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   VG München, 28.04.2014 - M 21 E 14.931   

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VG München, 28.04.2014 - M 21 E 14.931 (https://dejure.org/2014,11938)
VG München, Entscheidung vom 28.04.2014 - M 21 E 14.931 (https://dejure.org/2014,11938)
VG München, Entscheidung vom 28. April 2014 - M 21 E 14.931 (https://dejure.org/2014,11938)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    (Kein) Anspruch auf (vorläufige) Genehmigung der Durchführung des Vorbereitungsdienstes für das Höhere Lehramt an Gymnasien während der Elternzeit

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 24.06.2013 - 3 B 12.1569

    Musiklehrer am Musischen Gymnasium; Klassenunterricht in Musik;

    Auszug aus VG München, 28.04.2014 - M 21 E 14.931
    AusbVhV für Studienreferendare im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis grundsätzlich dieselben Rechtsregelungen wie für Beamte auf Widerruf gelten (s.o.), ist für die Bestimmung der (künftigen) Arbeitszeit der Antragstellerin im Vorbereitungsdienst des Landes Sachsen vielmehr auf die allgemeinen Regelungen über die Arbeitszeit der Landesbeamten zurückzugreifen (ebenso für die Rechtslage in Berlin: VG Berlin v. 25.02.2012, Az. 5 K 123.11, Rn. 18 bei juris; allgemein für die Geltung der landesrechtlich normierten Arbeitszeit für Beamte auch für Lehrer: BayVGH v. 24.06.2013, Az. 3 B 12.1569 u.a., Rn. 34, 35 bei juris).

    Insofern hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung über die Festsetzung der Unterrichtspflichtzeit für Lehrer vom 24. Juni 2013 (Az. 3 B 12.1569 u.a.) in Bezug auf die Arbeitszeit von bereits ausgebildeten und verbeamteten Lehrern Folgendes ausgeführt (Rn. 34 bei juris):.

  • BVerwG, 28.10.1982 - 2 C 88.81

    Sekundarbereich II - Fachlehrer - Technische Lehrer - Sonstige Lehrer -

    Auszug aus VG München, 28.04.2014 - M 21 E 14.931
    Sie trägt dem besonderen Umstand Rechnung, dass die Arbeitszeit der Lehrer nur hinsichtlich der eigentlichen Unterrichtsstunden exakt messbar ist, während ihre Arbeitszeit im Übrigen entsprechend deren pädagogischer Aufgabe wegen der Unterrichtsvorbereitung, der Korrekturen, Elternbesprechungen und dergleichen nicht im Einzelnen in messbarer und überprüfbarer Form bestimmt, sondern - grob pauschalierend - nur geschätzt werden kann (vgl. BVerwG U.v. 28.10.1982 - 2 C 88/81, Rn. 15 juris; BVerwG B.v. 21.1.2004 - 2 BN 1/03 Rn. 2 juris; BayVGH B.v. 21.2.2005 - 3 BV 03.1799 Rn. 32 juris).".
  • BVerwG, 21.01.2004 - 2 BN 1.03

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Pflichtstundenregelung für

    Auszug aus VG München, 28.04.2014 - M 21 E 14.931
    Sie trägt dem besonderen Umstand Rechnung, dass die Arbeitszeit der Lehrer nur hinsichtlich der eigentlichen Unterrichtsstunden exakt messbar ist, während ihre Arbeitszeit im Übrigen entsprechend deren pädagogischer Aufgabe wegen der Unterrichtsvorbereitung, der Korrekturen, Elternbesprechungen und dergleichen nicht im Einzelnen in messbarer und überprüfbarer Form bestimmt, sondern - grob pauschalierend - nur geschätzt werden kann (vgl. BVerwG U.v. 28.10.1982 - 2 C 88/81, Rn. 15 juris; BVerwG B.v. 21.1.2004 - 2 BN 1/03 Rn. 2 juris; BayVGH B.v. 21.2.2005 - 3 BV 03.1799 Rn. 32 juris).".
  • VG Berlin, 25.05.2012 - 5 K 123.11

    Arbeitszeit in den letzten Wochen des Vorbereitungsdienstes für das Lehramt nach

    Auszug aus VG München, 28.04.2014 - M 21 E 14.931
    AusbVhV für Studienreferendare im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis grundsätzlich dieselben Rechtsregelungen wie für Beamte auf Widerruf gelten (s.o.), ist für die Bestimmung der (künftigen) Arbeitszeit der Antragstellerin im Vorbereitungsdienst des Landes Sachsen vielmehr auf die allgemeinen Regelungen über die Arbeitszeit der Landesbeamten zurückzugreifen (ebenso für die Rechtslage in Berlin: VG Berlin v. 25.02.2012, Az. 5 K 123.11, Rn. 18 bei juris; allgemein für die Geltung der landesrechtlich normierten Arbeitszeit für Beamte auch für Lehrer: BayVGH v. 24.06.2013, Az. 3 B 12.1569 u.a., Rn. 34, 35 bei juris).
  • VGH Bayern, 21.02.2005 - 3 BV 03.1799
    Auszug aus VG München, 28.04.2014 - M 21 E 14.931
    Sie trägt dem besonderen Umstand Rechnung, dass die Arbeitszeit der Lehrer nur hinsichtlich der eigentlichen Unterrichtsstunden exakt messbar ist, während ihre Arbeitszeit im Übrigen entsprechend deren pädagogischer Aufgabe wegen der Unterrichtsvorbereitung, der Korrekturen, Elternbesprechungen und dergleichen nicht im Einzelnen in messbarer und überprüfbarer Form bestimmt, sondern - grob pauschalierend - nur geschätzt werden kann (vgl. BVerwG U.v. 28.10.1982 - 2 C 88/81, Rn. 15 juris; BVerwG B.v. 21.1.2004 - 2 BN 1/03 Rn. 2 juris; BayVGH B.v. 21.2.2005 - 3 BV 03.1799 Rn. 32 juris).".
  • VGH Bayern, 15.07.2014 - 6 CE 14.1098

    Bundesbeamtenrecht; Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit; Höchstgrenze

    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 28. April 2014 - M 21 E 14.931 - wird zurückgewiesen.
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