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   VG München, 12.10.2017 - M 10 K 17.1259   

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VG München, 12.10.2017 - M 10 K 17.1259 (https://dejure.org/2017,55001)
VG München, Entscheidung vom 12.10.2017 - M 10 K 17.1259 (https://dejure.org/2017,55001)
VG München, Entscheidung vom 12. Oktober 2017 - M 10 K 17.1259 (https://dejure.org/2017,55001)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AO § 130 Abs. 1; VwGO § 113 Abs. 5 S. 2; KAG Art. 13 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b
    Beitragsermittlung auf der Grundlage von Umsatz und Gewinn - Höhe des Fremdenverkehrsbeitrags

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Beitragsermittlung auf der Grundlage von Umsatz und Gewinn - Höhe des Fremdenverkehrsbeitrags

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 21.05.2012 - 20 B 12.251

    Anspruch auf fehlerfreie Ermessensentscheidung; (Teil-) Rücknahme eines

    Auszug aus VG München, 12.10.2017 - M 10 K 17.1259
    Maßgeblich sind dabei die Umständen des Einzelfalles und die Gewichtung der einschlägigen Gesichtspunkte (BayVGH, B.v. 21.5.2012 - 20 B 12.251 - juris).

    Hierbei ist zwar zunächst davon auszugehen, dass die materielle Gerechtigkeit grundsätzlich im gesetzlich vorgesehenen Rechtsbehelfsverfahren gegen den Ausgangsbescheid zu verwirklichen ist; dies bedeutet jedoch nicht, dass die Belange des Abgabepflichtigen von Vornherein außer Betracht bleiben dürfen (BayVGH, B.v. 21.5.2012 - 20 B 12.251 - juris).

  • BFH, 19.08.1999 - III R 57/98

    Keine Wiedereinsetzung bei Verjährungsfristen

    Auszug aus VG München, 12.10.2017 - M 10 K 17.1259
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Änderung zu Lasten oder zu Gunsten des Pflichtigen erfolgen soll (BFH, U.v. 05.3.1987 - VII R 29/84 - BFHE 149, 132; vgl. auch BFH, U.v. 19.8.1999 - III R 57/98 - BFHE 191, 198).
  • VGH Bayern, 18.02.2013 - 10 B 10.1028

    Erlass von Verwaltungsgebühren wegen unbilliger Härte; Ermessensausübung;

    Auszug aus VG München, 12.10.2017 - M 10 K 17.1259
    Diese Regelung gestattet es bereits nach ihrem Wortlaut der Verwaltungsbehörde nur, die im Rahmen ihrer Entscheidung bereits angestellten Ermessenserwägungen zu ergänzen, nicht jedoch, im gerichtlichen Verfahren erstmals solche Erwägungen anzustellen und damit eine unterbliebene Ermessensentscheidung insgesamt nachzuholen (BayVGH, U.v. 18.2.2013 - 10 B 10.1028 - juris m.w.N.).
  • BFH, 05.03.1987 - VII R 29/84

    Änderung von Steuerbescheiden - Änderung zugunsten des Steuerpflichtigen -

    Auszug aus VG München, 12.10.2017 - M 10 K 17.1259
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Änderung zu Lasten oder zu Gunsten des Pflichtigen erfolgen soll (BFH, U.v. 05.3.1987 - VII R 29/84 - BFHE 149, 132; vgl. auch BFH, U.v. 19.8.1999 - III R 57/98 - BFHE 191, 198).
  • VG Köln, 19.06.2012 - 14 K 726/11

    Rücknahme bestandskräftiger Gebührenbescheide;; Erstattung;;

    Auszug aus VG München, 12.10.2017 - M 10 K 17.1259
    Die Vorschrift des § 169 AO bildet eine absolute Rücknahmesperre, die die Anwendung des § 130 AO von vornherein ausschließt (vgl. VG Köln, U.v. 19.6.2012 - 14 K 726/11 - juris m.w.N.) und damit die Pflicht zu einer Ermessensausübung entfällt.
  • VGH Bayern, 15.09.2015 - 20 ZB 15.1574

    Rückzahlung von Beiträgen; keine Nichtigkeit des Beitragsbescheides; kein

    Auszug aus VG München, 12.10.2017 - M 10 K 17.1259
    Dies wäre nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung allenfalls dann anzunehmen, wenn die Aufrechterhaltung der betroffenen Bescheide mit Blick auf das Gebot der materiellen Gerechtigkeit schlechthin unerträglich wäre oder ein Beharren auf der Bestandskraft des jeweiligen Bescheids als ein Verstoß gegen die guten Sitten oder gegen Treu und Glauben erschiene (zusammenfassend BayVGH, B.v. 15.9.2015 - 20 ZB 15.1574 - juris).
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