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   VG München, 25.08.2011 - M 6b S 11.3349   

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VG München, 25.08.2011 - M 6b S 11.3349 (https://dejure.org/2011,65510)
VG München, Entscheidung vom 25.08.2011 - M 6b S 11.3349 (https://dejure.org/2011,65510)
VG München, Entscheidung vom 25. August 2011 - M 6b S 11.3349 (https://dejure.org/2011,65510)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis; gelegentlicher Cannabiskonsum; fehlendes Trennvermögen; Abbauschwierigkeit von Cannabis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 09.05.2005 - 11 CS 04.2526

    behauptete Wiedererlangung der Fahreignung während des Entziehungsverfahrens;

    Auszug aus VG München, 25.08.2011 - M 6b S 11.3349
    Im vorliegenden Fall ist es - auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH v. 9.5.2005, Az. 11 CS 04.2526) - ausgeschlossen, dass der Antragsteller seine Fahreignung zwischenzeitlich wiedererlangt hat.

    Im Fall gelegentlichen Cannabiskonsums kann allerdings statt einer vollständigen Abstinenz auch der nachgewiesene Übergang zu einem mit den Anforderungen der Nrn. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV zu vereinbarenden Konsumverhalten genügen, wobei dann aber angesichts der großen Rückfallgefahr in ein die Fahreignung ausschließendes Verhaltensmuster keine geringeren Anforderungen an die Dauer der Änderung des Konsumverhaltens gestellt werden dürfen, d. h., die Einhaltung der Einjahresfrist ist deshalb in derartigen Konstellationen unverzichtbar (BayVGH v. 9.5.2005 a.a.O.).

    Zur Abklärung bedarf es grundsätzlich einer psychologischen Bewertung auf der Basis einer (medizinisch-)psychologischen Begutachtung (vgl. BayVGH v. 9.5.2005 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 25.01.2006 - 11 CS 05.1453

    Ärztliches Gutachten kann unter Umständen auch bei nur einmaligem Cannabiskonsum

    Auszug aus VG München, 25.08.2011 - M 6b S 11.3349
    Von einem gelegentlichen Konsum ist bereits bei einer zweimaligen Einnahme der Droge auszugehen (vgl. BayVGH vom 25.1.2006 Az. 11 CS 05.1453).

    Ein einmaliges Fahren unter dem Einfluss von mehr als 2, 0 ng/ml THC reicht aus (st. Rspr. vgl. etwa BayVGH v. 25.1.2006, DAR 2006, 349; v. 8.3.2006 Az. 11 CS 05.1678).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.03.2006 - 10 S 2519/05

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Cannabis-Konsums; Trennungsvermögen;

    Auszug aus VG München, 25.08.2011 - M 6b S 11.3349
    Lediglich ergänzend sei darauf hingewiesen, dass etwa der VGH Baden-Württemberg (Beschl. v. 27.3.2006, NJW 2006, 2135 f.), bereits ein einmaliges Fahren mit einer THC-Konzentration ab 1, 0 ng/ml für die Annahme fehlender Fahreignung nach Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV ausreichen lässt.
  • VGH Bayern, 08.03.2006 - 11 CS 05.1678

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Cannabiskonsums, Klärung

    Auszug aus VG München, 25.08.2011 - M 6b S 11.3349
    Ein einmaliges Fahren unter dem Einfluss von mehr als 2, 0 ng/ml THC reicht aus (st. Rspr. vgl. etwa BayVGH v. 25.1.2006, DAR 2006, 349; v. 8.3.2006 Az. 11 CS 05.1678).
  • VGH Bayern, 22.12.2008 - 11 CS 08.2931

    Gelegentlicher Cannabiskonsum; Abbaugeschwindigkeit von THC

    Auszug aus VG München, 25.08.2011 - M 6b S 11.3349
    Das erkennende Gericht geht wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof und andere Oberverwaltungsgerichte davon aus, dass ein normaler Konsum von Cannabis nur maximal bis zu 6 Stunden im Blut nachgewiesen werden kann (vgl. ausführlich hierzu BayVGH v. 22.12.2008 Az. 11 CS 08.2931).
  • VG München, 14.01.2010 - M 6b S 09.5812

    Entziehung der Fahrerlaubnis; gelegentlicher Cannabiskonsum; fehlendes

    Auszug aus VG München, 25.08.2011 - M 6b S 11.3349
    Diese Forderung einer einjährigen Abstinenz gilt nicht nur für den Fall der Abhängigkeit, sondern ist jedenfalls in entsprechender Anwendung "in allen Fällen, eines die Fahreignung ausschließenden Betäubungsmittelkonsums" zu erheben (vgl. BayVGH v. 2.7.2003, Az. 11 CS 03.1249; VG München v. 14.1.2010 Az. M 6b S 09.5812).
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