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   VG Mainz, 15.01.2008 - 3 K 313/07.MZ   

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https://dejure.org/2008,34414
VG Mainz, 15.01.2008 - 3 K 313/07.MZ (https://dejure.org/2008,34414)
VG Mainz, Entscheidung vom 15.01.2008 - 3 K 313/07.MZ (https://dejure.org/2008,34414)
VG Mainz, Entscheidung vom 15. Januar 2008 - 3 K 313/07.MZ (https://dejure.org/2008,34414)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer bauaufsichtlichen Verfügung zur Beseitigung verschiedener baulicher Anlagen auf einem ehemaligen Mobilmachungs-Stützpunkt der Bundeswehr gegen die Bundesrepublik Deutschland; Anwendbarkeit des Grundsatzes über die "fehlende Polizeipflicht von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 21.11.2000 - 4 B 36.00

    Anlagen des Bundes; öffentliche Zweckbestimmung; Vorhaben der Landesverteidigung;

    Auszug aus VG Mainz, 15.01.2008 - 3 K 313/07
    Mit der endgültigen Aufgabe der militärischen Nutzung sind die Rechtswirkungen etwaiger bestandskräftiger und daher bestandsschützender Zustimmungsakte jedenfalls entfallen (vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 21. Januar 2000 - 1 L 4202/99 - [juris], Rn. 40 = BauR 2000, 349 ff., bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 21. November 2000 - 4 B 36/00 - [juris], Rn. 8 = NVwZ 2001, 557 ff.).

    Zutreffend hat der Stadtrechtsausschuss der Beklagten unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zunächst festgehalten, dass allein die Tatsache, dass bauliche Anlagen in der Vergangenheit zum Zweck der Landesverteidigung errichtet worden sind, jedenfalls nicht automatisch zur Unverhältnismäßigkeit einer Beseitigungsanordnung führt und ein besonderes öffentliches Interesse allein am Bestand nicht mehr zum Zwecke der Verteidigung genutzter Anlagen sich den gesetzlichen Vorschriften nicht entnehmen lässt (BVerwG, Urteil vom 21. November 2000, a.a.O., Rn. 14).

  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 8.90

    Bauleitplanung zur Verhinderung von Fehlentwicklungen und unzulässige

    Auszug aus VG Mainz, 15.01.2008 - 3 K 313/07
    Die Verhinderungsziele dürfen sogar den Hauptzweck der Planung bilden (BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1990 - 4 NB 8/90 - [juris], Rn. 14 = NVwZ 1991, 875 ff.).
  • BVerwG, 18.05.1990 - 4 C 49.89

    Genehmigung von Spielhallen

    Auszug aus VG Mainz, 15.01.2008 - 3 K 313/07
    Eines förmlichen Entwidmungsaktes bedurfte es dazu nicht, vielmehr gelten auch insoweit die allgemeinen Regeln über das Entfallen des Bestandsschutzes infolge der endgültigen Nutzungsaufgabe (Niedersächsisches OVG a.a.O., Rn. 42; BVerwG a.a.O. Rn. 10 und Rn. 8 m. Verweis auf BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1990 - BVerwG 4 C 49.89 -, ZfBR 1990, 245).
  • BVerwG, 27.07.1990 - 4 B 156.89

    Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen für die

    Auszug aus VG Mainz, 15.01.2008 - 3 K 313/07
    Denn die Aufstellung eines Bebauungsplans mit dem Ziel der Ausweisung von Flächen für die in § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB genannten Maßnahmen hat insoweit eine positive planerische Aussage über die zukünftige Funktion der betreffenden Fläche im städtebaulichen Gesamtkonzept der Gemeinde zum Inhalt und beschränkt sich nicht auf die bloße Abwehr jeglicher Veränderung durch Aufnahme bestimmter Nutzungen (BVerwG, Beschluß vom 27. Juli 1990 - 4 B 156.89 -, NVwZ 1991, 62 ff.).
  • BVerwG, 08.05.2003 - 7 C 15.02

    Abfall; Abfallbesitzer; tatsächliche Sachherrschaft; Zusammentragen von Abfall;

    Auszug aus VG Mainz, 15.01.2008 - 3 K 313/07
    Auch wenn deren Eigentümerstellung - welche sie zur Adressatin der Ordnungsverfügung werden ließ (vgl. § 54 Abs. 2 Satz 1 LBauO) - letztlich Folge der grundgesetzlichen Zuständigkeit des Bundes für die Verteidigung ist, ändert dies nichts daran, dass die bauordnungsrechtliche Beseitigungspflicht hoheitliche Aufgaben nicht unmittelbar berührt (vgl. entsprechend zur Abfallbeseitigungspflicht der Bundesrepublik BVerwG, Urteil vom 8. Mai 2003 - 7 C 15/02 - [juris], Rn. 18 = DVBl. 2003, 1076, 1978).
  • BVerwG, 16.01.1968 - I A 1.67

    Munitionsanstalt der Bundeswehr - § 40 VwGO, 'nichtverfassungsrechtlich'; Art. 30

    Auszug aus VG Mainz, 15.01.2008 - 3 K 313/07
    Dabei schließt dieser Grundsatz nur Übergriffe und Eingriffe in die der anderen Hoheitsverwaltung zustehende Tätigkeit aus, nicht aber Einwirkungen, welche ihre Tätigkeit unberührt lassen (so grundlegend BVerwG, Urteil vom 16. Januar 1968 - 1 A 1.67 - [juris], Rn. 29 = BVerwGE 29, 52, 59).
  • OVG Niedersachsen, 21.01.2000 - 1 L 4202/99

    Außerdienststellung; Beseitigung; Militäranlage; militärische Anlage;

    Auszug aus VG Mainz, 15.01.2008 - 3 K 313/07
    Mit der endgültigen Aufgabe der militärischen Nutzung sind die Rechtswirkungen etwaiger bestandskräftiger und daher bestandsschützender Zustimmungsakte jedenfalls entfallen (vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 21. Januar 2000 - 1 L 4202/99 - [juris], Rn. 40 = BauR 2000, 349 ff., bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 21. November 2000 - 4 B 36/00 - [juris], Rn. 8 = NVwZ 2001, 557 ff.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.05.2007 - 3 O 58/07

    Rechtsweg im Rahmen der Durchführung eines Bieterverfahrens

    Auszug aus VG Mainz, 15.01.2008 - 3 K 313/07
    Sie handelt insoweit als "betriebswirtschaftlich geführtes Unternehmen", das auf "finanzielle Ergebnisverantwortung ausgerichtet ist" im Bereich der Vermögensverwaltung und damit privatrechtlich (s. zur betriebswirtschaftlichen Ausrichtung den Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 15/2720 vom 17. März 2004; allgemein zur Vermögensverwaltung Ehlers, in: Schoch/Schmidt-Assmann/Pietzner, Verwaltungsgerichtsordnung, Loseblattkommentar, § 40 Rn. 277 und 183; jüngst auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 30. Mai 2007 - 3 O 58/07 - [juris]).
  • VGH Hessen, 27.03.2014 - 8 A 1251/12

    Zustandshaftung bei Zwangserbschaft des Fiskus

    Dass Hoheitsträger ordnungsrechtlichen behördlichen Maßnahmen nicht vollends entzogen sind, hat das Verwaltungsgericht Mainz in seinem Urteil vom 15. Januar 2008 - 3 K 313/07.MZ - (juris Rn. 17 f.) unter Bezugnahme auf Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts überzeugend begründet:.
  • VG Magdeburg, 30.09.2013 - 4 A 197/13

    Beseitigungsanordnung für LED-Anzeigetafeln einer Gemeinde

    Das kann etwa der Fall sein, wenn die Anordnung lediglich an die tatsächliche Sachherrschaft über die betroffenen Grundstücke anknüpft (BVerwG, Urteil vom 08.05.2003 - 7 C 15.02 -, NVwZ 2003, 1252) oder die untersagte Maßnahme nicht hoheitlichen, sondern fiskalischen Zwecken dient (vgl. VG Mainz, Urteil vom 15.01.2008 - 3 K 313/07.MZ -, juris).
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