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   VG Neustadt, 08.02.2018 - 4 K 869/17.NW   

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VG Neustadt, 08.02.2018 - 4 K 869/17.NW (https://dejure.org/2018,10068)
VG Neustadt, Entscheidung vom 08.02.2018 - 4 K 869/17.NW (https://dejure.org/2018,10068)
VG Neustadt, Entscheidung vom 08. Februar 2018 - 4 K 869/17.NW (https://dejure.org/2018,10068)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 20.01.2004 - 9 C 13.03

    Abwasserabgabe, Lenkungswirkung, Verrechnung von Investitionskosten,

    Auszug aus VG Neustadt, 08.02.2018 - 4 K 869/17
    Im Hinblick auf den Sinn und Zweck der Verrechnungsvorschriften des § 10 Abs. 3 und 4 AbwAG, Maßnahmen zur Verringerung der Abwasserschädlichkeit anzustoßen, sind diese Regelungen investitionsfreundlich auszulegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Januar 2004 - 9 C 13/03 - BVerwGE 120, 27).

    Dementsprechend ist es in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine Verrechnung von Investitionsaufwendungen für Entwässerungskanäle mit einer Abwasserabgabe nach § 10 Abs. 4 AbwAG auch bei einer nur teilweisen Aufgabe der vorhandenen Einleitung möglich ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8. Dezember 2005 - 12 A 11009/05.OVG -) und Aufwendungen für Entwässerungskanäle, die das Abwasser vorhandener Einleitungen im Sinne von § 10 Abs. 4 AbwAG einer Abwasserbehandlungsanlage zuführen, nicht nur mit der Abwasserabgabe für die wegfallenden Einleitungen, sondern auch mit der Abwasserabgabe für Einleitungen der bestehenden Abwasserbehandlungsanlage, an die zugeführt wird, verrechnet werden dürfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Januar 2004 a.a.O.).

  • BVerwG, 26.06.2008 - 7 C 2.08

    Abwasserabgabe, Verrechnung von Investitionen mit der; Anlage im Sinne des § 10

    Auszug aus VG Neustadt, 08.02.2018 - 4 K 869/17
    Außerdem können bei einer Abwasserkanalisation im Trennsystem sowohl die Aufwendungen für den Bau des Schmutzwasserkanals als auch die für den Bau des Niederschlagswasserkanals unter den weiteren Voraussetzungen von § 10 Abs. 4 i.V.m. Abs. 3 AbwAG mit der Abwasserabgabe verrechnet werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 2008 - 7 C 2/08 -, NVwZ 2008, 1124).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.2005 - 12 A 11009/05

    Verrechnung von Investitionsaufwendungen für Entwässerungskanäle mit

    Auszug aus VG Neustadt, 08.02.2018 - 4 K 869/17
    Dementsprechend ist es in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine Verrechnung von Investitionsaufwendungen für Entwässerungskanäle mit einer Abwasserabgabe nach § 10 Abs. 4 AbwAG auch bei einer nur teilweisen Aufgabe der vorhandenen Einleitung möglich ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8. Dezember 2005 - 12 A 11009/05.OVG -) und Aufwendungen für Entwässerungskanäle, die das Abwasser vorhandener Einleitungen im Sinne von § 10 Abs. 4 AbwAG einer Abwasserbehandlungsanlage zuführen, nicht nur mit der Abwasserabgabe für die wegfallenden Einleitungen, sondern auch mit der Abwasserabgabe für Einleitungen der bestehenden Abwasserbehandlungsanlage, an die zugeführt wird, verrechnet werden dürfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Januar 2004 a.a.O.).
  • BFH, 28.02.2020 - X B 100/19

    Gehörsverletzung durch unzureichende Akteneinsicht und Verwertung von Unterlagen

    Auf die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 23.05.2019 - 4 K 240/17, 4 K 869/17 aufgehoben.
  • FG Nürnberg, 23.05.2019 - 4 K 862/17

    Ablehnung eines Antrags auf Erteilung einer verbindlichen Zusage gemäß §§ 204-207

    In die dem Gericht elektronisch vorliegenden Ermittlungsakten (betreffend die Verfahren 4 K 240/17 und 4 K 869/17) hat der Kläger keine Einsicht genommen, um diese auf ihren Wahrheitsgehalt oder ihre Vollständigkeit hin zu überprüfen und etwaige Zweifel zu konkretisieren.
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