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   VG München, 16.04.2015 - M 10 K 14.5633   

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VG München, 16.04.2015 - M 10 K 14.5633 (https://dejure.org/2015,16556)
VG München, Entscheidung vom 16.04.2015 - M 10 K 14.5633 (https://dejure.org/2015,16556)
VG München, Entscheidung vom 16. April 2015 - M 10 K 14.5633 (https://dejure.org/2015,16556)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Tierschutzgebot, Regelvermutung, Aussetzen, Herrenlosigkeit, Tierfund, Ablieferungspflicht, Fundtier, Aufbewahrung, Aufwendungsersatz, öffentlich-rechtliche GoA, Zinsen, Tierschutzverein, Fundbehörde, Behandlungskosten, Erstattung, Unterbringungskosten, Gemeindegebiet, ...

  • ra.de
  • RA Kotz

    Tierarztkostenerstattung bei Tierfund eines herrenlosen Tieres

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • VG Stuttgart, 16.12.2013 - 4 K 29/13

    Fundtier; Ablieferung; Verwahrung

    Auszug aus VG München, 16.04.2015 - M 10 K 14.5633
    In der Region der Beklagten werden Katzen regelmäßig als Haustiere, d.h. (gattungsmäßig) unter menschlicher Herrschaft gehalten (vgl. auch VG Stuttgart, U.v. 16.12.2013 - 4 K 29/13 - juris Rn. 28 m.w.N.).

    Katzen werden häufig nicht nur in der Wohnung, sondern auch als sogenannte "Freigängerkatzen" gehalten; dabei kommt es erfahrungsgemäß vor, dass sie ihr "Revier" verlassen, herumstreunen und gelegentlich sogar verwildern (VG Stuttgart, U.v. 16.12.2013 - 4 K 29/13 - juris Rn. 28).

    In solchen Zweifelsfällen ist nach Ansicht des Gerichts aber aus Gründen des Tierschutzes im Rahmen einer Regelvermutung zunächst davon auszugehen, dass es sich jeweils um Fundtiere handelt (vgl. auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, U.v. 12.1.2011 - 3 L 272/06 - juris Rn. 23 ff.; VG Stuttgart, U.v. 16.12.2013 - 4 K 29/13 - juris Rn. 30; VG Ansbach, U.v. 26.9.2011 - AN 10 K 11.00205 - juris Rn. 29 f.; VG Saarlouis, U.v. 24.4.2013 - 5 K 593/12 - juris Rn. 23 ff.).

    Es kann dahingestellt bleiben, ob dieses gesetzliche Verbot schon dazu führt, dass eine wirksame Dereliktion von Vornherein nicht möglich ist, oder ob es nur die Basis für Sanktionsmöglichkeiten darstellt (str.; zum Meinungsstand vgl. VG Stuttgart, U.v. 16.12.2013 - 4 K 29/13 - juris Rn. 30 m.w.N.).

    Dafür müssen jedoch besondere Anhaltspunkte vorliegen, die, ungeachtet der Frage, ob dies rechtlich möglich ist, die Absicht des Eigentümers, auf das Eigentum zu verzichten, deutlich erkennen lassen und somit geeignet sind, diese Regelvermutung auszuräumen (VG Stuttgart, U.v. 16.12.2013 - 4 K 29/13 - juris Rn. 30).

    Die Behörde trifft dann die Pflicht zur Verwahrung als eigenes Geschäft i.S.v. § 677 BGB (so auch VG Stuttgart, U.v. 16.12.2013 - 4 K 29/13 - juris Rn. 32).

  • VG Regensburg, 05.08.2014 - RO 4 K 13.1231

    Fundtiere; Aufwendungsersatz durch Fundbehörde; Ablieferung bei der Fundbehörde

    Auszug aus VG München, 16.04.2015 - M 10 K 14.5633
    Ohne Ablieferung der jeweiligen Katzen könne eine Verwahrungspflicht der Beklagten als Fundbehörde gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 FundV jedoch nicht entstanden sein, ihr behördlicher Aufgabenbereich sei gar nicht erst eröffnet worden (VG Regensburg, U.v. 5.8.2014 - RO 4 K 13.1231 - juris).

    An die Ablieferung knüpfe § 5 FundV u.a. die behördliche Verwahrungspflicht (VG Regensburg, U.v. 5.8.2014 a.a.O.).

    Der Verwaltungsrechtsweg ist vorliegend gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO gegeben, da mit der Klage Ansprüche aus öffentlich-rechtlicher Geschäftsführung ohne Auftrag geltend gemacht werden (vgl. ausführlich VG Regensburg, U.v. 5.8.2014 - RO 4 K 13.1231 - juris Rn. 19 m.w.N.).

    Allerdings ist dieser Vollzugshinweis ab dem 1. Januar 2008 gemäß § 7a der Bekanntmachung über die amtliche Veröffentlichung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Staatsregierung und der Staatsministerien in der bis 31. Dezember 2013 gültigen Fassung im Rahmen derBereinigung veröffentlichter Verwaltungsvorschriften außer Kraft getreten, da er nicht in der in der "Datenbank BAYERN-RECHT" digital erfasst wurde (so auch VG Regensburg, U.v. 5.8.2014 - RO 4 K 13.1231 - juris Rn. 34).

    Zwar treten die Wirkungen der Ablieferung nach § 5 Abs. 1 Satz 1 FundV im Sinne eines subjektiv-öffentlichen Rechts des Finders auf Aufgabe des Besitzes an der Fundsache zugunsten der zuständigen Fundbehörde grundsätzlich erst ein, nachdem die Fundbehörde die Sache gemäß § 2 FundV entgegengenommen hat (vgl. Kindl a.a.O. § 967 BGB Rn. 1; VG Regensburg, U.v. 5.8.2014 - RO 4 K 13.1231 - juris Rn. 27).

    Auch ersetzt die Fundanzeige entsprechend § 965 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 1 FundV die Ablieferung der Fundsache grundsätzlich nicht, da beide Vorgänge voneinander zu unterscheiden sind (VG Regensburg, U.v. 5.8.2014 a.a.O juris Rn. 31).

  • BVerwG, 06.09.1988 - 4 C 5.86

    Uferdeckwerk - §§ 677 ff BGB, entsprechende Anwendung der GoA-Vorschriften im

    Auszug aus VG München, 16.04.2015 - M 10 K 14.5633
    Die zivilrechtlichen Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677 ff. BGB) finden im öffentlichen Recht entsprechende Anwendung, wenn die Erstattung von Aufwendungen für die Wahrnehmung von Aufgaben in Betracht kommt, die an sich zum Tätigkeitsbereich der öffentlichen Verwaltung gehören (grundlegend: BVerwG, U.v. 6.9.1988 - 4 C 5/86 - BVerwGE 80, 170-177).

    Handelt es sich - wie hier - um den Fall einer öffentlich-rechtlichen Geschäftsführung ohne Auftrag, ist dabei nicht nur maßgeblich, dass generell ein öffentliches Interesse an der Erfüllung der entsprechenden Aufgabe besteht, sondern es muss darüber hinaus ein öffentliches Interesse daran bestehen, dass die Aufgabe von dem privaten Geschäftsführer in der gegebenen Situation erfüllt worden ist (BVerwG, U. v. 6.9.1988 - BVerwG 4 C 5.86 - BVerwGE 80, 170 - juris Rn. 14 ff. m.w.N.).

    Die Prioritäten, die eine Behörde selbst setzen kann, dürfen folglich nicht überspielt werden durch private Initiativen, die den öffentlichen Haushalt hiernach durch Aufwendungsersatzansprüche belasten (vgl. BVerwG U. v. 6.9.1988 a.a.O. juris Rn. 17).

  • VG Saarlouis, 24.04.2013 - 5 K 593/12

    Kostenübernahme für die Behandlung eines Fundtieres

    Auszug aus VG München, 16.04.2015 - M 10 K 14.5633
    Zum gleichen Ergebnis komme das Verwaltungsgericht des Saarlandes (U.v. 24.4.2013 - 5 K 593/12).

    In solchen Zweifelsfällen ist nach Ansicht des Gerichts aber aus Gründen des Tierschutzes im Rahmen einer Regelvermutung zunächst davon auszugehen, dass es sich jeweils um Fundtiere handelt (vgl. auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, U.v. 12.1.2011 - 3 L 272/06 - juris Rn. 23 ff.; VG Stuttgart, U.v. 16.12.2013 - 4 K 29/13 - juris Rn. 30; VG Ansbach, U.v. 26.9.2011 - AN 10 K 11.00205 - juris Rn. 29 f.; VG Saarlouis, U.v. 24.4.2013 - 5 K 593/12 - juris Rn. 23 ff.).

    Dies gilt umso mehr, als häufig zu beobachten ist, dass sich Besitzer verlorengegangener Tiere - auch unabhängig von einer förmlichen Verlustmeldung - intensiv durch private Suchzettel und Nachfragen in der Nachbarschaft bemühen, ihre verloren gegangenen Tiere wiederzufinden (ausführlich VG Gießen, U.v. 27.2.2012 - 4 K 2064/11.GI - juris Rn. 20 ff.; VG Saarlouis, U.v. 24.4.2013 - 5 K 593/12 - juris Rn. 28 ff.).

  • VG Ansbach, 26.09.2011 - AN 10 K 11.00205

    Öffentlich-rechtliche Geschäftsführung ohne Auftrag; Fundtier; Aufwendungsersatz;

    Auszug aus VG München, 16.04.2015 - M 10 K 14.5633
    November 2014 setzten die Verfahrensbevollmächtigten des Klägers der Beklagten unter Darlegung ihrer Rechtsauffassung mit Bezugnahme auf die Gemeinsame Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit vom 1. Dezember 1993 - Nr. 1 B 3 - 2530 - 1 und auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 26. September 2011 - AN 10 K 11.00205 - letztmals eine Zahlungsfrist bis .

    Das Verwaltungsgericht Ansbach habe in seinem Urteil vom 26. September 2011 - AN 10 K 11.00205 - darauf hingewiesen, dass insbesondere Katzen regelmäßig Haustiere seien, auch wenn dies nicht mit letzter Sicherheit festgestellt werden könne.

    In solchen Zweifelsfällen ist nach Ansicht des Gerichts aber aus Gründen des Tierschutzes im Rahmen einer Regelvermutung zunächst davon auszugehen, dass es sich jeweils um Fundtiere handelt (vgl. auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, U.v. 12.1.2011 - 3 L 272/06 - juris Rn. 23 ff.; VG Stuttgart, U.v. 16.12.2013 - 4 K 29/13 - juris Rn. 30; VG Ansbach, U.v. 26.9.2011 - AN 10 K 11.00205 - juris Rn. 29 f.; VG Saarlouis, U.v. 24.4.2013 - 5 K 593/12 - juris Rn. 23 ff.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.01.2011 - 3 L 272/06

    Aufgefundenes Tier; Anscheins-Fundsache; Kosten der unaufschiebbaren

    Auszug aus VG München, 16.04.2015 - M 10 K 14.5633
    In solchen Zweifelsfällen ist nach Ansicht des Gerichts aber aus Gründen des Tierschutzes im Rahmen einer Regelvermutung zunächst davon auszugehen, dass es sich jeweils um Fundtiere handelt (vgl. auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, U.v. 12.1.2011 - 3 L 272/06 - juris Rn. 23 ff.; VG Stuttgart, U.v. 16.12.2013 - 4 K 29/13 - juris Rn. 30; VG Ansbach, U.v. 26.9.2011 - AN 10 K 11.00205 - juris Rn. 29 f.; VG Saarlouis, U.v. 24.4.2013 - 5 K 593/12 - juris Rn. 23 ff.).

    Diese Wertung des Gerichts entspricht im Ergebnis der Erlasslage in verschiedenen Bundesländern (vgl. dazu z.B. OVG Mecklenburg-Vorpommern, U.v. 12.1.2011 a.a.O. juris Rn. 25), die vorgibt, dass alle aufgefundenen Tiere zunächst als Fundtiere zu behandeln seien, diese Vermutung - und damit eine Erstattungspflicht für Aufwendungen - aber ende, wenn sich nach vier Wochen noch kein Eigentümer gemeldet habe; denn dann könne angenommen werden, dass das Tier keinen Besitzer (mehr) habe, damit herrenlos sei und nicht mehr in die Zuständigkeit der Kommune falle.

  • VG Gießen, 27.02.2012 - 4 K 2064/11

    Aufwendungsersatz für die Betreuung aufgefundener Tiere

    Auszug aus VG München, 16.04.2015 - M 10 K 14.5633
    Dies gilt umso mehr, als häufig zu beobachten ist, dass sich Besitzer verlorengegangener Tiere - auch unabhängig von einer förmlichen Verlustmeldung - intensiv durch private Suchzettel und Nachfragen in der Nachbarschaft bemühen, ihre verloren gegangenen Tiere wiederzufinden (ausführlich VG Gießen, U.v. 27.2.2012 - 4 K 2064/11.GI - juris Rn. 20 ff.; VG Saarlouis, U.v. 24.4.2013 - 5 K 593/12 - juris Rn. 28 ff.).
  • BGH, 21.12.1978 - VII ZR 91/77

    Ersatzfähigkeit von Aufwendungen für Besucher eines Unfallverletzten durch die

    Auszug aus VG München, 16.04.2015 - M 10 K 14.5633
    Dass er aufgrund seiner vereinssatzungsrechtlichen Vorgaben ggf. selbst zur Versorgung der aufgefundenen und bei ihm abgegebenen Tiere verpflichtet war, führt allenfalls zur Annahme eines so genannten "auch-fremden" Geschäfts und ist für die Vermutung des Fremdgeschäftsführungswillens unschädlich (vgl. BGH, U.v. 21.12.1978 - VII ZR 91/77 - NJW 1979, 598 f. - juris Rn. 12 m.w.N.).
  • VG Gießen, 05.09.2001 - 10 E 2160/01

    Tierschutzverein; Versorgung aufgefundener Tiere; Erstattungsanspruch

    Auszug aus VG München, 16.04.2015 - M 10 K 14.5633
    Der Kläger schätzte es zum Zeitpunkt des Fundes im März 2014 jeweils auf etwas mehr als ein Jahr ("Geburtsdatum ca. ....1.2013", vgl. Blatt 28, 29 u. 30 der Behördenakte); es handelte sich also nicht um gerade erst - und damit möglicherweise in "freier Wildbahn" und insoweit "eigentumslos" (so VG Gießen, U.v. 5.5.2001 - 10 E 2160/01 - juris Rn.23 ff.) - geborene Katzenwelpen.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.01.2013 - 3 L 93/09

    Kosten der Unterbringung eines Hundes

    Auszug aus VG München, 16.04.2015 - M 10 K 14.5633
    Letztlich sei deswegen eine Eigentumsaufgabe durch das Aussetzen von Tieren schon gar nicht möglich (OVG Mecklenburg-Vorpommern, U.v. 30.1.2013 - 3 L 93/09).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2016 - 5 B 1265/15

    Verwahrung einer gefangenen Hauskatze als Fundtier; Annahmepflicht der

    vgl. hierzu VG München, Urteil vom 16. April 2015- M 10 K 14.5633 -, juris, Rn. 58; Obermann, Fundtiere - herrenlose Tiere und deren rechtliche und tatsächliche Behandlung im Spannungsverhältnis von Tierschutz und Aufgabenbewältigung der Ordnungsbehörden, VR 1983, 340, 341.
  • VGH Bayern, 27.11.2015 - 5 BV 14.1737

    Aufwendungsersatz für Fundtiere

    Die Erwägung, dass der "Umweg über die Fundbehörden" dem "Ziel einer möglichst raschen artgerechten Versorgung" eines Fundtieres zuwiderlaufen und damit "dem Tierschutzgebot" widersprechen würde (so etwa VG München, U. v. 16.4.2015 - M 10 K 14.5633 - juris Rn. 74; VG Stuttgart, U. v. 16.12.2013 - 4 K 29/13 - juris Rn. 32: Anzeige erfüllt die Ablieferungspflicht), kann vor dem eindeutigen Gesetzeswortlaut jedenfalls für ein nicht akut behandlungsbedürftiges Tier keine Aushebelung der Ablieferungspflicht begründen.
  • VGH Bayern, 27.11.2015 - 5 BV 15.1284

    Kein Aufwendungsersatz bei Wahrnehmmung von Verwaltungsaufgaben durch Bürger

    Die Erwägung, dass der "Umweg über die Fundbehörden" dem "Ziel einer möglichst raschen artgerechten Versorgung" eines Fundtieres zuwiderlaufen und damit "dem Tierschutzgebot" widersprechen würde (so etwa VG München, U. v. 16.4.2015 - M 10 K 14.5633 - juris Rn. 74; VG Stuttgart, U. v. 16.12.2013 - 4 K 29/13 - juris Rn. 32: Anzeige erfüllt die Ablieferungspflicht), kann vor dem eindeutigen Gesetzeswortlaut jedenfalls für ein nicht akut behandlungsbedürftiges Tier keine Aushebelung der Ablieferungspflicht begründen.
  • VGH Bayern, 27.11.2015 - 5 BV 15.1409

    Aufwendungsersatz für Fundtiere

    (VG München, Entscheidung vom 16. April 2015, Az.: M 10 K 14.5633).
  • VGH Bayern, 27.11.2015 - 5 BV 14.2048

    Katzenjammer - Kein Aufwendungsersatz für Tierarztkosten einer Fundkatze mangels

    Die Erwägung, dass der "Umweg über die Fundbehörden" dem "Ziel einer möglichst raschen artgerechten Versorgung" eines Fundtieres zuwiderlaufen und damit "dem Tierschutzgebot" widersprechen würde (so etwa VG München, U. v. 16.4.2015 - M 10 K 14.5633 - juris Rn. 74; VG Stuttgart, U. v. 16.12.2013 - 4 K 29/13 - juris Rn. 32: Anzeige erfüllt die Ablieferungspflicht), kann vor dem eindeutigen Gesetzeswortlaut jedenfalls für ein nicht akut behandlungsbedürftiges Tier keine Aushebelung der Ablieferungspflicht begründen.
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