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   VG Neustadt, 17.01.2018 - 1 K 824/17.NW   

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https://dejure.org/2018,2126
VG Neustadt, 17.01.2018 - 1 K 824/17.NW (https://dejure.org/2018,2126)
VG Neustadt, Entscheidung vom 17.01.2018 - 1 K 824/17.NW (https://dejure.org/2018,2126)
VG Neustadt, Entscheidung vom 17. Januar 2018 - 1 K 824/17.NW (https://dejure.org/2018,2126)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 59 Abs 1 BeamtVG RP, § 59 Abs 2 Nr 1 BeamtVG RP
    Schadensersatzanspruch versus Versorgungsanspruch in Form von Unfallruhegehalt und Unfallausgleich

  • esovgrp.de

    LBeamtVG § 59
    Ausgleich, Ausschluss, Beamtenrecht, Beamter, Dienstunfall, Fürsorge, Fürsorgepflicht, Handlung, Lebenssachverhalt, Pflichtverletzung, Ruhegehalt, Schadensersatz, unerlaubte Handlung, Unfall, Unfallausgleich, Unfallfürsorge, Unfallruhegehalt, vorsätzliche ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 08.01.1992 - 2 BvL 9/88

    Verfassungsmäßigkeit der Anspruchsbegrenzung für Beamte bei Dienstunfall

    Auszug aus VG Neustadt, 17.01.2018 - 1 K 824/17
    Gegen diese Anspruchsbegrenzung bestehen keine rechtlichen, insbesondere keine verfassungsrechtlichen Bedenken, auch nicht soweit einzelne Ansprüche wie ein Schmerzensgeld im Dienstunfallrecht überhaupt nicht vorgesehen sind (vgl. auch zum Nachfolgenden BVerfG, Beschluss vom 8. Januar 1992 - 2 BvL 9/88 -, juris).

    Der Ausgleich kann durch die beschränkende Wirkung des § 59 Abs. 1 Satz 1 LBeamtVG geringer ausfallen, als dies unter Umständen aufgrund allgemeiner Schadensersatzansprüche der Fall wäre, was sich aber aus dem notwendig pauschalierenden und typisierenden Charakter der Versorgungsansprüche ergibt (vgl. erneut BVerfG, Beschluss vom 8. Januar 1992, a. a. O.).

  • BGH, 08.02.1994 - VI ZR 68/93

    Umfang des Schädigervorsatzes

    Auszug aus VG Neustadt, 17.01.2018 - 1 K 824/17
    Der Vorsatz des Schädigers muss sich zwar nicht auf die gesamten Schadensfolgen erstrecken, aber auf die Verletzung eines der in § 823 Abs. 1 BGB genannten Rechtsgüter des Geschädigten beziehen (vgl. BGH, Urteil vom 8. Februar 1994 - VI ZR 68/93 zu § 91a Soldatenversorgungsgesetz, juris, m.w.N.) Für den vorliegenden Fall bedeutet das, dass der Beklagte die Verletzung des Rechtsguts der Gesundheit des Klägers zumindest billigend in Kauf genommen haben müsste, indem er es unterließ, die Fehlfunktion des akustischen Hausalarms sofort zu beheben oder beheben zu lassen.
  • VG München, 06.07.2015 - M 21 K 13.3309

    Kein Anspruch auf Unfallruhegehalt aufgrund eines bestandskräftig gewordenen

    Auszug aus VG Neustadt, 17.01.2018 - 1 K 824/17
    Soweit der Kläger die weitergehenden Voraussetzungen dieser Anspruchsgrundlagen nicht erfüllt, kann dieses Ergebnis nicht quasi "über die Hintertür" einer Anspruchsposition aus Fürsorgepflichtverletzung geltend gemacht werden (vgl. VG München, Urteil vom 6. Juli 2015 - M 21 K 13.3309 -, juris).
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