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   VG Minden, 09.07.2008 - 11 K 2528/07   

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VG Minden, 09.07.2008 - 11 K 2528/07 (https://dejure.org/2008,24003)
VG Minden, Entscheidung vom 09.07.2008 - 11 K 2528/07 (https://dejure.org/2008,24003)
VG Minden, Entscheidung vom 09. Juli 2008 - 11 K 2528/07 (https://dejure.org/2008,24003)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Windkraftanlage; Berücksichtigung der Umweltbelange bei der Errichtung und dem Betreiben einer Anlage i.S.d. Bundesimissionsschutzgesetzes (BImSchG); Begriff der Zusicherung i.S.d. § ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2001 - 7 A 4857/00

    Gemeinden können die Errichtung von Windenergieanlagen restriktiv steuern

    Auszug aus VG Minden, 09.07.2008 - 11 K 2528/07
    vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 18.03.2003 - 4 C 7/03 -, BauR 2/2004, 295; Beschluss vom 15.10.2001 - 4 C 69/01 - OVG NRW, Urteil vom 30.01.2001 - 7 A 4857/00 -, BRT.

    BVerwG, Urteil vom 15.05.1997 - 4 C 23/95 -, BRS 59 Nr. 90, m.w.N.; vgl. auch OVG NRW, Urteil vom 30.01.2001 - 7 A 4857/00 -, BRT.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.03.2003 - 4 C 7/03 -, BauR 2/2004, 295; Beschluss vom 15.10.2001 - 4 C 69/01 - OVG NRW, Urteil vom 30.01.2001 - 7 A 4857/00 -, BRT.

    Dazu allgemein OVG NRW, Urteil vom 30.11.2001 - 7 A 4857/00 -, BRT.

    vgl. allgemein BVerwG, Beschluss vom 18.03.2003 - 4 C 7/03 -, BauR 2/2004, 295; OVG NRW, Urteil vom 30.11.2001 - 7 A 4857/00 -, BRT.

    vgl. dazu OVG NRW, Urteil vom 30.11.2001 - 7 A 4857/00 - BRS 64, Nr. 101.

    vgl. dazu OVG NRW, Urteil vom 30.11.2001 - 7 A 4857/00 - BRS 64, Nr. 101.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2001 - 10 A 97/99

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit von Windenergieanlagen im Außenbereich;

    Auszug aus VG Minden, 09.07.2008 - 11 K 2528/07
    64, Nr. 101; Urteil vom 12.06.2001 - 10 A 97/99 - Sächsisches OVG, Urteil vom 18.05.2000 - 1 C 29/98 -.

    64 Nr. 101; Urteil vom 12.06.2001 - 10 A 97/99 -.

    64 Nr. 101; Urteil vom 12.06.2001 - 10 A 97/99 -.

    vgl. auch OVG NRW, Urteil vom 12.06.2001 - 10 A 97/99 - m.w.N.

    vgl. zum Vorstehenden auch OVG NRW, Urteil vom 12.06.2001 - 10 A 97/99 - , in dem der Bereich östlich des T5.

    Zur Schutzwürdigkeit dieses Bereichs vgl. OVG NRW, Urt. vom 12.06.2001 - 10 A 97/99 -.

  • BVerwG, 16.09.2004 - 4 C 7.03

    Erfordernis des gemeindlichen Einvernehmens; Einvernehmensfrist;

    Auszug aus VG Minden, 09.07.2008 - 11 K 2528/07
    vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 18.03.2003 - 4 C 7/03 -, BauR 2/2004, 295; Beschluss vom 15.10.2001 - 4 C 69/01 - OVG NRW, Urteil vom 30.01.2001 - 7 A 4857/00 -, BRT.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.03.2003 - 4 C 7/03 -, BauR 2/2004, 295; Beschluss vom 15.10.2001 - 4 C 69/01 - OVG NRW, Urteil vom 30.01.2001 - 7 A 4857/00 -, BRT.

    vgl. allgemein BVerwG, Beschluss vom 18.03.2003 - 4 C 7/03 -, BauR 2/2004, 295; OVG NRW, Urteil vom 30.11.2001 - 7 A 4857/00 -, BRT.

  • VG Minden, 09.07.2008 - 11 K 2530/07

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer

    Auszug aus VG Minden, 09.07.2008 - 11 K 2528/07
    Diese Anlage ist Gegenstand des Verfahrens 11 K 2530/07.

    Danach kommt die obere Landschaftsbehörde aufgrund einer Inaugenscheinnahme des Geländes von insgesamt sechs Beobachtungspunkten zu dem Ergebnis, dass insbesondere die WEA 4 - Gegenstand des Verfahrens 11 K 2530/07 - auch unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen beiden Anlagen einen erheblichen zusätzlichen Eingriff in Natur und Landschaft darstelle, der auch durch den landschaftspflegerischen Begleitplan nicht ausgeglichen werde.

    Schließlich weist die Kammer darauf hin, dass die Beklagte ebenfalls diese Anlage als erheblich unproblematischer einstuft als die im Verfahren 11 K 2530/07 betroffene, ohne daraus aber ersichtliche Konsequenzen im Sinne einer differenzierenden Betrachtung, die schon wegen der zwei eigenständigen Genehmigungsverfahren geboten wäre, zu ziehen - obwohl sie selbst am fachlich als korrekt eingestuften landschaftspflegerischen Begleitplan bemängelt, er differenziere nicht zwischen den Anlagen.

  • VG Minden, 17.02.2004 - 1 K 1067/02

    Anspruch auf Erteilung eines Bauvorbescheids für eine Windenergieanlage mit einer

    Auszug aus VG Minden, 09.07.2008 - 11 K 2528/07
    Aufgrund rechtskräftiger Urteile des erkennenden Gerichts vom 17.2.2004 - 1 K 1067/02 und 1068/02 - errichtete der Kläger im Abstand von ca. 500 m zwei Windkraftanlagen mit einer Höhe von ca. 130 m.

    VG Minden, Urteile vom 17.2.2004 - 1 K 1067/02 u. 1 K 1068/02 - Urteil vom 13.6.2007 - 11 K 2482/05 - Urteil vom 6.2.2008 - 11 K 212/06 - .

    Das erkennende Gericht hat zu den hier erneut aufgeworfenen Fragen des Landschaftsschutzes bereits ausführlich mit Urteilen vom 17.2.2004 - 1 K 1067/02 und 1 K 1068/02 - Stellung genommen und folgendes festgestellt:.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2007 - 8 A 2329/07

    Voraussetzungen für eine Klageänderung im Sinne von § 91 Abs. 1 VwGO

    Auszug aus VG Minden, 09.07.2008 - 11 K 2528/07
    Nachdem das erkennende Gericht mit Urteil vom 13.6.2007 - 11 K 2482/05 - im Rahmen einer Inzidentprüfung dem Flächennutzungsplan der Beigeladenen in der Fassung seiner 70. Änderung keine Ausschlusswirkung im Sinne von § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB zugemessen hatte und das OVG NRW mit Beschluss vom 11.12.2007 - 8 A 2329/07 - den von der Beigeladenen gestellten Antrag auf Zulassung der Berufung gegen dieses Urteil abgelehnt hatte, erklärte die Beklagte daraufhin ebenfalls mit Schreiben vom 4.2.2008, sie beabsichtige, die ablehnenden Bescheide vom 12.11.2007 aufzuheben und die beantragten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen unter Ersetzung des von der Beigeladenen versagten Einvernehmens zu erteilen.

    Dies ist zwischenzeitlich - wie allen Beteiligten hinreichend bekannt - durch das OVG N. mit Beschluss vom 11.12.2007 - 8 A 2329/07 - bestätigt worden.

  • VG Minden, 13.06.2007 - 11 K 2482/05

    Windräder dürfen in Büren außerhalb der Vorrangflächen gebaut werden

    Auszug aus VG Minden, 09.07.2008 - 11 K 2528/07
    Nachdem das erkennende Gericht mit Urteil vom 13.6.2007 - 11 K 2482/05 - im Rahmen einer Inzidentprüfung dem Flächennutzungsplan der Beigeladenen in der Fassung seiner 70. Änderung keine Ausschlusswirkung im Sinne von § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB zugemessen hatte und das OVG NRW mit Beschluss vom 11.12.2007 - 8 A 2329/07 - den von der Beigeladenen gestellten Antrag auf Zulassung der Berufung gegen dieses Urteil abgelehnt hatte, erklärte die Beklagte daraufhin ebenfalls mit Schreiben vom 4.2.2008, sie beabsichtige, die ablehnenden Bescheide vom 12.11.2007 aufzuheben und die beantragten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen unter Ersetzung des von der Beigeladenen versagten Einvernehmens zu erteilen.

    VG Minden, Urteile vom 17.2.2004 - 1 K 1067/02 u. 1 K 1068/02 - Urteil vom 13.6.2007 - 11 K 2482/05 - Urteil vom 6.2.2008 - 11 K 212/06 - .

  • VG Minden, 17.02.2004 - 1 K 1068/02

    Anspruch auf Erteilung eines Bauvorbescheids für eine Windenergieanlage mit einer

    Auszug aus VG Minden, 09.07.2008 - 11 K 2528/07
    VG Minden, Urteile vom 17.2.2004 - 1 K 1067/02 u. 1 K 1068/02 - Urteil vom 13.6.2007 - 11 K 2482/05 - Urteil vom 6.2.2008 - 11 K 212/06 - .

    Das erkennende Gericht hat zu den hier erneut aufgeworfenen Fragen des Landschaftsschutzes bereits ausführlich mit Urteilen vom 17.2.2004 - 1 K 1067/02 und 1 K 1068/02 - Stellung genommen und folgendes festgestellt:.

  • BVerwG, 15.05.1997 - 4 C 23.95

    Bauplanungsrecht - Beeinträchtigung des Landschaftsbildes oder des Interesses der

    Auszug aus VG Minden, 09.07.2008 - 11 K 2528/07
    BVerwG, Urteil vom 15.05.1997 - 4 C 23/95 -, BRS 59 Nr. 90, m.w.N.; vgl. auch OVG NRW, Urteil vom 30.01.2001 - 7 A 4857/00 -, BRT.
  • VG Minden, 09.07.2008 - 11 K 2530/07

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer

    Diese Anlage ist Gegenstand des Verfahrens 11 K 2528/07.

    Wegen der Einzelheiten wird auf die Stellungnahme vom 5.6.2008 (Bl. 109 bis 118 der Gerichtsakte des Verfahrens 11 K 2528/07) Bezug genommen.

    Dies beruht jedoch entweder allein auf der vorhandenen Vorbelastung oder auf der Annahme, dass auch die WEA 3 - Gegenstand des Verfahrens 11 K 2528/07 - zur Nachtzeit betrieben wird.

  • VG Minden, 08.06.2011 - 11 K 744/11

    Aufhebung eines Genehmigungsbescheides zum Betrieb einer Windkraftanlage des Typs

    Das der Klage des Beigeladenen stattgebende Urteil des erkennenden Gerichts vom 9.7.2008 (11 K 2528/07) wurde auf die Berufung der Beigeladenen mit Urteil des OVG NRW vom 30.7.2009 (8 A 2357/08) aufgehoben und die Rechtsvorgängerin des Beklagten zur Neubescheidung des Genehmigungsantrages unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts verpflichtet.
  • VG Minden, 08.06.2011 - 11 K 2399/10

    Aufhebung einer Baugenehmigung ohne materiell-rechtliche Überprüfung der

    Das der Klage des Beigeladenen stattgebende Urteil des erkennenden Gerichts vom 9.7.2008 (11 K 2528/07) wurde auf die Berufung der Beigeladenen mit Urteil des OVG NRW vom 30.7.2009 (8 A 2357/08) aufgehoben und die Rechtsvorgängerin des Beklagten zur Neubescheidung des Genehmigungsantrages unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts verpflichtet.
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