Rechtsprechung
VG München, 21.11.2016 - M 26 K 15.4682 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- rewis.io
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Konsums von Amphetamin
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- VGH Bayern, 21.03.2005 - 11 CS 04.2334
positiver Drogenschnelltest; ausreichender Nachweis für Betäubungsmittelkonsum
Auszug aus VG München, 21.11.2016 - M 26 K 15.4682
Gemäß der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 21. März 2005 (Az. 11 CS 04.2334 - in juris) komme dem polizeilichen Aktenvermerk vom ... März 2015 als Indiz für die Beweiswürdigung erhebliche Bedeutung zu.Nichts anderes ergibt sich schließlich aus dem vom Klägerbevollmächtigten zitierten Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 21. März 2005 (Az. 11 CS 04.2334 - juris).
- VGH Bayern, 23.02.2016 - 11 CS 16.38
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Fahrt unter Drogeneinfluss
Auszug aus VG München, 21.11.2016 - M 26 K 15.4682
Das negative Ergebnis der gutachterlich durchgeführten Blutuntersuchung vom ... Juni 2015 erklärt sich ohne weiteres aus der unterschiedlichen Nachweisdauer von Amphetamin im Blut gegenüber der im Urin und mindert so nicht den Beweiswert des Urin-Drogenvortests (vgl. dazu ausführlich und m. w. N. BayVGH, B. v. 23.2.2016, Az. 11 CS 16.38 - juris, zum vorgehenden Beschluss des VG München (in dieser Sache) vom 16.12.2015, Az. M 6b S 15.4402).Denn im Fahrerlaubnisrecht besteht kein allgemeiner, von der gesetzlichen Normierung unabhängiger Rechtsgrundsatz, demzufolge Äußerungen eines Betroffenen in einem behördlichen oder gerichtlichen Verfahren nur verwertet werden dürfen, wenn er zuvor auf sein Schweigerecht hingewiesen wurde (vgl. dazu m. w. N. BayVGH, B. v. 23.2.2016, Az. 11 CS 16.38 a. a. O.).
- VG München, 16.12.2015 - M 6b S 15.4402
Drogenvortest und Nachweisbarkeitsdauer von Amphetamin
Auszug aus VG München, 21.11.2016 - M 26 K 15.4682
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten im Übrigen wird ergänzend auf den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 16. Dezember 2015 (Az. M 6b S 15.4402 - in juris), die Gerichtsakten in diesem Verfahren und im Verfahren M 6b S 15.4402 sowie auf die vorgelegte Behördenakte verwiesen.Das negative Ergebnis der gutachterlich durchgeführten Blutuntersuchung vom ... Juni 2015 erklärt sich ohne weiteres aus der unterschiedlichen Nachweisdauer von Amphetamin im Blut gegenüber der im Urin und mindert so nicht den Beweiswert des Urin-Drogenvortests (vgl. dazu ausführlich und m. w. N. BayVGH, B. v. 23.2.2016, Az. 11 CS 16.38 - juris, zum vorgehenden Beschluss des VG München (in dieser Sache) vom 16.12.2015, Az. M 6b S 15.4402).