Rechtsprechung
   VG Neustadt, 08.03.2007 - 4 K 1640/06.NW   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,20886
VG Neustadt, 08.03.2007 - 4 K 1640/06.NW (https://dejure.org/2007,20886)
VG Neustadt, Entscheidung vom 08.03.2007 - 4 K 1640/06.NW (https://dejure.org/2007,20886)
VG Neustadt, Entscheidung vom 08. März 2007 - 4 K 1640/06.NW (https://dejure.org/2007,20886)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,20886) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung einer naturschutzrechtlichen Befreiung; Verwirklichung der Ziele eines Raumordnungsplans; Beseitigung von naturschutzrechtlich geschützten Biotopen; Gebot der engen Auslegung der Voraussetzungen einer Befreiung; Tatbestandsmerkmal der "im Einzelfall nicht ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 18.06.1997 - 6 C 3.97

    Naturschutz - Artenschutz - Ordnungsgemäße landwirtschaftliche Bodennutzung -

    Auszug aus VG Neustadt, 08.03.2007 - 4 K 1640/06
    Das Instrument der Befreiung aus Gründen einer nicht beabsichtigten Härte kann daher vorbehaltlich weiterer Voraussetzungen nur dann herangezogen werden, wenn die Anwendung der Rechtsvorschrift im Einzelfall zu einem Ergebnis führen würde, das dem Normzweck, das heißt, der mit der Norm für den Regelfall verfolgten materiellen Zielrichtung, nicht mehr entspricht und deshalb normativ so nicht beabsichtigt war (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 1987 - 6 C 3.97 - NuR 1998, 541, 543 und Beschluss vom 14. September 1992 - 7 B 130.92 - NVwZ 1993, 538; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. Januar 2001 - 8 A 2049/99 - NVwZ 2001, 1179, 1180 und Beschluss vom 21. Juli 1999 - 10 A 1699/99 - NVwZ-RR 2000, 210).

    Eine nicht beabsichtigte Härte im Sinne des Gesetzes liegt dann vor, wenn der Normgeber den in Frage stehenden Sachverhalt in seinen Konsequenzen für den Betroffenen nicht erkannt hat oder nicht erkennen konnte und der Betroffene mit dem den Sachverhalt betreffenden naturschutzrechtlichen Verbot unzumutbar benachteiligt wird (BVerwG, Urteil vom 18. Juni 1987 - 6 C 3.97 - a. a. O.).

  • BVerwG, 14.09.1992 - 7 B 130.92

    Befreiungsmöglichkeit - Naturschutz - Sonderfall

    Auszug aus VG Neustadt, 08.03.2007 - 4 K 1640/06
    Das Instrument der Befreiung aus Gründen einer nicht beabsichtigten Härte kann daher vorbehaltlich weiterer Voraussetzungen nur dann herangezogen werden, wenn die Anwendung der Rechtsvorschrift im Einzelfall zu einem Ergebnis führen würde, das dem Normzweck, das heißt, der mit der Norm für den Regelfall verfolgten materiellen Zielrichtung, nicht mehr entspricht und deshalb normativ so nicht beabsichtigt war (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 1987 - 6 C 3.97 - NuR 1998, 541, 543 und Beschluss vom 14. September 1992 - 7 B 130.92 - NVwZ 1993, 538; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. Januar 2001 - 8 A 2049/99 - NVwZ 2001, 1179, 1180 und Beschluss vom 21. Juli 1999 - 10 A 1699/99 - NVwZ-RR 2000, 210).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.08.2003 - 1 A 10196/03

    Mobilfunk, Mobilfunksendeanlage, Bebauungsplan, Befreiung, Wohl der

    Auszug aus VG Neustadt, 08.03.2007 - 4 K 1640/06
    Dass die Befreiung dem Gemeinwohl nur irgendwie nützlich oder dienlich ist, reicht allerdings nicht aus (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. August 2003 - 1 A 10196/03.OVG -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2001 - 8 A 2049/99
    Auszug aus VG Neustadt, 08.03.2007 - 4 K 1640/06
    Das Instrument der Befreiung aus Gründen einer nicht beabsichtigten Härte kann daher vorbehaltlich weiterer Voraussetzungen nur dann herangezogen werden, wenn die Anwendung der Rechtsvorschrift im Einzelfall zu einem Ergebnis führen würde, das dem Normzweck, das heißt, der mit der Norm für den Regelfall verfolgten materiellen Zielrichtung, nicht mehr entspricht und deshalb normativ so nicht beabsichtigt war (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 1987 - 6 C 3.97 - NuR 1998, 541, 543 und Beschluss vom 14. September 1992 - 7 B 130.92 - NVwZ 1993, 538; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. Januar 2001 - 8 A 2049/99 - NVwZ 2001, 1179, 1180 und Beschluss vom 21. Juli 1999 - 10 A 1699/99 - NVwZ-RR 2000, 210).
  • BVerwG, 14.06.2006 - 3 A 6.05

    Kriegsfolgelasten; Staatspraxis; Kampfmittelräumung.

    Auszug aus VG Neustadt, 08.03.2007 - 4 K 1640/06
    Dabei umfasst der Erstattungsanspruch nach Art. 120 Abs. 1 Satz 1 GG die Kosten aller Arbeiten, die im Hinblick auf die Kampfmittelbeseitigung notwendig sind (BVerwG, Urteil vom 14. Juni 2006 - 3 A 6.05 -, NVwZ-RR 2007, 75).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.11.2000 - 1 A 10532/00

    Anforderungen an die Durchführung eines förmlichen Planfeststellungsverfahrens ;

    Auszug aus VG Neustadt, 08.03.2007 - 4 K 1640/06
    Die gesetzliche Bestimmung von binsen-, seggen- oder hochstaudenreichen Feuchtwiesen - wie hier die Flächen im südlichen Abtswald von Wörth - zum Biotop und das gesetzliche Verbot der Beseitigung, Zerstörung, Beschädigung oder charakteristischer Zustandsveränderung zeigt den Willen des Normgebers, eine bauliche Nutzung jeder Art in dem betreffenden Gebiet mittels der getroffenen Verbotsregelung generell auszuschließen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. Oktober 2000 - 1 A 10532/00.OVG -, NuR 1981, 291 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.07.1999 - 10 A 1699/99

    Verbot der Wiedererrichtung eines Gebäudes im Naturschutzgebiet

    Auszug aus VG Neustadt, 08.03.2007 - 4 K 1640/06
    Das Instrument der Befreiung aus Gründen einer nicht beabsichtigten Härte kann daher vorbehaltlich weiterer Voraussetzungen nur dann herangezogen werden, wenn die Anwendung der Rechtsvorschrift im Einzelfall zu einem Ergebnis führen würde, das dem Normzweck, das heißt, der mit der Norm für den Regelfall verfolgten materiellen Zielrichtung, nicht mehr entspricht und deshalb normativ so nicht beabsichtigt war (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 1987 - 6 C 3.97 - NuR 1998, 541, 543 und Beschluss vom 14. September 1992 - 7 B 130.92 - NVwZ 1993, 538; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. Januar 2001 - 8 A 2049/99 - NVwZ 2001, 1179, 1180 und Beschluss vom 21. Juli 1999 - 10 A 1699/99 - NVwZ-RR 2000, 210).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.09.2006 - 8 A 10768/06

    Erschließung eines großflächigen Einzelhandels durch ein Biotop

    Auszug aus VG Neustadt, 08.03.2007 - 4 K 1640/06
    Diese naturschutzrechtliche Abwägung der Landesnaturschutzbehörde unterliegt nur der eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 1. September 2006 - 8 A 10768/06.OVG -).
  • VG Neustadt, 08.05.2006 - 3 K 1431/05

    Keine naturschutzrechtliche Befreiung für Zufahrt zu geplantem Einkaufsmarkt in

    Auszug aus VG Neustadt, 08.03.2007 - 4 K 1640/06
    Da ein Bebauungsplan jedoch nur wirksam werden kann, wenn auch die zuständige Naturschutzbehörde für das geplante Vorhaben vorab eine Befreiung erteilt hat, hat die Klägerin ein eigenes Interesse an der Erteilung der begehrten Befreiung (vgl. VG Neustadt, Urteil vom 8. Mai 2006 - 3 K 1431/05.NW -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht