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VG Neustadt, 07.10.2016 - 2 L 680/16.NW |
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Volltextveröffentlichung
- Informationsverbund Asyl und Migration
AufenthG § 60a Abs. 2 S. 4, AufenthG § 60a Abs. 2
Ausbildungsduldung, Ausbildungsvertrag, Lehrlingsrolle, aufenthaltsbeendende Maßnahmen, Duldung, Aufenthaltsbeendigung, Bevorstehen konkreter Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung, Beurteilungszeitpunkt
Verfahrensgang
- VG Neustadt, 07.10.2016 - 2 L 680/16.NW
- VG Neustadt, 12.10.2016 - 2 L 680/16
Wird zitiert von ...
- VG Neustadt, 04.11.2016 - 2 L 867/16
Keine Ausbildungsduldung bei vom Ausländer zu vertretender fehlender …
Bei der Beurteilung, ob dies der Fall ist, ist nach Auffassung der Kammer maßgeblich auf die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der Einreichung des Ausbildungsvertrags bei der zuständigen Kammer abzustellen (Beschluss vom 7. Oktober 2016 - 2 L 680/16.NW -, juris; vgl. auch VGH BW…, Beschluss vom 13. Oktober 2016 - 11 S 1991/16 - juris, Rn. 19: Zeitpunkt der Beantragung der Duldung unter Mitteilung des Ausbildungsverhältnisses).Das wirtschaftliche Interesse daran, aus dem Kreis ausreisepflichtiger Ausländer Auszubildende gewinnen zu können, muss in diesen Fällen zurücktreten (siehe den Beschluss der Kammer vom 7. Oktober 2016 - 2 L 680/16.NW -, a.a.O.).