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VG Meiningen, 30.11.2006 - 8 K 20532/03.Me |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit
AufenthG § 60 Abs 1
Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht; Afghanistan; Konvertit; Christentum - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Informationsverbund Asyl und Migration
AufenthG § 60 Abs. 1
Afghanistan, Apostasie, Konversion, Christen, Todesstrafe, religiös motivierte Verfolgung, mittelbare Verfolgung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- VG Lüneburg, 10.05.2005 - 1 A 872/03
Abschiebungsschutz; Afghanistan; Apostasie; Asyl; Christ; Islam; Konversion; …
Auszug aus VG Meiningen, 30.11.2006 - 8 K 20532/03
Zwar hat Präsident Karzai im Frühjahr 2006 eine Neubesetzung der Richter am Obersten Gerichtshof vorgeschlagen, es ist jedoch nicht bekannt, ob dieser Vorschlag schon Folgen gehabt hat (vgl. zum gesamten Vorstehenden: Auswärtiges Amt, Lagebericht vom 13.07.2006; Lagebericht vom 03.11.2004; Danesch, Gutachten vom 13.05.2004, Schweizerische Flüchtlingshilfe vom 03.02.2006 und 01.03.2004; VG Minden, U. v. 13.01.2005 - Az.: 9 K 5560/03.A; VG Lüneburg, U. v. 10.05.2005 - 1 A 872/03 - ). - VG Minden, 13.01.2005 - 9 K 5560/03
Afghanistan, Paschtunen, Christen, Konversion, DVPA, KHAD, Mitglieder, …
Auszug aus VG Meiningen, 30.11.2006 - 8 K 20532/03
Zwar hat Präsident Karzai im Frühjahr 2006 eine Neubesetzung der Richter am Obersten Gerichtshof vorgeschlagen, es ist jedoch nicht bekannt, ob dieser Vorschlag schon Folgen gehabt hat (vgl. zum gesamten Vorstehenden: Auswärtiges Amt, Lagebericht vom 13.07.2006; Lagebericht vom 03.11.2004; Danesch, Gutachten vom 13.05.2004, Schweizerische Flüchtlingshilfe vom 03.02.2006 und 01.03.2004; VG Minden, U. v. 13.01.2005 - Az.: 9 K 5560/03.A; VG Lüneburg, U. v. 10.05.2005 - 1 A 872/03 - ).
- VGH Hessen, 26.07.2007 - 8 UE 3140/05
Asyl Afghanistan; asyltaktische Konversion zum Christentum; Verfolgungsgefahr bei …
Dieses Konzept, das auf Mission und Betreuung, nicht aber auf ein eigenes christliches Gemeindeleben ausgerichtet ist, denn nach Taufvorbereitung und Taufe soll eine Hilfe zur Integration in schon bestehende Gemeinden gegeben werden, kann leicht zu einem nur asyltaktischen Glaubenswechsel genutzt werden, etwa vergleichbar der in der Presse erwähnten hamburgischen afghanisch-christlichen Kirchen, sog. Freichristlichen Gemeinden, die sich vor allem um Asylbewerber kümmern, ihnen sog. "Taufakten" und "übernatürliche Jüngerschaften" anbieten, um sie vor Abschiebung zu schützen (vgl. Die Zeit vom 22. März 2006; vgl. auch den Fall des VG Meiningen, Urteil vom 16. November 2006 - 8 K 20532/03.Me - juris Rdnrn. 3 und 15, das allerdings allein auf Grund der Vorlage eines Taufscheins und einer Stellungnahme der "Afghanischen freikirchlichen Gemeinschaft" in der Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinde H.-A. angenommen hat, der in Deutschland drei Jahre nach Erhebung der Asylklage vorgenommene Glaubensübertritt eines afghanischen Staatsangehörigen beruhe auf einem ernst gemeinten religiösen Einstellungswandel).