. 11).
  • BVerwG, 14.11.1985 - 2 C 7.85

    Umfang der Berücksichtigung des Fachhochschulstudiums eines Beamten des gehobenen

    Auszug aus VG München, 10.07.2009 - M 21 K 08.4734
    Ein solcher Fall der Gleichrangigkeit ist nicht gegeben, wenn die zugrunde liegenden Vorschriften bestimmen, dass zur Laufbahn auch zugelassen werden k a n n, wer die für den Erwerb der Befähigung erforderlichen wissenschaftlichen Kenntnisse, Erkenntnisse und Methoden in einem mit der Hochschulprüfung abgeschlossenen Studiengang einer wissenschaftlichen Hochschule oder Fachhochschule erworben hat (BVerwG vom 14.11.1985 - 2 C 7.85 - ZBR 1986, 209 = DÖD 1987, 109 = DokBer B 1986, 85 = RiA 1986, 234 = Buchholz 235 § 28 BBesG Nr. 10 - zu einem der LAPO CPF unterfallenden vergleichbaren Sachverhalt).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.1984 - 1 A 2535/82
    Auszug aus VG München, 10.07.2009 - M 21 K 08.4734
    Die von dem Kläger in diesem Zusammenhang zitierte Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG Münster vom 25.09.1984 - 1 A 2535/82 - RiA 1985, 118) ist nicht zu einem hier einschlägigen Fall ergangen.
  • VG Augsburg, 16.04.2015 - Au 2 K 14.1001

    Recht der Beamten nach Landesrecht; Beamtenversorgungsrecht; Anerkennung von

    Es handelte sich nach den laufbahnrechtlichen Vorschriften zur Zeit der Ableistung der jeweiligen Ausbildung (BVerwG, U.v. 26.9.1996 - 2 C 28.95 - ZBR 1997, 93) folglich auch nicht um eine vorgeschriebene Ausbildung (s. hierzu auch VG München, U.v. 10.7.2009 - M 21 K 08.4734 - juris; Weinbrenner/Schmalhofer in Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, Beamtenversorgungsrecht des Bundes und der Länder, Stand Januar 2015, § 6 BeamtVG Rn. 84).
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