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   VG Neustadt, 29.10.2020 - 4 K 310/20.NW   

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https://dejure.org/2020,45860
VG Neustadt, 29.10.2020 - 4 K 310/20.NW (https://dejure.org/2020,45860)
VG Neustadt, Entscheidung vom 29.10.2020 - 4 K 310/20.NW (https://dejure.org/2020,45860)
VG Neustadt, Entscheidung vom 29. Oktober 2020 - 4 K 310/20.NW (https://dejure.org/2020,45860)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 891 Abs 1 BGB, § 17 Abs 1 StrG RP, § 36 StrG RP, § 54 S 1 StrG RP, § 54 S 2 StrG RP
    Straßenwidmung mit deklaratorischer Wirkung; Klagebefugnis des Straßenanliegers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.11.1986 - 1 B 73/86

    Widmung einer Straße als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr ;

    Auszug aus VG Neustadt, 29.10.2020 - 4 K 310/20
    Ein Straßenanliegerkann dann klagebefugt sein, wenn im Widmungsverfahren bestimmte konkrete Auswirkungen der Widmung auf Rechte und Pflichten des jeweiligen Anliegers zu berücksichtigen sind, wie z.B. die Streu-, Reinigungs- und Räumpflichten aus § 17 Abs. 1 Landestraßengesetz, LStrG (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 28. November 1986, 1 B 73/86 und VG Neustadt an der Weinstraße, Urteil vom 22. Februar 2018, 4 K 848/17.NW).

    Vielmehr kann auch ein Straßenanlieger dann klagebefugt sein, wenn im Widmungsverfahren bestimmte konkrete Auswirkungen der Widmung auf Rechte und Pflichten des jeweiligen Anliegers zu berücksichtigen sind, wie z.B. die Streu-, Reinigungs- und Räumpflichten aus § 17 Abs. 1 Landestraßengesetz - LStrG - (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 28. November 1986 -1 B 73/86 - und VG Neustadt an der Weinstraße, Urteil vom 22. Februar 2018 - 4 K 848/17.NW - beide juris).

  • VG Neustadt, 22.02.2018 - 4 K 848/17

    Anfechtung einer straßenrechtlichen Widmungsverfügung; Klagebefugnis des

    Auszug aus VG Neustadt, 29.10.2020 - 4 K 310/20
    Ein Straßenanliegerkann dann klagebefugt sein, wenn im Widmungsverfahren bestimmte konkrete Auswirkungen der Widmung auf Rechte und Pflichten des jeweiligen Anliegers zu berücksichtigen sind, wie z.B. die Streu-, Reinigungs- und Räumpflichten aus § 17 Abs. 1 Landestraßengesetz, LStrG (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 28. November 1986, 1 B 73/86 und VG Neustadt an der Weinstraße, Urteil vom 22. Februar 2018, 4 K 848/17.NW).

    Vielmehr kann auch ein Straßenanlieger dann klagebefugt sein, wenn im Widmungsverfahren bestimmte konkrete Auswirkungen der Widmung auf Rechte und Pflichten des jeweiligen Anliegers zu berücksichtigen sind, wie z.B. die Streu-, Reinigungs- und Räumpflichten aus § 17 Abs. 1 Landestraßengesetz - LStrG - (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 28. November 1986 -1 B 73/86 - und VG Neustadt an der Weinstraße, Urteil vom 22. Februar 2018 - 4 K 848/17.NW - beide juris).

  • OLG Koblenz, 26.01.2016 - 10 U 640/14

    Altrechtliche Dienstbarkeit: Kellerrecht nach französisch-rheinischem Recht;

    Auszug aus VG Neustadt, 29.10.2020 - 4 K 310/20
    So war es vor dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches im Jahr 1900 nach Art. 553 des Code civil möglich, separates Eigentum an einem unter der Erdoberfläche gelegenen Raum zu erwerben (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 26. Januar 2016 - 10 U 640/14 -, juris).
  • LG Köln, 27.04.2018 - 7 O 318/17
    Auszug aus VG Neustadt, 29.10.2020 - 4 K 310/20
    Mit Urteil vom 25. September 2018 verurteilte das Landgericht Frankenthal den Kläger, die auf der gesamten Breite der O... errichteten Mauerwerke/Aufbauten in Höhe des Anwesens M... zu beseitigen und den ursprünglichen Zustand, nämlich eine Straße mit Kopfsteinpflaster (Basaltpflaster), welcher dem Kopfsteinpflasterbelag (Basaltpflaster) der O... entspricht, wiederherzustellen, wobei der Belag mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3, 5 Tonnen befahrbar sein muss (Az. 7 O 318/17).
  • OLG Düsseldorf, 22.02.1989 - 9 U 193/88
    Auszug aus VG Neustadt, 29.10.2020 - 4 K 310/20
    Ein solches Kellerrecht war aber von seiner Rechtsnatur der heutigen Grunddienstbarkeit vergleichbar (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 22. Februar 1989 - 9 U 193/88 -, juris) und stand daher der Bestimmung der darüber liegenden Fläche zur öffentlichen Nutzung grundsätzlich nicht entgegen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.06.1973 - 6 A 27/72
    Auszug aus VG Neustadt, 29.10.2020 - 4 K 310/20
    Schließlich ist auch der Umstand, dass die in das Gebäude des Klägers führende Treppe auf dem Grundstück Flurstück-Nr. ... gelegen ist, nicht geeignet, die gesetzliche Vermutung des § 54 Satz 2 LStrG zu widerlegen, denn es war in eng bebauten historischen Ortskernen bei geschlossenen Häuserfronten nicht unüblich, für den Hauszugang im Rahmen des sog. Anliegergebrauchs öffentlichen Grund zu nutzen (vgl. für mit Metallrosten abgedeckte Lichtschächte an Bürgersteigen: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 4. Juni 1973 - 6 A 27/72.OVG - AS 13, 220).
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