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VG Meiningen, 14.02.2023 - 1 E 81/23 Me |
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Volltextveröffentlichung
- Justiz Thüringen
Zurücktreten in eine niedrigere Klassenstufe in Thüringen (hier: von der 2. Klassenstufe in die 1. Klassenstufe)
Verfahrensgang
- VG Meiningen, 14.02.2023 - 1 E 81/23 M
- OVG Thüringen, 14.04.2023 - 4 EO 191/23
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Thüringen, 10.05.1996 - 2 EO 326/96
Gewerbeordnung; Gewerbeordnung; Vorwegnahme der Hauptsache; Festsetzung eines …
Auszug aus VG Meiningen, 14.02.2023 - 1 E 81/23
Im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG gilt das grundsätzliche Verbot einer Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung jedoch dann nicht, wenn eine bestimmte Regelung zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, das heißt, wenn die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar wären und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg in der Hauptsache spricht (ThürOVG, B. v. 10.05.1996 - 2 EO 326/96 - Kopp/Schenke, VwGO, 21. Auflage, § 123 Rn. 13, 14 m. w. N.).