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VG München, 19.12.2008 - M 17 S7 08.6054 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Gewerbliche Altpapierentsorgung; Zwangsgeld
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- VG München, 31.07.2008 - M 17 S 08.1523
Erneute Zwangsgeldandrohung; Fälligstellung
Auszug aus VG München, 19.12.2008 - M 17 S7 08.6054
Der Beschluss des Gerichts vom 31. Juli 2008 (M 17 S 08.1523) wird dahingehend abgeändert, dass die aufschiebende Wirkung der Klage vom 1. April 2008 (M 17 K 08.1511), hinsichtlich der Ziffer 1b) des Bescheides des Antragsgegners vom 31. März 2008 von Amts wegen wiederhergestellt wird, soweit die Anordnung der sofortigen Vollziehung nicht bereits durch den Änderungsbescheid des Antragsgegners vom 9. April 2008 für die Zukunft aufgehoben wurde.Ferner beantragte der Bevollmächtigte der Antragstellerin mit Schriftsatz vom ... April 2008, eingegangen am ... April 2008, gemäß § 80 Abs. 5 VwGO (M 17 S 08.1523), die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin gegen den Bescheid des Antragsgegners vom ... März 2008 zur Untersagung der gewerblichen Altpapiersammlung im Hinblick auf Ziff. 1 des Bescheides wiederherzustellen und im Hinblick auf Ziff. 3 des Bescheides anzuordnen, festzustellen, dass die mit Schreiben vom ... August 2008 angekündigte Beitreibung des Zwangsgelds unzulässig ist.
In den Verwaltungsstreitsachen M 17 K 08.1511 und M 17 S 08.1523 äußerte sich der Antragsgegner dahingehend, die Firma ... habe am ... März 2008 flächendeckend mit der Verteilung von Papiertonnen ohne Bestellung begonnen.
Mit Beschluss vom 31. Juli 2008 (M 17 S 08.1523) lehnte das Bayerische Verwaltungsgericht München den Antrag, die aufschiebende Wirkung der Klage (M 17 K 08.1511) der Antragstellerin gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 31. März 2008 im Hinblick auf Ziffer 1 des Bescheides wiederherzustellen, ab.
Zur Begründung verwiesen die Bevollmächtigten auf ihre Ausführungen im Verfahren M 17 S 08.1523 und verwiesen ferner auf die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichthofs vom 14. November 2008, der nun als weiteres deutsches Obergericht bestätigt habe, dass die behördliche Untersagung gegenüber gewerblichen Altpapiersammlungen privater Entsorgungsunternehmen in aller Regel rechtswidrig sei.
Das Gericht sieht sich im vorliegenden Verfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO zu einer Abänderung seiner Entscheidung vom 31. Juli 2008 (M 17 S 08.1523) von Amts wegen veranlasst.
- VGH Bayern, 14.11.2008 - 20 BV 08.1663
Altpapiersammlung in den Landkreisen Fürstenfeldbruck und Neuburg- Schrobenhausen …
Auszug aus VG München, 19.12.2008 - M 17 S7 08.6054
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschlüssen vom 14. November 2008 (20 BV 08.1757 und 20 BV 08.1663) die jeweiligen Berufungen des dortigen Beklagten zurückgewiesen. - VGH Bayern, 14.11.2008 - 20 BV 08.1757
Untersagung gewerblicher Altpapiersammlung im Landkreis; Begriff der gewerblichen …
Auszug aus VG München, 19.12.2008 - M 17 S7 08.6054
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschlüssen vom 14. November 2008 (20 BV 08.1757 und 20 BV 08.1663) die jeweiligen Berufungen des dortigen Beklagten zurückgewiesen. - VG München, 03.04.2008 - M 17 K 07.5730
Gewerbliche Sammlungen; Nachweis der ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung; …
Auszug aus VG München, 19.12.2008 - M 17 S7 08.6054
Diese Einschätzung stützt das Gericht auf seine Entscheidungen in im wesentlichen gleichgelagerten Fällen, bei denen es - soweit ersichtlich - um inhaltsgleiche Bescheide des Landratsamts ... ging (M 17 K 07.5447 und M 17 K 07.5730 jeweils vom 3.4.2008). - VG München, 03.04.2008 - M 17 K 07.5447
Gewerbliche Sammlungen; Nachweis der ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung; …
Auszug aus VG München, 19.12.2008 - M 17 S7 08.6054
Diese Einschätzung stützt das Gericht auf seine Entscheidungen in im wesentlichen gleichgelagerten Fällen, bei denen es - soweit ersichtlich - um inhaltsgleiche Bescheide des Landratsamts ... ging (M 17 K 07.5447 und M 17 K 07.5730 jeweils vom 3.4.2008).