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   VG Münster, 16.10.2007 - 5 K 686/06   

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https://dejure.org/2007,26419
VG Münster, 16.10.2007 - 5 K 686/06 (https://dejure.org/2007,26419)
VG Münster, Entscheidung vom 16.10.2007 - 5 K 686/06 (https://dejure.org/2007,26419)
VG Münster, Entscheidung vom 16. Oktober 2007 - 5 K 686/06 (https://dejure.org/2007,26419)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anpruch auf Aufenthalt aufgrund ausreichender Mitwirkung in Form von einer einmaligen Vorsprache bei der Botschaft von Myanmar zur Erlangung eines Ausweispapieres; Mitgliedsausweis einer "Rohinga Soliderity Organisation Roang (Arakan) Burma" als Identitätsnachweis trotz ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 19.12.2005 - 24 C 05.2856

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Ausreisehindernis, Verschulden,

    Auszug aus VG Münster, 16.10.2007 - 5 K 686/06
    Vielmehr muss er während der gesamten Dauer seiner Verpflichtung zur Ausreise eigenständig die Initiative ergreifen, um alle Möglichkeiten auszuschöpfen, das bestehende Ausreisehindernis der Passlosigkeit zu beseitigen (OVG NRW, Beschluss vom 14. März 2006 - 18 E 924/04 -, InfAuslR 2006, 322 = NWVBl. 2006, 260 sowie Bay. VGH, Urteil vom 23. März 2006 - 24 B 05.2889 -, Asylmagazin 2006, Heft 6, S. 29 und Beschluss vom 19. Dezember 2005 - 24 C 05.2856 -, Bay. VBl.
  • BVerwG, 27.06.2006 - 1 C 14.05

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis;

    Auszug aus VG Münster, 16.10.2007 - 5 K 686/06
    Vielmehr müssen zusätzlich die sonstigen Voraussetzungen der Vorschrift erfüllt sein (BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2006 - 1 C 14.05 -, BVerwGE 126, 192 = InfAuslR 2007, 4 = NVwZ 2006, 1418).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2006 - 18 E 924/04

    Aufenthaltserlaubnis humanitäre Gründe Identität Passbeschaffung Aufklärung

    Auszug aus VG Münster, 16.10.2007 - 5 K 686/06
    Vielmehr muss er während der gesamten Dauer seiner Verpflichtung zur Ausreise eigenständig die Initiative ergreifen, um alle Möglichkeiten auszuschöpfen, das bestehende Ausreisehindernis der Passlosigkeit zu beseitigen (OVG NRW, Beschluss vom 14. März 2006 - 18 E 924/04 -, InfAuslR 2006, 322 = NWVBl. 2006, 260 sowie Bay. VGH, Urteil vom 23. März 2006 - 24 B 05.2889 -, Asylmagazin 2006, Heft 6, S. 29 und Beschluss vom 19. Dezember 2005 - 24 C 05.2856 -, Bay. VBl.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2005 - 18 B 677/05

    Aufenthaltserlaubnis Antrag Fiktionswirkung vorübergehende Aussetzung der

    Auszug aus VG Münster, 16.10.2007 - 5 K 686/06
    Daran ist nach dem Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes grundsätzlich festzuhalten, denn eine grundlegende konzeptionelle Änderung gegenüber dem bisherigen Recht ist insoweit mit dem Aufenthaltsgesetz nicht verbunden (OVG NRW, Beschluss vom 1. Juni 2005 - 18 B 677/05 -).
  • VGH Bayern, 23.03.2006 - 24 B 05.2889

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, Verschulden am Bestehen von

    Auszug aus VG Münster, 16.10.2007 - 5 K 686/06
    Vielmehr muss er während der gesamten Dauer seiner Verpflichtung zur Ausreise eigenständig die Initiative ergreifen, um alle Möglichkeiten auszuschöpfen, das bestehende Ausreisehindernis der Passlosigkeit zu beseitigen (OVG NRW, Beschluss vom 14. März 2006 - 18 E 924/04 -, InfAuslR 2006, 322 = NWVBl. 2006, 260 sowie Bay. VGH, Urteil vom 23. März 2006 - 24 B 05.2889 -, Asylmagazin 2006, Heft 6, S. 29 und Beschluss vom 19. Dezember 2005 - 24 C 05.2856 -, Bay. VBl.
  • VG Cottbus, 27.11.2009 - 5 K 493/06

    Ermessen bei Verkürzung der Geltungsdauer einer Aufenthaltserlaubnis

    Die vom Kläger hiergegen erhobene Klage ist beim erkennenden Gericht unter dem Aktenzeichen 5 K 686/06 anhängig.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes, insbesondere des Vorbringens der Beteiligten im Übrigen, wird auf die Gerichtsakten im vorliegenden Verfahren und zu den Aktenzeichen 5 K 686/06 und 5 L 402/05 sowie den beigezogenen Verwaltungsvorgang des Beklagten Bezug genommen.

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