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   VG München, 28.09.2018 - M 9 K 17.39874   

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VG München, 28.09.2018 - M 9 K 17.39874 (https://dejure.org/2018,34871)
VG München, Entscheidung vom 28.09.2018 - M 9 K 17.39874 (https://dejure.org/2018,34871)
VG München, Entscheidung vom 28. September 2018 - M 9 K 17.39874 (https://dejure.org/2018,34871)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io

    Kein Abschiebungsverbot wegen der schwierigen ökonomischen Situation in Nigeria

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus VG München, 28.09.2018 - M 9 K 17.39874
    Eine extreme Gefährdungslage, bei der aufgrund der Schutzwirkungen der Grundrechte aus Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG die Sperrwirkung des § 60 Abs. 7 Satz 5 AufenthG ausnahmsweise nicht greift (vgl. BVerwG, U.v. 17.10.1995 - 9 C 9/95 - juris LS 3 und Rn. 14; BVerwG, U.v. 31.1.2013 - 10 C 15/12 - juris Rn. 38), liegt nicht vor.
  • BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 14.10

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; unionsrechtlich

    Auszug aus VG München, 28.09.2018 - M 9 K 17.39874
    Bei den national begründeten Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK und dem nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG handelt es sich um einen einheitlichen und nicht weiter teilbaren Verfahrensgegenstand (BVerwG, U.v. 8.9.2011 - 10 C 14.10 - BVerwGE 140, 319 Rn. 16 f.).
  • BVerwG, 07.09.2010 - 10 C 11.09

    Feststellung eines Abschiebungsverbots; Beweiserleichterung des Art. 4 Abs. 4 der

    Auszug aus VG München, 28.09.2018 - M 9 K 17.39874
    Maßgeblich sind die Gesamtumstände des jeweiligen Falls und Prognosemaßstab ist die beachtliche Wahrscheinlichkeit (vgl. BVerwG, U.v. 7.9.2010 - 10 C 11/09 - juris Rn. 14).
  • BVerwG, 25.10.2012 - 10 B 16.12

    Abschiebungsverbot wegen Verletzung des Art. 3 MRK im Heimatstaat

    Auszug aus VG München, 28.09.2018 - M 9 K 17.39874
    Bei den mit der schwierigen ökonomischen Situation verbundenen Gefahren handelt es sich jedoch um Gefahren, die einen Großteil der Bevölkerung in Nigeria betreffen und die für sich keine Verletzung von Art. 3 EMRK i.S.d. Rechtsprechung des EGMR begründen (vgl. auch dazu BVerwG, B.v. 25.10 2012 - 10 B 16/12 - juris Rn. 8 f.).
  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus VG München, 28.09.2018 - M 9 K 17.39874
    Eine extreme Gefährdungslage, bei der aufgrund der Schutzwirkungen der Grundrechte aus Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG die Sperrwirkung des § 60 Abs. 7 Satz 5 AufenthG ausnahmsweise nicht greift (vgl. BVerwG, U.v. 17.10.1995 - 9 C 9/95 - juris LS 3 und Rn. 14; BVerwG, U.v. 31.1.2013 - 10 C 15/12 - juris Rn. 38), liegt nicht vor.
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