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   VG Meiningen, 21.05.2019 - 2 K 8/17 Me   

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https://dejure.org/2019,55238
VG Meiningen, 21.05.2019 - 2 K 8/17 Me (https://dejure.org/2019,55238)
VG Meiningen, Entscheidung vom 21.05.2019 - 2 K 8/17 Me (https://dejure.org/2019,55238)
VG Meiningen, Entscheidung vom 21. Mai 2019 - 2 K 8/17 Me (https://dejure.org/2019,55238)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    Keine Heranziehung des Krankenhausträgers zu den Kosten einer polizeilichen Transportbegleitung bei der Verlegung einer suizidalen Minderjährigen in eine Kinder- und jugendpsychiatrische Klinik

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Thüringen, 26.11.2009 - 3 KO 749/07

    Polizeirecht; Polizeirecht, Verwaltungsgebührenrecht; Verwaltungskosten;

    Auszug aus VG Meiningen, 21.05.2019 - 2 K 8/17
    Namentlich auf die Verwaltungsaktsqualität des behördlichen Handelns kommt es nicht an (ThürOVG, Urteil vom 26. November 2009 - 3 KO 749/07 -, juris).

    Ebenso wenig wie das Gerichtskostenrecht kennt das Verwaltungskostenrecht einen Konnexitätsgrundsatz dergestalt, dass die Rechtmäßigkeit der Kostenentscheidung von der Rechtmäßigkeit der "öffentlichen Leistung" abhängt (so auch ThürOVG, Urteil vom 11. November 2009 - 1 KO 256/08 - UA S. 12, n. v., zit. nach ThürOVG, Urteil vom 26. November 2009 - 3 KO 749/07 -, juris).

    Etwas anderes mag allenfalls dann gelten, wenn die Behörde in Kenntnis der Rechtswidrigkeit der öffentlichen Leistung Kosten festsetzte, weil sie dann "sehenden Auges" eine weitere rechtswidrige Entscheidung träfe (ThürOVG, Urteil vom 26. November 2009 - 3 KO 749/07 -, juris).

    Sie gestatten deshalb keine Schlussfolgerungen in Bezug auf Kostenforderungen, die - wie hier - nicht an eine ordnungs- bzw. polizeirechtliche Verantwortlichkeit anknüpfen (ThürOVG, Urteil vom 26. November 2009 - 3 KO 749/07 -, juris).

    Anders als in der durch das Thüringer Oberverwaltungsgericht mit Urteil vom 26. November 2009 (Az. 3 KO 749/07 - juris) entschiedenen Fallgestaltung diente die Absicherung des Krankentransports vorliegend der Begegnung der Gefahr für die öffentliche Sicherheit.

    In Abgrenzung zum Urteil des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 26. November 2009 (Az. 3 KO 749/07 - juris) waren auch keine geeigneteren Maßnahmen ersichtlich.

    Werden mit der Amtshandlung sowohl Belange der Allgemeinheit als auch private Interessen gewahrt, kommt es für die Bewertung im Einzelfall darauf an, in welchem Interessenbereich der Schwerpunkt liegt (ThürOVG, Urteil vom 26.11.2009 - 3 KO 749/07 -, juris unter Hinweis auf VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 02. März 1989 - 1 S 1952/88 - NVwZ-RR 1989, 475 = DVBl. 1989, 1003 m. w. N. zur vergleichbaren Bestimmung des § 5 Abs. 1 Nr. 7 BadWürttGebG vom 21. Juni 1961 [GBl. S. 59]).

  • VG Braunschweig, 08.08.2012 - 5 A 166/10

    Alkoholisierung; Erziehungsberechtigte; Freiheitsbeschränkung;

    Auszug aus VG Meiningen, 21.05.2019 - 2 K 8/17
    Der Anwendung des § 12 Abs. 1 ThürPAG steht keine vorrangige Bestimmung entgegen (vgl. zum Folgenden und zum Niedersächsischen Recht VG Braunschweig, Urteil vom 08. August 2012 - 5 A 166/10 -, juris).

    Hinzukommen muss vielmehr eine besondere Intensität bzw. Dauer der die körperliche Bewegungsfreiheit des Betroffenen aufhebenden Maßnahmen, die über das zur Durchführung der Zwangsmaßnahme Unvermeidliche hinausgeht (VG Hannover, Urteil vom 20. September 2010 - 10 A3705/08; VG Braunschweig, Urteil vom 08. August 2012 - 5 A 166/10 -, beide juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.03.1989 - 1 S 1952/88

    Kostenersatz für polizeiliche Begleitung eines Kernbrennstofftransportes -

    Auszug aus VG Meiningen, 21.05.2019 - 2 K 8/17
    Werden mit der Amtshandlung sowohl Belange der Allgemeinheit als auch private Interessen gewahrt, kommt es für die Bewertung im Einzelfall darauf an, in welchem Interessenbereich der Schwerpunkt liegt (ThürOVG, Urteil vom 26.11.2009 - 3 KO 749/07 -, juris unter Hinweis auf VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 02. März 1989 - 1 S 1952/88 - NVwZ-RR 1989, 475 = DVBl. 1989, 1003 m. w. N. zur vergleichbaren Bestimmung des § 5 Abs. 1 Nr. 7 BadWürttGebG vom 21. Juni 1961 [GBl. S. 59]).

    Regelmäßig wird derjenige mit den Kosten nicht unangemessen belastet, der in der Lage sein wird, die Kosten auf seine "Kunden" als diejenigen, die es angeht, abzuwälzen, was der Billigkeit näher kommt denn die Übernahme der Kosten durch die Allgemeinheit (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 02. März 1989 - 1 S 1952/88 - NVwZ-RR 1989, 475).

  • BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 40/06 R

    Vertragsärztliche Versorgung - kein Anspruch auf Ermächtigung eines

    Auszug aus VG Meiningen, 21.05.2019 - 2 K 8/17
    Nebenleistungen zur Krankenbehandlung, die selbst keine Behandlung beinhalten, sind von den Krankenkassen aber nur dann zu finanzieren, wenn dies - was nicht der Fall ist - ausdrücklich gesetzlich bestimmt ist (siehe BSG, Urteil vom 06. Februar 2008 - B 6 KA 40/06 R -, juris m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.1974 - V 148/74
    Auszug aus VG Meiningen, 21.05.2019 - 2 K 8/17
    Diesem liegt der Gedanke zugrunde, dass die Kosten individuell zurechenbarer Verwaltungsleistungen nicht von der Allgemeinheit, sondern von dem Adressaten der Leistung zu tragen sind (siehe VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Dezember 1974 - V 148/74 -, ESVGH 25, 108), wobei davon auszugehen ist, dass nicht unangemessen belastet wird, zu dessen Gunsten eine Amtshandlung im Rahmen erwerbswirtschaftlicher Betätigung erbracht wird.
  • BGH, 09.01.2003 - III ZR 217/01

    Amtshaftung des Notarztes im Rettungsdiensteinsatz

    Auszug aus VG Meiningen, 21.05.2019 - 2 K 8/17
    In der Notfallmedizin ist dem Notfallpatienten, der sich in Lebensgefahr befindet oder der Gefahr schwerer gesundheitlicher Schäden ausgesetzt ist, unverzüglich durch notfallmedizinisch ausgebildete Ärzte ärztliche Hilfe zukommen zu lassen (BGH, Urteile vom 09. Januar 2003 - III ZR 217/01 und vom 12. November 1992 - III ZR 178/91 -, beide juris).
  • BGH, 05.10.1993 - VI ZR 237/92

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Verletzung der Berichtspflicht,

    Auszug aus VG Meiningen, 21.05.2019 - 2 K 8/17
    Diese Prüfpflicht steht selbstständig neben derjenigen des einweisenden Arztes (Kasseler Kommentar/Gamperl, 103. EL März 2019, § 39 SGB V Rn. 72; vgl. auch BT-Drs. 12/3608, S. 8; vgl. zur haftungsrechtlichen Notwendigkeit einer eigenen Behandlungsentscheidung BGH, Urteil vom 05.10.1993 - VI ZR 237/92 -, juris).
  • BGH, 12.11.1992 - III ZR 178/91

    Amtspflichten der Kassenärztlichen Vereinigung bei Sicherstellung des

    Auszug aus VG Meiningen, 21.05.2019 - 2 K 8/17
    In der Notfallmedizin ist dem Notfallpatienten, der sich in Lebensgefahr befindet oder der Gefahr schwerer gesundheitlicher Schäden ausgesetzt ist, unverzüglich durch notfallmedizinisch ausgebildete Ärzte ärztliche Hilfe zukommen zu lassen (BGH, Urteile vom 09. Januar 2003 - III ZR 217/01 und vom 12. November 1992 - III ZR 178/91 -, beide juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2007 - 9 A 4822/05

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Fristsetzung zur Teilnahme an Aufbauseminar

    Auszug aus VG Meiningen, 21.05.2019 - 2 K 8/17
    Überwiegend liegen jenen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen behördliche Maßnahmen der Gefahrenabwehr zugrunde, durch die gerade ein ordnungs- bzw. polizeirechtlich Verantwortlicher in Anspruch genommen wurde (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08. Februar 1991 - 10 S 2674/90 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. Juni 2007 - 3 L 368/04 - Beschluss vom 07. November 2007 - 9 A 4822/05 - BayVGH, Beschluss vom 09. Juni 2008 - 11 ZB 08.1047; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 02. September 2009 - 12 M 57.09 -, alle juris).
  • OVG Thüringen, 11.11.2009 - 1 KO 256/08

    Schulrecht; Genehmigungspflicht für neueingestellte Lehrer an Privatschule; Klage

    Auszug aus VG Meiningen, 21.05.2019 - 2 K 8/17
    Ebenso wenig wie das Gerichtskostenrecht kennt das Verwaltungskostenrecht einen Konnexitätsgrundsatz dergestalt, dass die Rechtmäßigkeit der Kostenentscheidung von der Rechtmäßigkeit der "öffentlichen Leistung" abhängt (so auch ThürOVG, Urteil vom 11. November 2009 - 1 KO 256/08 - UA S. 12, n. v., zit. nach ThürOVG, Urteil vom 26. November 2009 - 3 KO 749/07 -, juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.06.2007 - 3 L 368/04

    Anbringung von Skulpturen auf Mietwohnhäusern; Zeichen als Werbeanlage;

  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.1991 - 10 S 2674/90

    Überprüfbarkeit einer Verwaltungsgebühr

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.09.2009 - 12 M 57.09

    Gebühren; Widerspruch; Versagung der Aufenthaltserlaubnis; Kostenbescheid;

  • VGH Bayern, 09.06.2008 - 11 ZB 08.1047

    Darlegung von Berufungszulassungsgründen

  • VG Berlin, 17.02.2010 - 14 A 95.07

    Ethik-Kommission; Gebühr; Arzneimittelstudie; Drittmittelförderung; zustimmende

  • OVG Berlin, 13.01.1964 - II B 55.62
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