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   VG Magdeburg, 13.12.2021 - 3 A 186/20 MD   

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VG Magdeburg, 13.12.2021 - 3 A 186/20 MD (https://dejure.org/2021,55560)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 13.12.2021 - 3 A 186/20 MD (https://dejure.org/2021,55560)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 13. Dezember 2021 - 3 A 186/20 MD (https://dejure.org/2021,55560)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 17.12.2015 - 7 C 5.14

    Feuerstättenschau; Feuerstättenbescheid; Anhörung; Begründung eines

    Auszug aus VG Magdeburg, 13.12.2021 - 3 A 186/20
    Es bedarf weder einer konkreten Gefahr noch des Nachweises, dass infolge der durchgeführten Arbeiten eine bestimmte Energieeinsparung und eine im Einzelnen zu bezeichnende Gefahrenminderung bereits eingetreten ist, denn die in der Kehr- und Überprüfungsordnung vorgesehenen Maßnahmen knüpfen nicht an das konkrete Risikopotential der jeweiligen Anlage an (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.12.2015 - 7 C 5/14 -, zit. nach juris, Rn. 61; BayVGH, Beschl. v. 20.3.2017 - 22 CS 17.290 -, zit. nach juris, Rn. 20).

    Er durfte im Rahmen der dem Gesetzgeber zuzubilligenden Einschätzungsprärogative davon ausgehen, dass die vom Kläger für ausreichend gehaltene Überwachung durch andere, den öffentlich-rechtlichen Pflichten wie einem Beliehenen nicht gleichermaßen unterworfene Handwerker des Heizungsanlagenbaus diese Gewähr nicht böte (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.12.2015 - 7 C 5/14 -, zit. nach juris, Rn. 52).

    Dies ist verfassungsgemäß (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.12.2015 - 7 C 5/14 - die dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG mit Beschl. v. 7.6.2016 - 1 BvR 705/16 - nicht zur Entscheidung angenommen).

  • VG Münster, 09.03.2021 - 2 K 7351/17

    Abmarkung Grenzniederschrift Bekanntgabe Rechtzeitigkeit Befangenheit

    Auszug aus VG Magdeburg, 13.12.2021 - 3 A 186/20
    Ein Hinderungsgrund oder Ausschluss am Verfahren nach § 20 VwVfG etwa wegen Besorgnis der Befangenheit besteht gerade nicht, denn hierfür bedürfte es individueller Anknüpfungspunkte (vgl. VG Münster, Urt. v. 9.3.2021 - 2 K 7351/17 -, zit. nach juris, Rn. 28 zu § 20 VwVfG bei Beliehenen), die der Kläger selbst nicht vorträgt und die auch sonst im vorliegenden Fall nicht ersichtlich sind.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.2005 - 6 A 10105/05

    Gaszentralheizung muss nicht jährlich gereinigt werden

    Auszug aus VG Magdeburg, 13.12.2021 - 3 A 186/20
    Soweit der Kläger unter Berufung auf das Urteil des OVG RhPf v. 15.11.2005 - 6 A 10105/05 -, zit. nach juris, Rn. 27, geltend macht, die Pflicht zur Duldung der jährlichen Reinigung der senkrechten Abgasleitung einer Gasheizung belaste den Eigentümer übermäßig, ist eine diesbezügliche Pflicht dem vorliegend ergangenen Feuerstättenbescheid und der geltenden KÜO nicht zu entnehmen; auch ist das zuvor bezeichnete Urteil des OVG RhPf auf der Grundlage des früheren Schornsteinfegergesetzes - nicht nach dem heute geltenden SchfHwG - und der Kehr- und Überprüfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz aus dem Jahr 2001 ergangen.
  • VG Darmstadt, 06.12.2011 - 7 K 88/11

    Schornsteinfegerrechts Adressierung eines Feuerstättenbescheides

    Auszug aus VG Magdeburg, 13.12.2021 - 3 A 186/20
    Da es sich um Massengeschäfte innerhalb des Bezirks handelt, die im 7-jährigen Bestellungszeitraum des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers zwei Mal bei ca. 2.000-3.000 zu betreuenden Anwesen und mithin jährlich etwa 800-1000 zu erstellenden Bescheiden durchzuführen sind (vgl. Schira, a.a.O., Rn. 37 f.), sind an die Begründung des Feuerstättenbescheides keine höheren Anforderungen zu stellen (a.A. VG Darmstadt, Urt. v. 6.12.2011 - 7 K 88/11.DA -, zit. nach juris, Rn. 23 im Zusammenhang mit dem bis zum Erlass der Kehr- und Überprüfungsordnung des Bundes im Jahr 2009 fortgeltenden Landesrecht).
  • VGH Bayern, 20.03.2017 - 22 CS 17.290

    Erledigung der Anordnung zur Duldung einer Feuerstättenschau durch Anordnung der

    Auszug aus VG Magdeburg, 13.12.2021 - 3 A 186/20
    Es bedarf weder einer konkreten Gefahr noch des Nachweises, dass infolge der durchgeführten Arbeiten eine bestimmte Energieeinsparung und eine im Einzelnen zu bezeichnende Gefahrenminderung bereits eingetreten ist, denn die in der Kehr- und Überprüfungsordnung vorgesehenen Maßnahmen knüpfen nicht an das konkrete Risikopotential der jeweiligen Anlage an (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.12.2015 - 7 C 5/14 -, zit. nach juris, Rn. 61; BayVGH, Beschl. v. 20.3.2017 - 22 CS 17.290 -, zit. nach juris, Rn. 20).
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