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   VG Magdeburg, 30.10.2013 - 9 A 244/12   

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VG Magdeburg, 30.10.2013 - 9 A 244/12 (https://dejure.org/2013,38874)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 30.10.2013 - 9 A 244/12 (https://dejure.org/2013,38874)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 30. Oktober 2013 - 9 A 244/12 (https://dejure.org/2013,38874)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 12.03.2003 - X R 17/99

    Zugang eines schriftlichen Verwaltungsakts

    Auszug aus VG Magdeburg, 30.10.2013 - 9 A 244/12
    Das hindert nicht, von dem Grundsatz der der Behörde obliegenden Nachweislast Ausnahmen zuzulassen und dem Adressaten auf Grund der besonderen Umstände des Einzelfalles besondere Darlegungslasten aufzuerlegen (vgl. OVG LSA, Beschlüsse vom 21.01.2009 - 4 M 355/08 -, vom 27.10.2006 - 4 M 344/06 -.; BFH, Urteile vom 12.03.2003 - X R 17/99 - alle juris).
  • OVG Niedersachsen, 03.08.2012 - 12 LA 180/11

    Notwendigkeit der Begründung ernsthafter Zweifel am Zugang eines Verwaltungsaktes

    Auszug aus VG Magdeburg, 30.10.2013 - 9 A 244/12
    Das bedeutet, dass die gesetzliche Bekanntgabevermutung dann nicht eingreift, mit der Folge, dass die Behörde das Risiko der Nichterweislichkeit des Zugangs trägt, wenn berechtigte Zweifel daran bestehen, dass im konkreten Fall die auf der Erfahrung des täglichen Lebens beruhende Vermutung, dass eine gewöhnliche Postsendung den Empfänger binnen weniger Tage erreicht, zutrifft (vgl. zur vergleichbaren Regelung des § 41 VwVfG: OVG Lüneburg, Beschluss vom 03.08.2012 - 12 LA 180/11 - juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2009 - 4 M 355/08

    Voraussetzungen für die Annahme ernstlicher Zweifel i. S. des § 80 Abs. 4 Satz 3

    Auszug aus VG Magdeburg, 30.10.2013 - 9 A 244/12
    Das hindert nicht, von dem Grundsatz der der Behörde obliegenden Nachweislast Ausnahmen zuzulassen und dem Adressaten auf Grund der besonderen Umstände des Einzelfalles besondere Darlegungslasten aufzuerlegen (vgl. OVG LSA, Beschlüsse vom 21.01.2009 - 4 M 355/08 -, vom 27.10.2006 - 4 M 344/06 -.; BFH, Urteile vom 12.03.2003 - X R 17/99 - alle juris).
  • VG Weimar, 11.07.2016 - 3 E 195/16
    Der Nachweis des Zugangs kann von der Behörde nicht nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises geführt werden, es gelten vielmehr die allgemeinen Beweisregeln, so dass der Beweis auch auf Indizien gestützt werden kann (vgl. BFH, Urteil vom 15.09.1994 - XI R 31/94 - Juris Rdnr. 13; SächsOVG, Beschluss vom 12.01.2016 - 3 B 273/15 - Juris Rdnr. 10; VG Gelsenkirchen, GB vom 15.07.2011 - 5 K 3140/10 - Juris Rdnr. 66; VG Magdeburg, Urteil vom 30.10.2013 - 9 A 244/12 - Juris Rdnr. 33).

    Dass die Post indes über einen langen Zeitraum und zudem selektiv, nämlich bei Postsendungen des Antragsgegners oder gar nur bei der Zusendung seiner Rundfunkbeitragsbescheide, versagt haben soll, ist nicht glaubhaft, so dass angesichts dieser besonderen Umstände des Einzelfalls - der außergewöhnlichen Häufung angeblich abhanden gekommener Postsendungen ohne plausible Erklärung - ein einfaches Bestreiten des Zugangs nicht genügt, um die Zugangsfiktion des § § 41 Abs. 2 S. 1 ThürVwVfG in Frage zu stellen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 06.09.2004 - 1 M 316/04 - , Juris Rdnr. 2; BayVGH, Beschluss vom 06.07.2007 - 7 CE 07.1151 - Juris Rdnr. 9; VG München, Beschluss vom 06.08.2008 - M 6a E 08.3022 - Juris Rdnr. 21; VG Magdeburg, Urteil vom 30.10.2013, a.a.O., Rdnr. 34).

  • VG Düsseldorf, 04.11.2016 - 17 K 5903/15
    Dies hat zur Folge, dass die Mahngebühr im Falle einer zukünftigen Vollstreckung gemäß § 20 Abs. 1 VwVG NRW - sofern alle Vollstreckungsvoraussetzungen vorliegen - mit der Hauptforderung beigetrieben werden kann, ohne dass es einer gesonderten Festsetzung bedarf, vgl. VG Düsseldorf, Gerichtsbescheid vom 17. April 2014 - 14 K 6859/13 -, juris Rn. 28; VG Magdeburg, Urteil vom 30. Oktober 2013 - 9 A 244/12 -, juris Rn. 37.
  • VG Düsseldorf, 17.04.2014 - 14 K 6859/13

    Verpflichtung zur Zahlung von Verwaltungsgebühren nach einer durchgeführten

    vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 30.10.2013 - 9 A 244/12 -, Rn. 37, juris.
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