Rechtsprechung
VG Münster, 19.12.2014 - 7 K 2795/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpflichtung eines Grundstückseigentümers zur Duldung des Durchleitens von Abwasser sowie der Errichtung und Unterhaltung der dazu dienenden Anlagen
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2013 - 20 B 1104/13
Interesse an der sofortigen Herstellung und Inbetriebnahme der nach einer …
Auszug aus VG Münster, 19.12.2014 - 7 K 2795/12
Dieser geht dem § 128 LWG NRW als konkurrierendes Bundesrecht vor, OVG NRW, Beschluss vom 9. Dezember 2013 - 20 B 1104/13 - Koll-Sarfeld , in: Queitsch/Koll-Sarfeld/Wallbaum, LWG NRW, Stand: August 2010, Vorbem. zu § 128.Denn die hoheitlichen Befugnisse nach § 93 WHG bestehen nach Maßgabe dieser Vorschrift neben einer eventuellen privatrechtlichen Befugnis der Beigeladenen aus § 917 BGB und unabhängig von der zuletzt genannten, OVG NRW, Beschluss vom 9. Dezember 2013 - 20 B 1104/13 - BGH, Urteil vom 4. Juli 2008 - V ZR 172/07 -, juris Rn. 18 ff.; für § 128 LWG NRW Koll-Sarfeld , in: Queitsch/Koll-Sarfeld/Wallbaum, a.a.O., § 128 Rn. 13.
Die dem privaten Begünstigten durch eine Alternativlösung entstehenden (Mehr-)Kosten müssen ein ganz beträchtliches, unzumutbares Ausmaß erreichen, um mit ausschlaggebendem Gewicht in der Abwägung berücksichtigt werden zu können, OVG NRW, Beschluss vom 9. Dezember 2013 - 20 B 1104/13 -.
- BGH, 04.07.2008 - V ZR 172/07
Voraussetzungen eines Notleitungsrechts
Auszug aus VG Münster, 19.12.2014 - 7 K 2795/12
Denn die hoheitlichen Befugnisse nach § 93 WHG bestehen nach Maßgabe dieser Vorschrift neben einer eventuellen privatrechtlichen Befugnis der Beigeladenen aus § 917 BGB und unabhängig von der zuletzt genannten, OVG NRW, Beschluss vom 9. Dezember 2013 - 20 B 1104/13 - BGH, Urteil vom 4. Juli 2008 - V ZR 172/07 -, juris Rn. 18 ff.; für § 128 LWG NRW Koll-Sarfeld , in: Queitsch/Koll-Sarfeld/Wallbaum, a.a.O., § 128 Rn. 13. - OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.1995 - 20 B 2096/95
Auszug aus VG Münster, 19.12.2014 - 7 K 2795/12
Denn in der Rechtsprechung ist anerkannt, dass umgekehrt aufseiten des zur Duldung Verpflichteten auch nur objektive Gesichtspunkte der Situation des privaten Grundstücks, nicht aber die persönliche Situation des Eigentümers beachtlich sind, OVG NRW, Beschluss vom 8. September 1995 - 20 B 2096/95 -, juris Rn. 6 ff.
- VG Münster, 10.01.2014 - 7 K 443/10
Abflusslose Grube; Kleinkläranlage
Die Adressatin dieses Bescheides hat dagegen am 12. Oktober 2012 Klage erhoben, die gegenwärtig noch anhängig ist (7 K 2795/12).Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, auch der Verfahren 7 L 113/10, 7 K 2795/12 und 7 L 187/13 und den Verwaltungsvorgang des Beklagten Bezug genommen.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2013 - 20 B 1104/13 Die Beschwerde mit dem Begehren, den angefochtenen Beschluss zu ändern und die aufschiebende Wirkung der Klage 7 K 2795/12 VG Münster gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 14. September 2012 wiederherzustellen, hat keinen Erfolg.