Rechtsprechung
   VG München, 30.08.2016 - M 17 K 15.3371   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,28048
VG München, 30.08.2016 - M 17 K 15.3371 (https://dejure.org/2016,28048)
VG München, Entscheidung vom 30.08.2016 - M 17 K 15.3371 (https://dejure.org/2016,28048)
VG München, Entscheidung vom 30. August 2016 - M 17 K 15.3371 (https://dejure.org/2016,28048)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,28048) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.08.2009 - 8 A 10623/09

    Abfalleigenschaft von Altfahrzeugen bei Abstellen unter freiem Himmel

    Auszug aus VG München, 30.08.2016 - M 17 K 15.3371
    Es widerspricht der für den subjektiven Abfallbegriff nach § 3 Abs. 3 Satz 2 maßgeblichen Verkehrsauffassung, ein Fahrzeug, das als Wertanlage erhalten werden soll, unter freiem Himmel - zudem noch unter einen Flüssigkeiten absondernden Baum - abzustellen, weil eine solche Lagerung regelmäßig zu Lack- und Substanzschäden (u. a. durch Korrosion) führt, die bei späterer erneuter Inbetriebnahme des Fahrzeugs im Straßenverkehr erhebliche Reparaturaufwendungen bis zur vollständigen Restaurierung erfordern (BayVGH, 14.5.2013 - 20 CS 13.768 - juris Rn. 16 m.V.a. OVG RhPf, B.v. 3.6.2010 - 7 LA 36/09 - NVwZ 2010, 1111; OVG RhPf, B.v. 24.8.2009 - 8 A 10623/09 - juris Rn. 6).
  • OVG Niedersachsen, 03.06.2010 - 7 LA 36/09

    Vereinbarkeit des Abstellens eines Fahrzeugs unter freiem Himmel mit der

    Auszug aus VG München, 30.08.2016 - M 17 K 15.3371
    Es widerspricht der für den subjektiven Abfallbegriff nach § 3 Abs. 3 Satz 2 maßgeblichen Verkehrsauffassung, ein Fahrzeug, das als Wertanlage erhalten werden soll, unter freiem Himmel - zudem noch unter einen Flüssigkeiten absondernden Baum - abzustellen, weil eine solche Lagerung regelmäßig zu Lack- und Substanzschäden (u. a. durch Korrosion) führt, die bei späterer erneuter Inbetriebnahme des Fahrzeugs im Straßenverkehr erhebliche Reparaturaufwendungen bis zur vollständigen Restaurierung erfordern (BayVGH, 14.5.2013 - 20 CS 13.768 - juris Rn. 16 m.V.a. OVG RhPf, B.v. 3.6.2010 - 7 LA 36/09 - NVwZ 2010, 1111; OVG RhPf, B.v. 24.8.2009 - 8 A 10623/09 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 14.05.2013 - 20 CS 13.768

    Beschwerde; Sofortige Vollziehbarkeit einer Beseitigungsanordnung; Autowrack

    Auszug aus VG München, 30.08.2016 - M 17 K 15.3371
    Es widerspricht der für den subjektiven Abfallbegriff nach § 3 Abs. 3 Satz 2 maßgeblichen Verkehrsauffassung, ein Fahrzeug, das als Wertanlage erhalten werden soll, unter freiem Himmel - zudem noch unter einen Flüssigkeiten absondernden Baum - abzustellen, weil eine solche Lagerung regelmäßig zu Lack- und Substanzschäden (u. a. durch Korrosion) führt, die bei späterer erneuter Inbetriebnahme des Fahrzeugs im Straßenverkehr erhebliche Reparaturaufwendungen bis zur vollständigen Restaurierung erfordern (BayVGH, 14.5.2013 - 20 CS 13.768 - juris Rn. 16 m.V.a. OVG RhPf, B.v. 3.6.2010 - 7 LA 36/09 - NVwZ 2010, 1111; OVG RhPf, B.v. 24.8.2009 - 8 A 10623/09 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 29.04.1988 - 7 C 33.87

    Feueralarmsirene - Art. 14 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung

    Auszug aus VG München, 30.08.2016 - M 17 K 15.3371
    Anspruchsgrundlage ist der öffentlich-rechtliche Unterlassungsanspruch, dessen Herleitung aus den Grundrechten, dem Rechtsstaatsprinzip bzw. einer analogen Anwendung des § 1004 BGB zwar umstritten ist, dessen Voraussetzungen in der Rechtsprechung ungeachtet dieser umstrittenen Herleitung jedoch geklärt sind (BVerwG, U.v. 29.4.1988 - 7 C 33/87 - BVerwGE 79, 254-266, NJW 1988, 2396 - juris).
  • VG Gelsenkirchen, 30.01.2008 - 14 L 1330/07

    Abfallbeseitigungsrecht, Altreifen, Entsorgung, Reifen, Grundstück, Betreten,

    Auszug aus VG München, 30.08.2016 - M 17 K 15.3371
    Aus der gesetzlich geregelten Gestattungspflicht ergibt sich im Umkehrschluss eine entsprechende Eingriffsermächtigung der zuständigen Behörde und damit nicht bloß die Berechtigung, das Betretungsrecht einzufordern, sondern unmittelbar das Betretungsrecht selbst (siehe VG Gelsenkirchen, B. v. 30.1.2008 - 14 L 1330/07 - juris Rn. 39; Beckmann in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, 79. EL Februar 2016 § 47 KrWG Rn. 62).
  • VGH Bayern, 16.09.2010 - 1 CS 10.1803

    (Erneute) isolierte Zwangsgeldandrohung; selbständige Rechtsverletzung durch

    Auszug aus VG München, 30.08.2016 - M 17 K 15.3371
    Eine Begründung für die geschätzte Höhe des wirtschaftlichen Interesses ist regelmäßig nicht erforderlich (BayVGH, B.v. 16.9.2010 - 1 CS 10.1803 - juris Rn. 23 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 13.03.2013 - 20 ZB 13.8

    Entsorgung von Altfahrzeugen; (anzunehmender) Entledigungswille hinsichtlich

    Auszug aus VG München, 30.08.2016 - M 17 K 15.3371
    Eine erneute Verwendung der reparierten Fahrzeuge ist nicht zu erwarten (vgl. BayVGH, B.v. 13.03.2013 - 20 ZB 13.8 - juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.07.2003 - 3 M 59/03

    Anwendbarkeit des Auskunftsverweigerungsrechts auf die Auskunftspflicht;

    Auszug aus VG München, 30.08.2016 - M 17 K 15.3371
    Ein Verweigerungsrecht besteht anders als bei der Auskunftspflicht nach § 47 Abs. 3 Satz 1 KrWG nicht (OVG Greifswald, B. v. 9.7.03 - 3 M 59/03 - NuR 2004, 249).
  • VGH Bayern, 15.07.2002 - 20 CS 02.1482
    Auszug aus VG München, 30.08.2016 - M 17 K 15.3371
    Wäre die Aufgabe der Zweckbestimmung der Fahrzeuge als Fortbewegungsmittel unbeabsichtigt gewesen, so wäre zu erwarten gewesen, dass die Fahrzeuge gegen Witterungseinflüsse geschützt werden würden, um nicht ungehindert zu verrotten (vgl. BayVGH, 15.7.2002 - 20 CS 02.1482 - juris).
  • VG Würzburg, 07.12.2020 - W 10 K 19.1528

    Erfolglose Klage eines Grundstückseigentümers gegen die Anordnung der Beseitigung

    Wäre die Aufgabe der Zweckbestimmung des Fahrzeugs als Fortbewegungsmittel unbeabsichtigt gewesen, so wäre ein dahingehender Schutz vor Witterungseinflüssen zu erwarten gewesen, um zu gewährleisten, dass es nicht ungehindert "verrottet" (vgl. VG München, U.v. 30.8.2016 - M 17 K 15.3371 - juris Rn. 31).

    Aus dieser Gestattungspflicht ergibt sich im Umkehrschluss die entsprechende Eingriffsermächtigung der zuständigen Behörde und nicht bloß die Berechtigung, das Betretungsrecht einzufordern (vgl. VG München, U.v. 30.8.2016 - M 17 K 15.3371 - juris Rn. 50; VG Gelsenkirchen, B.v. 30.1.2008 - 14 L 1330/07 - juris Rn. 39; Beckmann in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand: Februar 2020, § 47 KrWG Rn. 62).

    Gewähr hierfür bietet der nach § 4 Abs. 2 AltfahrzeugV über die Überlassung auszustellende Nachweis (vgl. VG München, B.v. 30.8.2016 - M 17 K 15.3371 - juris Rn. 38).

  • VG Aachen, 05.09.2019 - 6 L 713/19

    Abfall; Beseitigungsanordnung; Störerauswahl

    vgl. VG München, Urteil vom 30. August 2016 - M 17 K 15.3371 -, juris Rn. 29.
  • VG Augsburg, 08.03.2018 - Au 8 S 17.1949

    Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Kraftfahrzeugen

    Ist eine Sache für ihren angestammten Zweck aktuell nicht mehr verwendungsfähig, bleibt ihre ursprüngliche Zweckbestimmung nur dann erhalten, wenn etwa eine Reparatur konkret ins Auge gefasst und in absehbarer Zeit realisiert wird (vgl. VG München, U. v. 30.8.2016 - M 17 K 15.3371 - juris Rn. 30).

    Wäre die Aufgabe der Zweckbestimmung der Fahrzeuge als Fortbewegungsmittel unbeabsichtigt gewesen, so wäre zu erwarten gewesen, dass die Fahrzeuge gegen Witterungseinflüsse geschützt werden würden, um nicht ungehindert zu verrotten (vgl. VG München, U. v. 30.8.2016 - M 17 K 15.3371 - juris Rn. 31).

    Die Anordnung, in unzulässiger Weise gelagerten Abfall zu entsorgen, ist von Art. 31 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 BayAbfG ohne weiteres gedeckt (vgl. VG München, U. v. 30.8.2016 - M 17 K 15.3371 - juris Rn. 36).

    Der Antragsteller übt die tatsächliche Sachherrschaft über die Fahrzeuge aus und ist daher als Abfallbesitzer i.S.v. § 3 Abs. 9 KrWG tauglicher Adressat der Beseitigungsanordnung (vgl. VG München, U. v. 30.8.2016 - M 17 K 15.3371 - juris Rn. 37).

  • VG Augsburg, 24.04.2018 - Au 8 K 17.1646

    Voraussetzung für Klassifizierung als Abfall

    Die Anordnung, in unzulässiger Weise gelagerten Abfall zu entsorgen, ist von Art. 31 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 BayAbfG ohne weiteres gedeckt (vgl. VG München, U. v. 30.8.2016 - M 17 K 15.3371 - juris Rn. 36).

    Der Kläger übt die tatsächliche Sachherrschaft über die im Bescheid genannten Gegenstände aus und ist daher als Abfallbesitzer i.S.v. § 3 Abs. 9 KrWG tauglicher Adressat der Beseitigungsanordnung (vgl. VG München, U.v. 30.8.2016 - M 17 K 15.3371 - juris Rn. 37).

  • VG Würzburg, 07.12.2020 - W 10 K 19.1529

    Erfolglose Klage gegen eine Anordnung zur Duldung der Entsorgung von auf dem

    Wäre die Aufgabe der Zweckbestimmung des Fahrzeugs als Fortbewegungsmittel unbeabsichtigt gewesen, so wäre ein dahingehender Schutz vor Witterungseinflüssen zu erwarten gewesen, um zu gewährleisten, dass es nicht ungehindert "verrottet" (vgl. VG München, U.v. 30.8.2016 - M 17 K 15.3371 - juris Rn. 31).

    Aus dieser Gestattungspflicht ergibt sich im Umkehrschluss die entsprechende Eingriffsermächtigung der zuständigen Behörde und nicht bloß die Berechtigung, das Betretungsrecht einzufordern (vgl. VG München, U.v. 30.8.2016 - M 17 K 15.3371 - juris Rn. 50; VG Gelsenkirchen, B.v. 30.1.2008 - 14 L 1330/07 - juris Rn. 39; Beckmann in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand: Februar 2020, § 47 KrWG Rn. 62).

  • VG Augsburg, 01.03.2021 - Au 9 S 20.2585

    Abfallbeseitigungsanordnung wegen im Freien gelagerter Altfahrzeuge

    Wäre die Aufgabe der Zweckbestimmung der Fahrzeuge als Fortbewegungsmittel unbeabsichtigt gewesen, so wäre zu erwarten gewesen, dass das Fahrzeug gegen Witterungseinflüsse geschützt werden würde, um nicht ungehindert zu verrotten (vgl. VG München, U.v. 30.8.2016 - M 17 K 15.3371 - juris Rn. 31).

    Die Anordnung, in unzulässiger Weise gelagerten Abfall zu entsorgen, ist von Art. 31 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 BayAbfG ohne weiteres gedeckt (vgl. VG München, U.v. 30.8.2016 - M 17 K 15.3371 - juris Rn. 36).

    Der Antragsteller übt die tatsächliche Sachherrschaft über die Fahrzeuge aus und ist daher als Abfallbesitzer im Sinn von § 3 Abs. 9 KrWG tauglicher Adressat der Beseitigungsanordnung (vgl. VG München, U.v. 30.8.2016 - M 17 K 15.3371 - juris Rn. 37).

  • VG Bayreuth, 24.11.2022 - B 9 K 21.1090

    Kein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit,

    Wäre die Aufgabe der Zweckbestimmung des Altheus als Futter für Nutz- und Haustiere unbeabsichtigt gewesen, so wäre zu erwarten gewesen, dass das Heu gegen Witterungseinflüsse geschützt werden würde, um nicht ungehindert zu verrotten (vgl. zur Zweckbestimmung von Fahrzeugen: VG München, U.v. 30.8.2016 - M 17 K 15.3371 - juris Rn. 31).

    Die Anordnung, in unzulässiger Weise gelagerten Abfall zu entfernen, war von Art. 27 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 BayAbfG ohne Weiteres gedeckt (zu Art. 31 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 BayAbfG a.F. vgl. VG München, U.v. 30.8.2016 - M 17 K 15.3371 - juris Rn. 36; VG Würzburg, Gerichtsbescheid v. 7.12.2020 - W 10 K 19.1528 - juris Rn. 51).

  • VG Bayreuth, 11.11.2021 - B 9 S 21.1089

    Anordnung der Entfernung von Altheu, Sofortvollzug

    Wäre die Aufgabe der Zweckbestimmung des Altheus als Futter für Nutz- und Haustiere unbeabsichtigt gewesen, so wäre zu erwarten gewesen, dass das Heu gegen Witterungseinflüsse geschützt werden würde, um nicht ungehindert zu verrotten (vgl. zur Zweckbestimmung von Fahrzeugen: VG München, U.v. 30.8.2016 - M 17 K 15.3371 - juris Rn. 31).

    Die Anordnung, in unzulässiger Weise gelagerten Abfall zu entfernen, ist von Art. 27 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 BayAbfG ohne Weiteres gedeckt (zu Art. 31 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 BayAbfG a.F. vgl. VG München, U.v. 30.8.2016 - M 17 K 15.3371 - juris Rn. 36; VG Würzburg, Gerichtsbescheid v. 7.12.2020 - W 10 K 19.1528 - juris Rn. 51).

  • VG Würzburg, 23.04.2021 - W 10 K 19.1528

    Erfolglose Klage eines Grundstückseigentümers gegen die Anordnung der Beseitigung

    Aus dieser Gestattungspflicht ergibt sich im Umkehrschluss die entsprechende Eingriffsermächtigung der zuständigen Behörde und nicht bloß die Berechtigung, das Betretungsrecht einzufordern (vgl. VG München, U.v. 30.8.2016 - M 17 K 15.3371 - juris Rn. 50; VG Gelsenkirchen, B.v. 30.1.2008 - 14 L 1330/07 - juris Rn. 39; Beckmann in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand: Februar 2020, § 47 KrWG Rn. 62).
  • VG Minden, 14.02.2018 - 11 K 1308/17
    vgl. zur Abfalleigenschaft von Fahrzeugen: BayVGH, Beschlüsse vom 08.12.2014 - 22 CE 14.2388, juris Rn. 25 ff und vom 13.03.2013, 20 ZB 13.8, juris Rn. 5 ff.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.08.2009 - 8 A 10623/09, juris Rn. 6 ff.; VG München, Urteil vom 30.08.2016 - M 17 K 15.3371 -, juris Rn. 29 ff.; VG Osnabrück, Beschluss vom 11.07.2012 - 2 B 32/02, juris Rn. 13 ff.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht