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   VG Neustadt, 27.05.2015 - 3 K 359/14.NW   

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https://dejure.org/2015,11704
VG Neustadt, 27.05.2015 - 3 K 359/14.NW (https://dejure.org/2015,11704)
VG Neustadt, Entscheidung vom 27.05.2015 - 3 K 359/14.NW (https://dejure.org/2015,11704)
VG Neustadt, Entscheidung vom 27. Mai 2015 - 3 K 359/14.NW (https://dejure.org/2015,11704)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • esovgrp.de

    LFAG § 11,LFAG § 11 Abs 4,LFAG § 11 Abs 4 Nr 2,LV Art 49,LV Art 49 Abs 6
    Abwägung, Abwägungsfehler, Abwägungsgebot, Abwägungsgrundsatz, Ausstattung, Ausstattungskriterium, Ausstattungsmerkmal, Betrachtungsweise, Beurteilungsspielraum, Daseinsvorsorge, dynamische Verweisung, Einrichtung, Einstufung, Entwicklungsprogramm, Ergänzungsnetz, ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Schlüsselzuweisung an Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach wegen Nichtberücksichtigung kasernierter US-Streitkräfte verfassungswidrig?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schlüsselzuweisung an Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach wegen Nichtberücksichtigung kasernierter US-Streitkräfte verfassungswidrig?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Raumordnerischer Ansatz im Landesfinanzausgleichgesetz Rheinland-Pfalz

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Raumordnerischer Ansatz im Landesfinanzausgleichgesetz Rheinland-Pfalz

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 14.02.2012 - VGH N 3/11

    Kommunaler Finanzausgleich muss bis 1. Januar 2014 neu geregelt werden - Hohe

    Auszug aus VG Neustadt, 27.05.2015 - 3 K 359/14
    Der grundsätzliche Anspruch der Klägerin auf Gewährung einer Schlüsselzuweisung folgt aus Art. 49 Abs. 6 Satz 1 Landesverfassung Rheinland-Pfalz - LV - i. V. m. §§ 5 ff. LFAG (vgl. VGH RP, Urteil vom 14. Februar 2012 - VGH N 3/11 -, LKRZ 2012, 136 ff. = NVwZ 2012, 1034 ff.).

    Danach gilt es, die finanziellen Belange der Kommunen gerecht auszugleichen, wobei die Maßstäbe, denen der Finanzausgleich folgen soll, nicht in Widerspruch zueinander stehen und auch nicht ohne einleuchtenden Grund verlassen werden dürfen (vgl. VGH RP, Urteil vom 14. Februar 2012 - VGH N 3/11 -, NVwZ 2012, 1034; Urteil vom 25. Januar 2006 - VGH B 1/05 -, AS RP-SL 33, 66, 70f.).

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 25.01.2006 - VGH B 1/05

    Kommunaler Finanzausgleich für ausländische Stationierungskräfte

    Auszug aus VG Neustadt, 27.05.2015 - 3 K 359/14
    Aus Art. 49 Abs. 6 Satz 1 LV ergibt sich die verfassungsrechtliche Verpflichtung des Beklagten, den Kommunen die zur Erfüllung ihrer eigenen und der übertragenen Aufgaben erforderlichen Mittel im Wege des Lasten- und Finanzausgleichs zu sichern (hierzu VGH RP, Urteil vom 25. Januar 2006 - VGH B 1/05 -, NVwZ 2006, 1050 ff. = ESOVGRP).

    Danach gilt es, die finanziellen Belange der Kommunen gerecht auszugleichen, wobei die Maßstäbe, denen der Finanzausgleich folgen soll, nicht in Widerspruch zueinander stehen und auch nicht ohne einleuchtenden Grund verlassen werden dürfen (vgl. VGH RP, Urteil vom 14. Februar 2012 - VGH N 3/11 -, NVwZ 2012, 1034; Urteil vom 25. Januar 2006 - VGH B 1/05 -, AS RP-SL 33, 66, 70f.).

  • BVerwG, 17.09.1970 - II C 48.68

    Keine Einrede der Entreicherung bei Anspruch des Bundes gegen Gemeinde

    Auszug aus VG Neustadt, 27.05.2015 - 3 K 359/14
    Die Klägerin kann sich gegenüber dem beklagten Land wegen der Bindung an das Gemeinwohl und den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung nicht auf Vertrauensschutz berufen, um den Leistungsansatz nach § 11 Abs. 4 Nr. 2 LFAG für das Haushaltsjahr 2013 zu erhalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Mai 1980 - 5 C 11/78 -, juris, Rn. 24 m. w. Nachw.; Urteil vom 17. September 1970 - II C 48/68 -, BVerwGE 36, 108 ff. und juris, Rn. 42; OVG RP, Urteil vom 17. November 1987 -7 A 21/87 -, AS 22, 39 [41]).
  • VG Koblenz, 10.04.2012 - 1 K 148/12

    Finanzausgleich für Orte mit Zentrumsfunktion

    Auszug aus VG Neustadt, 27.05.2015 - 3 K 359/14
    Durch ein derartiges Ziel im LEP IV können angesichts des Grundsatzes des Vorrangs des Gesetzes die gesetzlichen Vorgaben des Landesfinanzausgleichsgesetzes sowie der hierdurch vermittelte Anspruch auf eine dem interkommunalen Gleichheitsgebot genügende Teilhabe am Finanzausgleich jedoch nicht in Frage gestellt werden (vgl. VG Koblenz, Urteil vom 10. April 2012 - 1 K 148/12.KO -).
  • OVG Saarland, 27.11.2008 - 2 C 120/07

    Normenkontrolle eines Landesentwicklungsplanes

    Auszug aus VG Neustadt, 27.05.2015 - 3 K 359/14
    Die Planung ist vielmehr von ihrem Sinn her gerichtet auf die Entwicklung eines Konzepts zur Verwirklichung der mit ihr angestrebten Ziele (so OVG Saarland, Urteil vom 27. November 2008 - 2 C 120/07 -, AS RP-SL 37, 44, 54f.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.11.1987 - 7 A 21/87

    Rechtmäßigkeit der Rücknahme eines Zuwendungsbescheides für die Anschaffung von

    Auszug aus VG Neustadt, 27.05.2015 - 3 K 359/14
    Die Klägerin kann sich gegenüber dem beklagten Land wegen der Bindung an das Gemeinwohl und den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung nicht auf Vertrauensschutz berufen, um den Leistungsansatz nach § 11 Abs. 4 Nr. 2 LFAG für das Haushaltsjahr 2013 zu erhalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Mai 1980 - 5 C 11/78 -, juris, Rn. 24 m. w. Nachw.; Urteil vom 17. September 1970 - II C 48/68 -, BVerwGE 36, 108 ff. und juris, Rn. 42; OVG RP, Urteil vom 17. November 1987 -7 A 21/87 -, AS 22, 39 [41]).
  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 786/70

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 144 Abs. 3 KostO

    Auszug aus VG Neustadt, 27.05.2015 - 3 K 359/14
    Diese Verweisung des § 11 Abs. 4 LFAG auf landesplanerische Festsetzungen unterliegt hier keinen durchgreifenden Zweifeln an ihrer Verfassungsmäßigkeit, weil der Gesetzgeber des Landesfinanzausgleichsgesetzes auf andere landesrechtliche (Gesetzes-)Normen, die für die Aufstellung des LEP maßgeblich sind, Bezug nimmt (§ 7 LPlG i. V. m. LEP; vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. März 1978 - 1 BvR 786/70 u.a. -, BVerfGE 47, 285; juris, Rn. 60 - 62) .
  • BVerwG, 29.05.1980 - 5 C 11.78

    Abgeltung von Besatzungsschäden - Entschädigungsleistungen - Gesetzliche

    Auszug aus VG Neustadt, 27.05.2015 - 3 K 359/14
    Die Klägerin kann sich gegenüber dem beklagten Land wegen der Bindung an das Gemeinwohl und den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung nicht auf Vertrauensschutz berufen, um den Leistungsansatz nach § 11 Abs. 4 Nr. 2 LFAG für das Haushaltsjahr 2013 zu erhalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Mai 1980 - 5 C 11/78 -, juris, Rn. 24 m. w. Nachw.; Urteil vom 17. September 1970 - II C 48/68 -, BVerwGE 36, 108 ff. und juris, Rn. 42; OVG RP, Urteil vom 17. November 1987 -7 A 21/87 -, AS 22, 39 [41]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2005 - 20 A 3988/03

    Berücksichtigung von Wasserschutzgebietsverordnungen bei

    Auszug aus VG Neustadt, 27.05.2015 - 3 K 359/14
    Allerdings erkenne die Rechtsprechung eine solche Kompetenz an, wenn ein Verwaltungsgericht eine Norm in einem Parallelverfahren als ungültig behandelt habe (OVG RP, Beschluss vom 14. Mai 2013 - 8 A 10043/13 -, juris, Rn. 7; OVG NRW, Urteil vom 30. Juni 2005 - 20 A 3988/03 -, NuR 2006, 191f.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.05.2013 - 8 A 10043/13

    Baurecht - Normverwerfungskompetenz von Behörden bei funktionslosen

    Auszug aus VG Neustadt, 27.05.2015 - 3 K 359/14
    Allerdings erkenne die Rechtsprechung eine solche Kompetenz an, wenn ein Verwaltungsgericht eine Norm in einem Parallelverfahren als ungültig behandelt habe (OVG RP, Beschluss vom 14. Mai 2013 - 8 A 10043/13 -, juris, Rn. 7; OVG NRW, Urteil vom 30. Juni 2005 - 20 A 3988/03 -, NuR 2006, 191f.).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 04.05.2016 - VGH N 22/15

    Ausgleich besonderer Belastungen der Kommunen durch die Stationierung

    Die Erhebung des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur im Rahmen der Initiative "Willkommen in Rheinland-Pfalz - Unsere Nachbarn aus Amerika' - vom 24. April 2015, welche die Unternehmensberatung X. durchgeführt habe (Anlage CBH 1 zum Schriftsatz vom 12. Mai 2015 in dem Verfahren 3 K 359/14.NW), komme kein belastbarer Aussagewert zu.

    Die in den 'Barracks on base' untergebrachten Soldaten haben aufgrund ihres niedrigen Dienstrangs die Pflicht, auf der Air Base Ramstein zu wohnen (vgl. Anlage CBH 44 zur Klagebegründung in dem Verfahren 3 K 359/14.NW), die sie in ihrer dienstfreien Zeit aber verlassen dürfen.

    Als Beleg für seine Hypothese zieht das Verwaltungsgericht vielmehr lediglich einen Aktenvermerk der Klägerin des Ausgangsverfahrens über einen Vor-Ort-Termin am Flugplatz Ramstein am 29. Oktober 2013 heran, an dem Vertreter der Verbandsgemeindeverwaltung und der US-Luftstreitkräfte teilgenommen haben (Anlage CBH 44 zur Klageschrift in dem Verfahren 3 K 359/14.NW).

    Auch die Umfrage im Rahmen der Initiative "Willkommen in Rheinland-Pfalz - Unsere Nachbarn aus Amerika' vom 24. April 2015 (Anlage CBH 1 zum Schriftsatz vom 12. Mai 2015 in dem Verfahren 3 K 359/14.NW) widerlegt die Einschätzung des Gesetzgebers nicht.

  • VG Neustadt, 27.05.2015 - 3 K 465/15

    Rheinland-Pfalz; Landesfinanzausgleich; interkommunales Gleichbehandlungsgebot;

    Die in den "Barracks on base" untergebrachten Soldaten haben aufgrund ihres niedrigen Dienstrangs die Pflicht, auf der Air Base Ramstein zu wohnen (vgl. Anlage CBH 44 zur Klagebegründung in dem Verfahren 3 K 359/14.NW), die sie in ihrer dienstfreien Zeit aber verlassen dürfen.

    Die von der Klägerin in das Verfahren eingeführte Erhebung des rheinland-pfälzischen Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur im Rahmen der Initiative "Willkommen in Rheinland-Pfalz - Unsere Nachbarn aus Amerika" vom 24. April 2015 - durchgeführt von der Unternehmensberatung bulitta - (Anlage CBH 1 zum Schriftsatz vom 12. Mai 2015 in dem Verfahren 3 K 359/14.NW) erfolgte nicht mit der Zielsetzung, den Nutzungsumfang gemeindlicher Einrichtungen und sonstiger Einrichtungen in einer Gemeinde durch Angehörige der US-Streitkräfte im Raum Ramstein-Miesenbach vor dem Hintergrund des § 11 Abs. 4 Nr. 1 LFAG zu ermitteln.

    Als Beleg hierfür könnte ein Aktenvermerk über einen Vor-Ort-Termin am Flugplatz Ramstein am 29. Oktober 2013, an dem Vertreter der US-Luftstreitkräfte teilgenommen haben, dienen (Anlage CBH 44 zur Klageschrift in dem Verfahren 3 K 359/14.NW).

    Die Ermittlung der Anzahl kasernierter Soldaten dürfte nach dem Vorbringen der Beteiligten in dem Klageverfahren 3 K 359/14.NW keine größeren Schwierigkeiten bereiten.

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