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   VG München, 18.10.2017 - M 9 K 17.1104   

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VG München, 18.10.2017 - M 9 K 17.1104 (https://dejure.org/2017,43504)
VG München, Entscheidung vom 18.10.2017 - M 9 K 17.1104 (https://dejure.org/2017,43504)
VG München, Entscheidung vom 18. Oktober 2017 - M 9 K 17.1104 (https://dejure.org/2017,43504)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io

    Zwangsgeldandrohung wegen Zweckentfremdung einer Wohnung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG München, 24.02.2016 - M 9 K 15.3083

    Zwangsgeldandrohung wegen Zweckentfremdung von Wohnraum

    Auszug aus VG München, 18.10.2017 - M 9 K 17.1104
    Die Fälligkeitsmitteilung hat keinen Regelungscharakter im Sinne von Art. 35 Satz 1 BayVwVfG und kann nur mittels Feststellungsklage, § 43 Abs. 1 VwGO, angegriffen werden (vgl. z.B. VG München, U.v. 24.2.2016 - M 9 K 15.3083 - juris).

    Somit darf eine erneute Androhung erfolgen, auch in anderer Höhe; das ursprüngliche Zwangsgeld muss auch nicht vorher beigetrieben werden (vgl. zum Ganzen ausführlich VG München, U.v. 24.2.2016 - M 9 K 15.3083 - juris).

  • VGH Bayern, 29.08.2017 - 12 C 17.1544

    Ersatzzwangshaft zur Durchsetzung eines Zweckentfremdungsverbots für Wohnraum

    Auszug aus VG München, 18.10.2017 - M 9 K 17.1104
    Einwendungen nach Art. 21 VwZVG ergeben sich hieraus nicht (BayVGH, B.v. 29.8.2017 - 12 C 17.1544 - Entscheidungsabdruck).
  • VGH Bayern, 21.03.2017 - 20 ZB 17.30303

    Die Garantie des rechtlichen Gehörs gebietet es nicht, beim Kläger nachzufragen,

    Auszug aus VG München, 18.10.2017 - M 9 K 17.1104
    Über den Rechtsstreit konnte aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 18. Oktober 2017 entschieden werden, obwohl der Kläger nicht - auch nachdem eine Viertelstunde zugewartet wurde (vgl. BayVGH, B.v. 21.3.2017 - 20 ZB 17.30303 - juris) und nach nochmaligem Aufruf der Sache - erschienen ist, da in der per Postzustellungsurkunde zugestellten Ladung zur mündlichen Verhandlung darauf hingewiesen worden war, dass auch im Fall des Nichterscheinens der Beteiligten verhandelt und entschieden werden kann, § 102 Abs. 2 VwGO.
  • VG München, 22.02.2017 - M 9 K 16.4248

    Zweckentfremdungsrechtlicher Bescheid

    Auszug aus VG München, 18.10.2017 - M 9 K 17.1104
    Am 22. Februar 2017 verhandelte die Kammer über die gegen den vorliegend nicht streitgegenständlichen Grundbescheid vom 17. August 2016 gerichtete Klage (Az. M 9 K 16.4248).
  • VG München, 11.04.2018 - M 9 K 17.3554

    Zweckentfremdung von Wohnraum

    Hier ist nur die allgemeine Feststellungsklage, § 43 Abs. 1 VwGO, zulässig (vgl. statt aller VG München, U.v. 18.10.2017 - M 9 K 17.1104 - juris).
  • VG München, 11.04.2018 - M 9 K 17.2381

    Zweckentfremdung von Wohnraum durch Fremdenbeherbergung

    Hier ist nur die allgemeine Feststellungsklage, § 43 Abs. 1 VwGO, zulässig (vgl. statt aller VG München, U.v. 18.10.2017 - M 9 K 17.1104 - juris).
  • VG München, 14.08.2018 - M 9 S 18.1201

    Zwangsgeld wegen Wohnungszweckentfremdung

    Gegen die Fälligkeitsmitteilung ist nur die allgemeine Feststellungsklage statthaft, § 43 Abs. 1 VwGO (u.a. VG München, U.v. 18.10.2017, M 9 K 17.1104) mit der Folge, dass wegen Unzulässigkeit der Anfechtungsklage auch der Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO unzulässig ist.
  • VG München, 01.08.2018 - M 9 K 18.1649

    Fälligerklärung eines Zwangsgeldes und Zwangsgeldandrohung wegen fortgesetzten

    Im Hinblick auf die Fälligkeitsmitteilung ist nur die allgemeine Feststellungsklage statthaft (§ 43 Abs. 1 VwGO) (VG München, U.v. 18.10.2017 - M 9 K 17.1104).
  • VG München, 01.08.2018 - M 9 K 18.2949

    Zweckentfremdete Nutzung einer Wohnung durch Fremdenbeherbergung -

    Insbesondere im Hinblick auf die Fälligkeitsmitteilung ist nur die allgemeine Feststellungsklage statthaft, § 43 Abs. 1 VwGO (vgl. u.a. VG München, U.v. 18.10.2017 - M 9 K 17.1104 - juris).
  • VG München, 10.09.2018 - M 9 S 18.2157

    Zweckentfremdung von Wohnraum - Medizintouristen

    Gegen die Fälligkeitsmitteilung ist nur die allgemeine Feststellungsklage statthaft, § 43 Abs. 1 VwGO (VG München, U.v. 18.10.2017, M 9 K 17.1104) mit der Folge, dass wegen Unzulässigkeit der Anfechtungsklage auch der Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO unzulässig ist.
  • VG München, 01.08.2018 - M 9 K 18.3410

    Weiteres Zwangsgeld wegen Zweckentfremdung

    Die Klage gegen die Fälligkeitsmitteilung ist als allgemeine Feststellungsklage zulässig und statthaft, § 43 Abs. 1 VwGO (vgl. z.B. VG München, U.v. 18.10.2017 - M 9 K 17.1104).
  • VG München, 01.08.2018 - M 9 K 18.2397

    Zwangsgeld wegen unzulässiger Fremdbeherbung in einer Wohnung

    Die Klage gegen die Fälligkeitsmitteilung, Ziff. I. des Schreibens vom 16. April 2018, ist als allgemeine Feststellungsklage statthaft, § 43 Abs. 1 VwGO (VG München U.v. 18.10.2017 M 9 K 17.1104).
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