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   VG Münster, 23.11.2012 - 9 Nc 52/12   

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https://dejure.org/2012,37131
VG Münster, 23.11.2012 - 9 Nc 52/12 (https://dejure.org/2012,37131)
VG Münster, Entscheidung vom 23.11.2012 - 9 Nc 52/12 (https://dejure.org/2012,37131)
VG Münster, Entscheidung vom 23. November 2012 - 9 Nc 52/12 (https://dejure.org/2012,37131)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    WS 2012/2013; Zahnmedizin; höhere Fachsemester

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    WS 2012/2013; Zahnmedizin; höhere Fachsemester

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf vorläufige Zulassung zum Studium der Zahnmedizin zum 2. Fachsemester an der WWU Münster

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Münster, 23.11.2012 - 9 Nc 48/12

    Geltendmachung eines Anspruchs auf vorläufige Zulassung zum Studium der

    Auszug aus VG Münster, 23.11.2012 - 9 Nc 52/12
    Das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen (MIWF) hat durch Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen im ersten Fachsemester für das Wintersemester 2012/2013 (ZulassungszahlenVO) vom 20. Juni 2012 (GV. NRW. 2012, 230, 231) in der Fassung der 1. Änderungsverordnung vom 5. Juli 2012 (GV. NRW. 2012, 275) sowie durch Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen in höheren Fachsemestern an den Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen zum Studienjahr 2012/2013 (ZulassungszahlenVO höh. Fs.) vom 16. August 2012 (GV. NRW. 2012, 308, 380) die Zahlen der für den Studiengang Zahnmedizin an der WWU Münster aufzunehmenden Bewerberinnen und Bewerber festgesetzt, denen nach Mitteilung der Antragsgegnerin (Schriftsatz vom 11. Oktober 2012 im Leitverfahren 9 Nc 48/12) folgende Einschreibungen gegenüberstehen:.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte und der zum Leitverfahren 9 Nc 48/12 von der Antragsgegnerin auf Anforderung des Gerichts vorgelegten Kapazitätsunterlagen sowie der hierauf bezogenen Erläuterungen verwiesen.

    Die Antragsgegnerin hat ferner verneint, dass aus Fremdmitteln finanzierte Stellen für Lehrkräfte mit besonderen Aufgaben und Stellen ohne Lehrverpflichtung in der Lehreinheit Zahnmedizin vorhanden sind, die Lehrleistungen in der Pflichtlehre zu erbringen haben (Schriftsatz vom 11. Oktober 2012 im Leitverfahren 9 Nc 48/12).

    Diese Frage hat die Antragsgegnerin ausdrücklich verneint (Schriftsatz vom 11. Oktober 2012 im Leitverfahren 9 Nc 48/12).

  • VG Münster, 15.11.2011 - 9 Nc 198/11

    Ermittlung der Studienplatzkapazität der Universität Münster im Studiengang

    Auszug aus VG Münster, 23.11.2012 - 9 Nc 52/12
    Letztlich weisen auch der im Verhältnis zum Studienjahr 2011/2012 völlig gleich gebliebene Stellenbestand sowie die identische Zuordnung dieser Stellen zu den Stellengruppen der Lehreinheit - beides hat das Gericht seinerzeit nicht beanstandet - vgl. die rechtskräftigen Beschlüsse des Gerichts vom 15. November 2011 - 9 Nc 198/11 u.a. - (WS 2011/2012) in NRWE.

    Siehe Beschlüsse des Gerichts vom 15. November 2011 - 9 Nc 198/11 u.a. - (WS 2011/2012) in NRWE.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2009 - 13 C 10/09
    Auszug aus VG Münster, 23.11.2012 - 9 Nc 52/12
    Zur Verrechnung siehe etwa OVG NRW, Beschluss vom 27.04.2009 - 13 C 10/09 -, Juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2010 - 13 C 11/10

    Anspruch auf vorläufige Zulassung zum Studium der Medizin im ersten Fachsemester

    Auszug aus VG Münster, 23.11.2012 - 9 Nc 52/12
    Das führt auf der Grundlage des nicht zu beanstandenden, auf der amtlichen Statistik beruhenden und nach dem so genannten Hamburger Modell vgl. hierzu etwa aus jüngerer Zeit: OVG NRW, Beschluss vom 2. März 2010 - 13 C 11/10 u.a. -, ermittelten Schwundausgleichsfaktors von 0, 87 zu einer Erhöhung im Wege des Schwundausgleichs (§§ 14 Abs. 3 Nr. 3, 16 KapVO) auf (99 : 0,87 = 113, 79) gerundet 114 Studienanfängerplätze für das Studienjahr 2012/2013.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2010 - 13 C 260/10

    Prägung der Kapazitätsverordnung ( KapVO ) auf der Lehrangebotsseite vom sog.

    Auszug aus VG Münster, 23.11.2012 - 9 Nc 52/12
    vgl. hierzu etwa OVG NRW, Beschluss vom 12. Februar 2008 a.a.O. sowie zuletzt Beschluss vom 8. Juni 2010 - 13 C 260/10 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.07.2010 - 13 B 709/10

    Verringerung der Zulassungszahlen für andere Fachsemester aufgrund der

    Auszug aus VG Münster, 23.11.2012 - 9 Nc 52/12
    Zur Saldierung vergleiche etwa OVG NRW, Beschluss vom 16. Juli 2010 - 13 B 709/10 -, NRWE; siehe auch vorgehend Beschluss der Kammer vom 28. Mai 2010 - 9 L 214/10 -.
  • VG Münster, 17.11.2010 - 9 Nc 198/10

    Niederlassungserlaubnis, Inzidentprüfung, maßgeblicher Zeitpunkt

    Auszug aus VG Münster, 23.11.2012 - 9 Nc 52/12
    siehe Beschlüsse des Gerichts vom 17. November 2010 9 Nc 198/10 u.a. -, a.a.O. mit weiteren Nachweisen, beläuft sich auf (80,50 x 30/100 =) 24, 15 Stellen.
  • VG Münster, 15.05.2013 - 9 Nc 20/13

    Zulassung; Studium, Zahnmedizin; Sommersemester 2013

    Vergleiche die rechtskräftigen Beschlüsse vom 23. November 2013 - 9 Nc 48/12 - u.a., (Zulassung zum 1. Fachsemester) und 9 Nc 52/12, - (Zulassung zum höheren Fachsemester), veröffentlicht in der Online-Datenbank www.nrwe.de.
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