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   VG München, 13.12.2011 - M 2 K 10.4146   

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VG München, 13.12.2011 - M 2 K 10.4146 (https://dejure.org/2011,59987)
VG München, Entscheidung vom 13.12.2011 - M 2 K 10.4146 (https://dejure.org/2011,59987)
VG München, Entscheidung vom 13. Dezember 2011 - M 2 K 10.4146 (https://dejure.org/2011,59987)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Seeufersteg; Eigentumsverletzung (verneint); Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (verneint); Rücksichtnahmegebot; Geh- und Kommunikationsgeräusche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus VG München, 13.12.2011 - M 2 K 10.4146
    Das in § 35 Abs. 3 BauGB zwar nicht ausdrücklich erwähnte, aber in der Rechtsprechung als öffentlicher Belang seit langem anerkannte (grundlegend BVerwG vom 25.2.1977, Az. 4 C 22.75, BayVBl 1977, 639) Gebot, auf schutzwürdige Individualinteressen Rücksicht zu nehmen, gilt nicht nur für Außenbereichsvorhaben untereinander, sondern wirkt auch über die Gebietsgrenzen hinweg (BVerwG vom 28.10.1993, Az. 4 C 5.93, NVwZ 1994, 686/687).

    Das objektiv-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme hat nur dann drittschützende Wirkung, soweit in qualifizierter und zugleich individualisierter Weise auf schutzwürdige Interessen eines erkennbar abgegrenzten Kreises Dritter Rücksicht zu nehmen ist (BVerwG vom 25.2.1977 a.a.O. LS 4; BayVGH vom 31.3.2001, Az. 15 B 96.1537, BayVBl 2002, 698/699).

  • BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93

    Rücksichtnahmegebot gebietsübergreifend?

    Auszug aus VG München, 13.12.2011 - M 2 K 10.4146
    Das in § 35 Abs. 3 BauGB zwar nicht ausdrücklich erwähnte, aber in der Rechtsprechung als öffentlicher Belang seit langem anerkannte (grundlegend BVerwG vom 25.2.1977, Az. 4 C 22.75, BayVBl 1977, 639) Gebot, auf schutzwürdige Individualinteressen Rücksicht zu nehmen, gilt nicht nur für Außenbereichsvorhaben untereinander, sondern wirkt auch über die Gebietsgrenzen hinweg (BVerwG vom 28.10.1993, Az. 4 C 5.93, NVwZ 1994, 686/687).

    Unter Berücksichtigung des mit dem Vorhaben verfolgten Zwecks, Einheimischen und Gästen einen Fußweg abseits der vielbefahrenen Ortsdurchfahrt der Bundesstraße ... zur Verfügung zu stellen, und im Hinblick auf die Verpflichtungen der Beigeladenen aus Art. 141 Abs. 3 Satz 3 der Verfassung und Art. 33 BayNatSchG 2005 (jetzt: Art. 37 BayNatSchG 2011) halten sich die Beeinträchtigungen der Klägerin im Rahmen dessen, was ihr nach Lage der Dinge zuzumuten ist (zur Abwägung beim Rücksichtnahmegebot vgl. BVerwG vom 28.10.1993 a.a.O. S. 687).

  • VG München, 13.12.2011 - M 2 K 10.4218

    Seeufersteg; Rücksichtnahmegebot; Geh- und Kommunikationsgeräusche

    Auszug aus VG München, 13.12.2011 - M 2 K 10.4146
    Ergänzend wurde auf den klägerischen Schriftsatz vom 8. September 2010 im Parallelverfahren M 2 K 10.4218 verwiesen, in dem u.a. unzumutbare Lärmeinwirkungen, Einblickmöglichkeiten, Nutzungseinschränkungen und entgegenstehende öffentliche Belange (Denkmal- und Landschaftsschutz) und Verstöße gegen das Abstandsflächenrecht gerügt worden waren.

    In einer im Parallelverfahren M 2 K 10.4218 von den dortigen Klägern vorgelegten Stellungnahme des Sachverständigen für Schallimmissionsschutz Hunecke vom 1. April 2011 wird im Wesentlichen ausgeführt: Die in der Untersuchung vom Dezember 2010 angewandte Beurteilungsgrundlage der 16. BImSchV sei ungeeignet.

  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter

    Auszug aus VG München, 13.12.2011 - M 2 K 10.4146
    Soweit die TA Lärm von der Rechtsprechung zur Beurteilung der von Fußgängern erzeugten Geräusche herangezogen wurde, wurde dies mit der Zurechenbarkeit des Fußgängerverkehrs zu der eigentlich zu beurteilenden Anlage begründet und ausdrücklich ein Vorbehalt zu Gunsten der tatrichterlichen Bewertung und Beurteilung menschlicher Lebensäußerungen gemacht (BVerwG vom 27.8.1998, Az. 4 C 5.98, NVwZ 1999, 523/527 und juris RdNr. 37 - Kurhaus; vom 9.4.2003, Az. 6 B 12.03, juris RdNrn. 10 und 14 - Gaststätte).
  • BVerwG, 09.04.2003 - 6 B 12.03

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Zurechnung des

    Auszug aus VG München, 13.12.2011 - M 2 K 10.4146
    Soweit die TA Lärm von der Rechtsprechung zur Beurteilung der von Fußgängern erzeugten Geräusche herangezogen wurde, wurde dies mit der Zurechenbarkeit des Fußgängerverkehrs zu der eigentlich zu beurteilenden Anlage begründet und ausdrücklich ein Vorbehalt zu Gunsten der tatrichterlichen Bewertung und Beurteilung menschlicher Lebensäußerungen gemacht (BVerwG vom 27.8.1998, Az. 4 C 5.98, NVwZ 1999, 523/527 und juris RdNr. 37 - Kurhaus; vom 9.4.2003, Az. 6 B 12.03, juris RdNrn. 10 und 14 - Gaststätte).
  • VGH Bayern, 15.11.2011 - 14 AS 11.2305

    Eilverfahren; Nachbarschutz; Rücksichtnahmegebot; Bestimmtheit der

    Auszug aus VG München, 13.12.2011 - M 2 K 10.4146
    Unerheblich ist deshalb, ob es sich bei der genehmigten Errichtung des Fußgängerstegs um ein nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiertes oder um ein sonstiges Vorhaben im Sinne von § 35 Abs. 2 BauGB handelt und ob es den Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 35 Abs. 1 oder 2 BauGB entspricht, da § 35 BauGB keine allgemein nachbarschützende Norm ist (BayVGH vom 15.11.2011, Az. 14 AS 11.2305 RdNr. 30).
  • VGH Bayern, 31.03.2001 - 15 B 96.1537

    Baurecht: Im Außenbereich privilegierter Sandabbau, Auswirkungen auf eine private

    Auszug aus VG München, 13.12.2011 - M 2 K 10.4146
    Das objektiv-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme hat nur dann drittschützende Wirkung, soweit in qualifizierter und zugleich individualisierter Weise auf schutzwürdige Interessen eines erkennbar abgegrenzten Kreises Dritter Rücksicht zu nehmen ist (BVerwG vom 25.2.1977 a.a.O. LS 4; BayVGH vom 31.3.2001, Az. 15 B 96.1537, BayVBl 2002, 698/699).
  • BVerwG, 13.09.1989 - 4 B 93.89

    Privater Sportboothafen - Individuelle Erholungs- und Freizeitwünsche -

    Auszug aus VG München, 13.12.2011 - M 2 K 10.4146
    Deswegen kann auch dahingestellt bleiben, ob das Vorhaben, wie in dem Genehmigungsbescheid ausgeführt wird, bereits deshalb nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB privilegiert ist, weil ein Steg sinnvoll nur im ... errichtet werden kann (dagegen BVerwG vom 13.9.1989, Az. 4 B 93.89, UPR 1990, 63).
  • BVerwG, 16.03.1976 - 4 B 186.75

    Eigentumsverletzung durch Beseitigung der Uferlage eines Grundstücks -

    Auszug aus VG München, 13.12.2011 - M 2 K 10.4146
    In der Regel wird nicht einmal durch die Entziehung der Anliegerstellung zum See durch eine Uferaufschüttung in die Rechte des Eigentümers des Ufergrundstücks eingegriffen (BVerwG vom 16.3.1976, Az. 4 B 186.75, DÖV 1976, 389 = juris RdNrn. 3 ff.; BayVGH vom 5.12.1978, Az. 1 VIII 74, BayVBl. 1979, 178 = juris RdNr. 59).
  • VGH Bayern, 05.12.1989 - 22 CS 88.2471
    Auszug aus VG München, 13.12.2011 - M 2 K 10.4146
    Auch wenn dadurch der Lagevorteil der klägerischen Grundstücke geschmälert, Erschwernisse beim Schwimmen oder Bootsfahren vom jeweiligen Grundstück aus verursacht, der freie Blick auf den ... etwas beeinträchtigt, Einblickmöglichkeiten in Erdgeschossräume eröffnet und der Wert der Ufergrundstücke um 20 % gemindert wird, hält sich das Vorhaben im Rahmen dessen, was die Klägerin im Rahmen des Rücksichtnahmegebots hinnehmen muss (vgl. auch BayVGH vom 5.12.1989, Az. 22 CS 88.2471, S. 7 UA und vom 6.6.1994, Az. 22 CS 93.1385, S. 3 f. UA - jeweils zum bereits errichteten Fußgängersteg zwischen dem Rathaus ... und der sog. ...).
  • BAG, 20.01.2009 - 1 AZR 515/08

    Gewerkschaftswerbung per E-Mail

  • BGH, 18.01.1983 - VI ZR 270/80

    Deliktische Ansprüche des Erwerbers einer Kfz-Hebebühne wegen Nichteignung für

  • VGH Bayern, 11.06.2013 - 8 ZB 12.725

    Tegernseer Steganlage darf gebaut werden

    Gleiches gilt nach der vom Verwaltungsgericht erholten schalltechnischen Untersuchung der Fa. ... GmbH vom 12. April 2011, in der - unter Zugrundelegung von täglich 3.000 Spaziergängern - für das Anwesen der Klägerin Immissionswerte von maximal 51 dB(A) tags errechnet wurden (vgl. S. 20 der schalltechnischen Untersuchung, Blatt 173 ff., 193 der Gerichtsakte des Verwaltungsgerichts München Az. M 2 K 10.4146).
  • VG Regensburg, 26.03.2021 - RO 2 E 21.157

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Planfeststellungsbeschluss, Planfeststellung,

    Es gibt auch keine greifbaren Anhaltspunkte für eine Unrichtigkeit der Berechnungen; solche sind auch nicht vorgetragen und die gefundenen Ergebnisse erscheinen auch keineswegs aus der Luft gegriffen (vgl. zu einem Holzsteg mit 2.500 bzw. 3.000 Nutzern zur Tagzeit: VG München, U.v. 13.12.2011 - M 2 K 10.4146 - nachfolgend BayVGH, B.v. 11.06.2013 - 8 ZB 12.725 -, jeweils juris).
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