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   VG München, 29.11.2012 - M 12 K 11.6200   

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VG München, 29.11.2012 - M 12 K 11.6200 (https://dejure.org/2012,46166)
VG München, Entscheidung vom 29.11.2012 - M 12 K 11.6200 (https://dejure.org/2012,46166)
VG München, Entscheidung vom 29. November 2012 - M 12 K 11.6200 (https://dejure.org/2012,46166)
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  • BGH, 03.02.2011 - V ZB 54/10

    Grenzüberschreitende Insolvenz innerhalb der EU: Anwendbares Recht auf die

    Auszug aus VG München, 29.11.2012 - M 12 K 11.6200
    Der Verwalter tritt im Zeitpunkt seiner Bestellung hinsichtlich des gesamten beweglichen und unbeweglichen Vermögens in die Rechtsnachfolge des Schuldner ein und hat damit die materiell-rechtliche Verfügungsbefugnis über die einzelnen Vermögensgegenstände (vgl. dazu Beschluss des BGH vom 03.02.2011, V ZB 54/10, juris).
  • VGH Bayern, 18.10.2011 - 21 CE 11.2311

    Versorgungsrecht / Prozessrecht

    Auszug aus VG München, 29.11.2012 - M 12 K 11.6200
    Mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 18.10.2011, 21 CE 11.2311, trat Rechtskraft ein.
  • VGH Bayern, 28.06.2011 - 3 CE 11.713

    Auszahlung von abgetretenen Bezügen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über

    Auszug aus VG München, 29.11.2012 - M 12 K 11.6200
    Der öffentlich-rechtliche Versorgungsanspruch kann auch von einem Zessionar vor den Verwaltungsgerichten eingeklagt werden, denn durch eine Abtretung ändert sich die Rechtsnatur eines Anspruchs nicht (vgl. BayVGH v. 28.06.2011, 3 CE 11.713, juris).
  • VG München, 14.09.2011 - M 12 E 11.3544

    Einstweilige Anordnung; Vorwegnahme der Hauptsache; ausländisches

    Auszug aus VG München, 29.11.2012 - M 12 K 11.6200
    Ein Antrag des Beigeladenen zu 2) nach § 123 VwGO vom 11.07.2011 auf Ausbezahlung dieses Teils des Ruhegelds an ihn wurde mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 14.09.2011 abgelehnt (M 12 E 11.3544).
  • VGH Bayern, 10.06.2002 - 9 ZB 02.154
    Auszug aus VG München, 29.11.2012 - M 12 K 11.6200
    Die dagegen erhobene Klage wurde mit Urteil vom 01.10.2001 abgewiesen (M 3 K 99.1772, rechtskräftig mit Beschluss des BayVGH vom 10.06.2002, 9 ZB 02.154).
  • KG, 25.09.2013 - 28 U 36/12

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Geltendmachung des Einwands der

    Das Verfahren zur Verwertung dieser Rechte richtet sich weiterhin nach dem Recht des Eröffnungsstaates (vgl. VG München, Urteil vom 29.11.2012 - M 12 K 11.6200 - Rdnr. 45).

    Diese Befugnis steht nur dem englischen "trustee" zu (vgl. zum entsprechenden Fall der Passivlegitimation VG München, Urteil vom 29.11.2012 - M 12 K 11.6200 - Rdnr. 43 f.).

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