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VG München, 25.04.2012 - M 9 K 11.3620 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Unzulässige naturschutzrechtliche Untersagung eines Eingriffs; Fällung von zwei Kastanienbäumen im Innenbereich; kein Schutz des Ortsbildes durch Art. 6 Abs. 2 BayNatSchG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 14.06.2010 - 2 B 23.10
Regelungsgehalt bzgl. der Höhe eines Bemessungssatzes für Dienstbezüge i.R.e. ein …
Auszug aus VG München, 25.04.2012 - M 9 K 11.3620
Eine derartige wiederholende Verfügung liegt insbesondere dann vor, wenn keine neue Sachprüfung stattfindet, sondern lediglich eine bereits getroffene Festsetzung wiederholt wird (BVerwG v. 14.06.2010 Az. 2 B 23/10 RdNr. 7). - VGH Bayern, 02.11.2010 - 2 ZB 08.3041
Ernstliche Zweifel; Nutzungsuntersagung; Beseitigungsanordnung
Auszug aus VG München, 25.04.2012 - M 9 K 11.3620
Insoweit gilt nichts anderes als für die Beurteilung einer baurechtlichen Beseitigungsanordnung (vgl. hierzu etwa BayVGH v. 02.11.2010, Az. 2 ZB 08.3041 RdNr. 5).
- OVG Niedersachsen, 30.09.2020 - 4 ME 104/20
Aufschiebende Wirkung; Baugenehmigung; Dauerverwaltungsakt; Feststellungswirkung; …
Für ordnungsrechtliche Unterlassungsverfügungen, zu denen die auf § 3 Abs. 2 BNatSchG i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 2 NAGBNatSchG gestützte Untersagungsanordnung des Antragsgegners vom 9. August 2019 gehört, ist allgemein anerkannt, dass es sich um sog. Dauerverwaltungsakte im o.a. Sinne handelt (…Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 35 Rn. 224; speziell für naturschutzrechtliche Untersagungsverfügungen: VG München, Urt. v. 25.4.2011 - M 9 K 11.3620 -, juris;… vgl. auch BayVGH, Urt. v. 23.7.2020 - 14 B 18.1472 -, juris; offen gelassen im Senatsbeschl. v. 28.5.2015 - 4 LA 275/14 -). - VG Koblenz, 04.03.2022 - 4 L 127/22
Naturschutzrechtliche Untersagung von Fäll- und Beräumungsarbeiten; vorbereitende …
Nicht erfasst sind hingegen Eingriffe vor der eigentlichen Realisierung des Vorhabens (vgl. VG München, Urteil vom 25. April 2012 - M 9 K 11.3620 -, juris, Rn. 28; VG Koblenz, Beschluss vom 21. Februar 2020 - 2 L 140/20.KO -, n.v., S. 4).