Rechtsprechung
VG München, 28.07.2008 - M 8 K 07.5743, M 8 K 07.5983 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Aufschiebende Bedingung zur Sicherung von Ausgleichsflächen;Verhältnismäßigkeit einer Nebenbestimmung zur Eintragung von dinglichen Sicherungen, wenn Ausgleichsfläche auf Baugrundstück liegt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 28.07.2008 - M 8 K 07.5743, M 8 K 07.5983
- VGH Bayern, 24.02.2010 - 2 BV 08.2599
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- VG München, 03.12.2007 - M 8 K 07.3772
Auszug aus VG München, 28.07.2008 - M 8 K 07.5743
Es handelt sich hierbei um eine Nebenbestimmung; die Eintragung von Grunddienstbarkeit und Reallast war nach der erkennbaren Auffassung der Beklagten nur "Zwischenschritt" ohne eigenen Verfügungscharakter, an welchen die Bedingung anknüpfen sollte (vgl. zum Ganzen ausführlich in einer ähnlichen Konstellation VG München, Urteil vom 3.12.2007, Az. M 8 K 07.3772 - in juris).Die Notwendigkeit des Nachweises der Ausgleichsfläche selbst wird auch vom Kläger anerkannt und nicht weiter thematisiert, so dass darauf nicht näher einzugehen ist (zur gegenteiligen Konstellation vgl. VG München, Urteil vom 3.12.2007 a.a.O.).
- BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 70.80
Voraussetzung für die isolierte Aufhebung der einer Genehmigung beigefügten …
Auszug aus VG München, 28.07.2008 - M 8 K 07.5743
1.2 Eine solche echte Nebenbestimmung ist gemäß der "neueren" Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 17.2.1984 Az. 4 C 70/80, NVwZ 1984, 366 f.), welcher die Kammer folgt, auch isoliert anfechtbar. - BVerwG, 03.05.1974 - IV C 42.72
Abgrenzung von Bedingung, Auflage und modifizierender Auflage
Auszug aus VG München, 28.07.2008 - M 8 K 07.5743
Sie weist einen bezogen auf den Hauptverwaltungsakt - der Baugenehmigung - selbstständigen bzw. diese ergänzenden Regelungsgehalt auf, durch welchen "dem Begünstigten im Zusammenhang mit der ihm erteilten Bewilligung ein bestimmtes Tun [...] vorgeschrieben wird" (so das BVerwG in seinem grundlegenden Urteil vom 3.5.1974, Az. IV C 42.72, BayVBl 1974, 702 ff.).
- VGH Bayern, 24.02.2010 - 2 BV 08.2599
Zum Verhältnis Naturschutz - Bauplanungsrecht
Mit den beim Verwaltungsgericht am 12. Dezember 2007 (Az. M 8 K 07.5744) und am 21. Dezember 2007 (Az. M 8 K 07.5983) eingegangenen Klagen hat der Kläger beantragt,.In Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 28. Juli 2008 wird der Streitwert für den ersten Rechtszug bis zur Verbindung der Verfahren auf 5.000 EUR für das Verfahren M 8 K 07.5743 und auf 25.000 EUR für das Verfahren M 8 K 07.5983, danach auf 30.000 EUR und für den zweiten Rechtszug auf 30.000 EUR festgesetzt (§ 63 Abs. 3 Satz 1, § 52 Abs. 1, § 47 GKG).