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   VG Magdeburg, 10.08.2016 - 6 A 34/16   

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https://dejure.org/2016,46073
VG Magdeburg, 10.08.2016 - 6 A 34/16 (https://dejure.org/2016,46073)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 10.08.2016 - 6 A 34/16 (https://dejure.org/2016,46073)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 10. August 2016 - 6 A 34/16 (https://dejure.org/2016,46073)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Berlin, 26.11.2004 - 2 A 59.04

    Der Einsicht in einen Dienstaufsichtsbeschwerdevorgang, der als Teil der

    Auszug aus VG Magdeburg, 10.08.2016 - 6 A 34/16
    (Dienstaufsichts-) Beschwerden Dritter sind dabei Bestandteil der Personalakte (im materiellen Sinne) unabhängig davon, ob sie zu behördeninternen formlosen Ermittlungen oder förmlichen Disziplinarverfahren führen und ob der Dienstherr im Hinblick auf § 56 e Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BRRG (vgl. § 90 e Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BBG, § 90 e Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LBG Bln) von einer Aufbewahrung absieht und den Dienstaufsichtsbeschwerdevorgang zur alsbaldigen Vernichtung vorsieht, wenn er die Unrichtigkeit der Beschwerde als erwiesen ansieht (vgl. zu dieser Vorgehensweise die Begründung des Regierungsentwurfes zu § 90 b BBG, BT-Drs. 12/544, S. 18), den Vorgang also nicht in die formelle Personalakte aufnimmt (VG Berlin, Urteil vom 26.11.2004 - 2 A 59.04 -).
  • BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 5.78

    Anspruch eines Beamten auf Entfernung einer Mitteilung über seine

    Auszug aus VG Magdeburg, 10.08.2016 - 6 A 34/16
    Denn (Dienstaufsichts-) Beschwerden, d.h. Eingaben Dritter, die sich gegen ein Verhalten des Beamten richten und ihm daraus einen persönlichen Vorwurf machen (vgl. Plog u.a., a.a.O., § 90 b Rdnr. 5), betreffen die Eignung gerade dieses Beamten in seinem Dienstverhältnis und geben Aufschluss über die Gesichtspunkte und Erwägungen, die für die einzelne das Dienstverhältnis berührende Maßnahme oder dafür, dass sie unterblieben ist, maßgebend waren (vgl. BVerwGE 59, 355 [359]).
  • BVerwG, 01.07.1983 - 2 C 42.82

    Zusammenfassender Bericht - Vorbereitung der Besetzung einer Beamtenstelle -

    Auszug aus VG Magdeburg, 10.08.2016 - 6 A 34/16
    Zu den Vorgängen, die in diesem Sinne in einem inneren Zusammenhang mit dem Beamtenverhältnis stehen und deshalb Bestandteil der Personalakten sind, gehören - neben Personalunterlagen und dienstlichen Beurteilungen - nicht nur die Vorgänge, die den Inhalt des Dienstverhältnisses insgesamt oder einzelner aus ihm fließender Rechte oder Pflichten bestimmen oder verändern, sondern auch die Unterlagen, die die Art und Weise erhellen, in der die jeweilige Entscheidung vorbereitet worden ist, oder die Aufschluss über die Gesichtspunkte und Erwägungen geben, die für die einzelne das Dienstverhältnis berührende Maßnahme oder dafür, dass sie unterblieben ist, maßgebend waren (vgl. BVerwGE 67, 300 [302] m.w.N.).
  • BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 34.79

    Pflicht des Dienstherrn zur Wiederherstellung vernichteter Bestandteile der Akte

    Auszug aus VG Magdeburg, 10.08.2016 - 6 A 34/16
    Personalakte im formellen Sinne bezeichnet die von der personalverwaltenden Behörde als "Personalakte" gekennzeichneten Ordner, Hefter oder sonstigen Blattsammlungen (vgl. BVerwGE 62, 135 [137] m.w.N.).
  • BVerwG, 15.10.1970 - II C 36.66

    Umfang des Einsichtsrechts des Beamten - Erlöschen des Einsichtsrechts bei

    Auszug aus VG Magdeburg, 10.08.2016 - 6 A 34/16
    Nach diesen Maßstäben gehören zur Personalakte (im materiellen Sinne) etwa die bei einer Dienstbehörde geführten förmlichen Disziplinarvorgänge, disziplinarrechtliche Vorermittlungsakten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Februar 1989, NJW 1989, 1942), Vorgänge über etwaige formlose "Verwaltungsermittlungen" (vgl. BVerwGE 36, 134 [139 ff.]) als auch bloße Hinweise auf möglicherweise pflichtwidriges oder die Eignung des Beamten minderndes dienstliches oder außerdienstliches Verhalten.
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