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   VG Münster, 20.04.2018 - 9 Nc 4/18   

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https://dejure.org/2018,10787
VG Münster, 20.04.2018 - 9 Nc 4/18 (https://dejure.org/2018,10787)
VG Münster, Entscheidung vom 20.04.2018 - 9 Nc 4/18 (https://dejure.org/2018,10787)
VG Münster, Entscheidung vom 20. April 2018 - 9 Nc 4/18 (https://dejure.org/2018,10787)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Münster, 16.11.2017 - 9 Nc 36/17
    Auszug aus VG Münster, 20.04.2018 - 9 Nc 4/18
    In den hierzu ergangenen Beschlüssen, vgl. etwa Beschluss vom 16. November 2017 - 9 Nc 36/17 - www.nrwe.de und juris, rk., die sich auf den Berechnungszeitraum des Studienjahres 2017/2018 und damit auch auf das SS 2018 beziehen und an denen festgehalten wird, ist im Einzelnen ausgeführt worden, dass auf der Basis des gegebenen bereinigten Lehrangebots der Lehreinheit für das Studienjahr 2017/2018 von einer jährlichen Aufnahmekapazität Ap bei der Antragsgegnerin im Vorklinischen Teil des Studiengangs Medizin in Höhe von 278 Studienplätzen auszugehen ist, woraus unter Einbeziehung des Schwundausgleichs eine Jahreskapazität für das 1. vorklinische Fachsemester von 284 Studienplätzen folgt.
  • VG Münster, 14.11.2018 - 9 Nc 27/18
    Das Gericht geht nach Überprüfung der von der Antragsgegnerin vorgelegten Unterlagen, zu denen der "Stellenplan Vorklinik 19.09.2018" und die Stellenübersicht "Sondervereinbarung Hochschulpakt II 2011 - 2015" zählen, davon aus, dass der Lehreinheit Vorklinische Medizin , wie dies auch in der Kapazitätsberechnung der Hochschule zum letzten Überprüfungszeitpunkt 15. September 2018 zugrunde gelegt worden ist, für das Studienjahr 2018/2019 - unverändert gegenüber dem vorgegangenen Berechnungszeitraum 2017/2018 -, vgl. Beschlüsse des Gerichts vom 16. November 2017 - 9 Nc 36/17 u.a. - (WS 2017/2018) und vom 20. April 2018 - 9 Nc 4/18 u.a. (SS 2018), jeweils juris und nrwe; OVG NRW, Beschluss vom 27. August 2018, a.a.O., insgesamt 43, 0 Personalstellen (davon 40 reguläre "HH-Stellen" und 3 Stellen "HP" aus dem Hochschulpakt) kapazitätsbeachtlich zur Verfügung stehen und dass diese der Zahl nach zutreffend ermittelten Stellen sowohl hinsichtlich der Verteilung auf die einzelnen Stellengruppen als auch hinsichtlich der jeweils zugrunde gelegten Regellehrdeputate beanstandungsfrei in die Berechnung des Regel-Lehrangebots durch die Hochschule und das Ministerium einbezogen worden sind.
  • VG Münster, 14.11.2018 - 9 Nc 47/18
    Das Gericht geht nach Überprüfung der von der Antragsgegnerin vorgelegten Unterlagen, zu denen der "Stellenplan Vorklinik 19.09.2018" und die Stellenübersicht "Sondervereinbarung Hochschulpakt II 2011 - 2015" zählen, davon aus, dass der Lehreinheit Vorklinische Medizin , wie dies auch in der Kapazitätsberechnung der Hochschule zum letzten Überprüfungszeitpunkt 15. September 2018 zugrunde gelegt worden ist, für das Studienjahr 2018/2019 - unverändert gegenüber dem vorgegangenen Berechnungszeitraum 2017/2018 -, vgl. Beschlüsse des Gerichts vom 16. November 2017 - 9 Nc 36/17 u.a. - (WS 2017/2018) und vom 20. April 2018 - 9 Nc 4/18 u.a. (SS 2018), jeweils juris und nrwe; OVG NRW, Beschluss vom 27. August 2018, a.a.O., insgesamt 43, 0 Personalstellen (davon 40 reguläre "HH-Stellen" und 3 Stellen "HP" aus dem Hochschulpakt) kapazitätsbeachtlich zur Verfügung stehen und dass diese der Zahl nach zutreffend ermittelten Stellen sowohl hinsichtlich der Verteilung auf die einzelnen Stellengruppen als auch hinsichtlich der jeweils zugrunde gelegten Regellehrdeputate beanstandungsfrei in die Berechnung des Regel-Lehrangebots durch die Hochschule und das Ministerium einbezogen worden sind.
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