Rechtsprechung
VG München, 21.10.2020 - M 28 K 19.2411 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BayVwZVG Art. 37 Abs. 1 S. 1; BayVwZVG Art. 31 Abs. 3 S. 3; BayVwZVG Art. 19 Abs. 2; BayVwZVG Art. 38 Abs. 1 S. 3; KrWG § 3 Abs. 3
Beweislast für Fälligkeit des Zwangsgelds - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- VG München, 21.10.2020 - M 28 K 19.930
Erfolglose Klage gegen eine immissionsschutzrechtliche Stilllegungsverfügung
Auszug aus VG München, 21.10.2020 - M 28 K 19.2411
Am 4. Februar 2019, erließ das Landratsamt F. einen Bescheid, der Gegenstand eines zeitgleich entschiedenen Klageverfahrens (M 28 K 19.930) ist.Beide Beteiligten äußerten sich inhaltlich vorrangig in Schriftsätzen im Parallelverfahren bezüglich des Bescheids vom 8. Februar 2019 (M 28 K 19.930).
Der Beklagte stützt die Fälligkeitsmitteilung vom 17. April 2019 vielmehr (zuletzt) auf Verstöße gegen das Verbot der Lagerung nicht gefährlicher Abfälle, wobei insoweit (auch aus Sicht des Beklagten, vgl. Schriftsatz des Landratsamts vom 12. Oktober 2020 im Verfahren M 28 K 19.930) lediglich Abfälle im Rechtssinne erfasst werden.
Auch unter Berücksichtigung der typischen Geschäftsfelder der Klagepartei (die Firmenhomepage benennt insoweit: Schüttguttransporte, Erdbewegungen, Abbrucharbeiten, Containerdienst, Baumaschinenvermietung, Lieferung von Kies, Sand, Erde) sowie weiter unter Berücksichtigung der Tatsache, dass - dies ist zwischen den Beteiligten im Parallelverfahren M 28 K 19.930 unstreitig - jedenfalls im Frühjahr 2019 auf dem Betriebsgrundstück noch ein Bestand von Haufwerken mit (nicht gefährlichem) Abfall lagerte, kann allein aus den konkret vorliegenden Feststellungen zu diesen Anliefervorgängen nicht hinreichend auf die Anlieferung von Abfall im Rechtssinne geschlossen werden, sondern erscheint genauso der - aus welchem Grund auch immer - schlichte Transport und die nachfolgende Ablagerung von "reinem" Kies oder "reinem" Humus, die als Stoffe weder tatsächlich noch rechtlich zwangsläufig Abfall im Rechtssinne darstellen oder die Vermutung des § 3 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 KrWG begründen, möglich.
Soweit der Beklagte auf den diesbezüglichen gerichtlichen Hinweis (mit Schriftsatz vom 12. Oktober 2020 im Verfahren M 28 K 19.930) und in der mündlichen Verhandlung geltend machte, das angelieferte Material sei bei Bauarbeiten (Baufeldfreimachung, Aushub-, Abriss- oder ähnlichen Arbeiten) angefallen, weshalb ein Wille zur Entledigung i.S.v. § 3 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 KrWG gegeben sei, erscheint dies zwar in tatsächlicher Hinsicht möglich, bleibt aber eine nicht weiter belegte Vermutung.
- VGH Bayern, 27.09.2010 - 1 CS 10.1389
Rechtsbehelf gegen Anwendung eines Zwangsmittels; isolierte Zwangsgeldandrohung; …
Auszug aus VG München, 21.10.2020 - M 28 K 19.2411
Bewertung des Zustands des Betriebsgeländes Relevanz erlangen, entbindet den Beklagten aber nicht von der ihn treffenden Verpflichtung, die Voraussetzungen für die Fälligkeit des angedrohten Zwangsgelds zu belegen (…vgl. BayVGH, B.v. 21.12.2006 - 22 ZB 06.2682, 22 ZB 06.2683 - juris Rn. 20: "...dass gerade in einem eingriffsintensiven und rechtsstaatlich sensiblen Bereich wie dem Verwaltungsvollstreckungsrecht die vollstreckende Behörde die materielle Beweislast dafür trägt, dass die in dem Leistungsbescheid nach Art. 36 Abs. 1, Art. 31 Abs. 3 Satz 2 BayVwZVG enthaltene aufschiebende Bedingung eingetreten und das angedrohte Zwangsgeld daher fällig geworden ist..."; ebenso: BayVGH, B.v. 27.9.2010 - 1 CS 10.1389 - juris Rn. 17;… VG Augsburg, U.v. 29.9.2011 - Au 5 K 10.1874, Au 5 K 11.105 - juris Rn. 44 - 46). - VG Augsburg, 29.04.2020 - Au 4 K 19.1148
Abgewiesene Klage im Streit um Zwangsgeldandrohung
Auszug aus VG München, 21.10.2020 - M 28 K 19.2411
Die Klage ist zulässig (insbesondere hinsichtlich der Frage der Fälligkeit des Zwangsgelds nach stRspr. auch als Feststellungsklage statthaft, vgl. z.B. VG Augsburg, U.v. 29.4.2020 - Au 4 K 19.1148 - juris Rn. 17 m.w.N.), aber nur zum Teil begründet. - VG Augsburg, 29.09.2011 - Au 5 K 10.1874
Feststellungsklage; Fälligkeitsmitteilung Zwangsgeld; Beweislastregel; Androhung …
Auszug aus VG München, 21.10.2020 - M 28 K 19.2411
Bewertung des Zustands des Betriebsgeländes Relevanz erlangen, entbindet den Beklagten aber nicht von der ihn treffenden Verpflichtung, die Voraussetzungen für die Fälligkeit des angedrohten Zwangsgelds zu belegen (…vgl. BayVGH, B.v. 21.12.2006 - 22 ZB 06.2682, 22 ZB 06.2683 - juris Rn. 20: "...dass gerade in einem eingriffsintensiven und rechtsstaatlich sensiblen Bereich wie dem Verwaltungsvollstreckungsrecht die vollstreckende Behörde die materielle Beweislast dafür trägt, dass die in dem Leistungsbescheid nach Art. 36 Abs. 1, Art. 31 Abs. 3 Satz 2 BayVwZVG enthaltene aufschiebende Bedingung eingetreten und das angedrohte Zwangsgeld daher fällig geworden ist...";… ebenso: BayVGH, B.v. 27.9.2010 - 1 CS 10.1389 - juris Rn. 17; VG Augsburg, U.v. 29.9.2011 - Au 5 K 10.1874, Au 5 K 11.105 - juris Rn. 44 - 46). - VGH Bayern, 21.12.2006 - 22 ZB 06.2682
Auszug aus VG München, 21.10.2020 - M 28 K 19.2411
Bewertung des Zustands des Betriebsgeländes Relevanz erlangen, entbindet den Beklagten aber nicht von der ihn treffenden Verpflichtung, die Voraussetzungen für die Fälligkeit des angedrohten Zwangsgelds zu belegen (vgl. BayVGH, B.v. 21.12.2006 - 22 ZB 06.2682, 22 ZB 06.2683 - juris Rn. 20: "...dass gerade in einem eingriffsintensiven und rechtsstaatlich sensiblen Bereich wie dem Verwaltungsvollstreckungsrecht die vollstreckende Behörde die materielle Beweislast dafür trägt, dass die in dem Leistungsbescheid nach Art. 36 Abs. 1, Art. 31 Abs. 3 Satz 2 BayVwZVG enthaltene aufschiebende Bedingung eingetreten und das angedrohte Zwangsgeld daher fällig geworden ist...";… ebenso: BayVGH, B.v. 27.9.2010 - 1 CS 10.1389 - juris Rn. 17;… VG Augsburg, U.v. 29.9.2011 - Au 5 K 10.1874, Au 5 K 11.105 - juris Rn. 44 - 46).
- VG München, 21.10.2020 - M 28 K 19.930
Erfolglose Klage gegen eine immissionsschutzrechtliche Stilllegungsverfügung
Hierzu liegt ein zeitgleich entschiedenes gerichtliches Verfahren (M 28 K 19.2411) vor.