Rechtsprechung
   VG Potsdam, 12.07.2021 - 10 K 3485/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,33298
VG Potsdam, 12.07.2021 - 10 K 3485/17 (https://dejure.org/2021,33298)
VG Potsdam, Entscheidung vom 12.07.2021 - 10 K 3485/17 (https://dejure.org/2021,33298)
VG Potsdam, Entscheidung vom 12. Juli 2021 - 10 K 3485/17 (https://dejure.org/2021,33298)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,33298) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.09.2016 - 6 B 87.15

    Kostenbeteiligung der Eltern bei Versorgung mit Mittagessen in Kindertagesstätten

    Auszug aus VG Potsdam, 12.07.2021 - 10 K 3485/17
    Personalkosten sind hingegen nicht zu berücksichtigen, da im Familienrahmen die Essenzubereitung in der Regel eine unentgeltliche Leistung ist und die Eltern deshalb insoweit nichts einsparen (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. September 2016 - OVG 6 B 87.15 - juris, Rn. 26).

    Ihm oblag es darzulegen, dass die Angebotspreise der Caterer "M ... " und "L ...  GmbH" in den Jahren 2011 - 2016 den durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen der Klägerin entsprach (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. September 2016 - OVG 6 B 87.15 - juris, Rn. 27).

    Dass sich die Bereitstellung von Mittagessen für Kindertagesstätten ohne weiteres anhand der für das Gastronomiegewerbe ermittelten Kosten für den Wareneinsatz ermitteln lässt, sei nicht dargelegt worden (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. September 2016 - OVG 6 B 87.15 - juris, Rn. 28).

    Wie bereits oben dargestellt, entspricht es nicht den materiell-rechtlichen Vorgaben des § 17 Abs. 1 KitaG, dass die Personensorgeberechtigten einen Zuschuss zur Versorgung des Kindes mit Mittagessen leisten, der die durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen übersteigt (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. September 2016 - OVG 6 B 87.15 - juris, Rn. 31).

    Soweit er sich dazu eines Dritten bedient, bleibt er rechtlich daran gebunden, dass die Eltern nach den Vorgaben des Kitagesetzes zur Zahlung eines Zuschusses nur in Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen und nicht darüber hinaus in Anspruch genommen werden können (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. September 2016 - OVG 6 B 87.15 - juris, Rn. 32).

    Des Weiteren wurde dem Beklagten aufgegeben, im Sinne der unter den Randnummern 27 ff. des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 13. September 2016 in Sachen OVG 6 B 87.15 enthaltenen Vorgaben darzulegen, dass die beklagtenseits festgelegten Zuschüsse den durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen der Klägerin entsprachen.

  • VG Cottbus, 31.05.2021 - 8 K 2149/15

    Erfolgreiche Klage gegen Träger eines Kindergartens auf Erstattung von Essensgeld

    Auszug aus VG Potsdam, 12.07.2021 - 10 K 3485/17
    Die ersparten Eigenaufwendungen sind im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs durch Saldierung von Amts wegen zu berücksichtigen (a. A VG Cottbus, Urteil vom 31. Mai 2021 - VG 8 K 2149/15 - juris, Leitsatz 2 und Rn. 25 - 26).

    Das Gericht geht zwar abweichend von dem Verwaltungsgericht Cottbus in dem Urteil vom 31. Mai 2021 in Sachen 8 K 2149/15 davon aus, dass ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch in jedem Falle höchstens im Umfang der Differenz zwischen dem von den Eltern an den Caterer geleisteten Betrag und den durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen bestehen kann.

    Die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Cottbus geht in dem vorbezeichneten Urteil hingegen davon aus, dass der Erstattungsanspruch für den Fall, dass es an einer wirksamen satzungsmäßigen Festlegung des Essensgeldes in Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen und einer Erhebung durch Bescheid fehlt, nicht nur die die Höhe der durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen der Kläger überschreitenden, sondern die von ihnen insgesamt an den Caterer entrichteten Beträge umfasst (VG Cottbus, Urteil vom 31. Mai 2021 - 8 K 2149/15 - juris, Leitsatz 2 und Rn. 25 - 26).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.10.2017 - 6 A 15.15

    Kita-Gebühren sind keine Benutzungsgebühren

    Auszug aus VG Potsdam, 12.07.2021 - 10 K 3485/17
    Der Anwendbarkeit des § 12 KAG steht auch nicht das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 6. Oktober 2017 in Sachen OVG 6 A 15.15 entgegen, in dem der 6. Senat davon ausgegangen ist, dass Elternbeiträge bzw. Kita-Gebühren keine Benutzungsgebühren im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG sind (Leitsatz 2) und diese Norm auf Elternbeiträge im Sinne des § 17 KitaG nicht anwendbar ist (Leitsatz 1).

    Denn diesen Befund hat das Oberverwaltungsgericht unter anderem auf die Regelungssystematik des KAG gestützt (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06. Oktober 2017 - OVG 6 A 15.15 - juris, Rn. 20).

  • BVerwG, 27.11.2019 - 9 C 5.18

    Unterliegen eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs als

    Auszug aus VG Potsdam, 12.07.2021 - 10 K 3485/17
    Dem entsprechend wäre grundsätzlich auf die in § 195 BGB verankerte und auf den öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch eines Bürgers gegen den Staat entsprechend anwendbare Regelverjährung abzustellen (BVerwG, Urteil vom 27. November 2019 - 9 C 5/18 - juris, Rn. 17).
  • BVerwG, 02.11.2007 - 7 BN 3.07

    Bewertung des Gefährdungspotentials einer Abwasserleitung in einem

    Auszug aus VG Potsdam, 12.07.2021 - 10 K 3485/17
    In einem derartigen Fall geht es dem Antragsteller nur darum, ermitteln zu lassen, ob seine auf keine Anhaltspunkte gestützte Behauptung nicht vielleicht doch wahr ist (BVerwG, Beschluss vom 2. November 2007 - 7 BN 3/07 - juris, Rn. 5).
  • BVerwG, 29.06.1999 - 9 C 36.98

    Drittstaatenregelung; Einreise auf dem Luftweg; Einschleusen durch Schlepper;

    Auszug aus VG Potsdam, 12.07.2021 - 10 K 3485/17
    Folge der Verletzung der Mitwirkungspflichten durch die Beteiligten ist die Herabsetzung der Anforderungen an die Ermittlungspflicht des Gerichts (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juni 1999 - BVerwG 9 C 36.98 -, BVerwGE 109, 174 ff.).
  • BVerwG, 28.11.1962 - IV C 113.62
    Auszug aus VG Potsdam, 12.07.2021 - 10 K 3485/17
    Soweit der Beklagte den Geschäftsführer der "L ...  GmbH" als Beweismittel für die im Hinblick auf den Zeitraum 2013 - 2016 behaupteten Kosten angeboten hat, so ist darin ein unsubstantiierter Beweisantrag zu sehen, der bereits nicht dem - auch im schriftlichen Verfahren geltenden (BVerwG, Urteil vom 28. November 1962 - IV C 113.62 -, BVerwGE 15, 175-176) - Vorabentscheidungsgebot des § 86 Abs. 2 VwGO unterfällt.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.2003 - 2 S 36/03

    Koppelungsverbot - Folgelasten einer Abrundungssatzung; öffentlich-rechtlicher

    Auszug aus VG Potsdam, 12.07.2021 - 10 K 3485/17
    Diese, für das Zivilrecht entwickelten Grundsätze der "Saldotheorie" sind im Rahmen des allgemeinen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs entsprechend anwendbar (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Juli 2003 - 2 S 36/03 - juris, Leitsatz 3).
  • BVerwG, 03.11.1988 - 5 C 38.84

    Flurbereinigung - Beitragsrückstand - Verzugszinsen - Säumniszuschlag

    Auszug aus VG Potsdam, 12.07.2021 - 10 K 3485/17
    Denn es gibt keinen allgemeinen Grundsatz des Verwaltungsrechts, der zur Zahlung von Verzugszinsen verpflichtet; vielmehr gilt für die Nichterfüllung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen des Staates der in § 233 Satz 1 der Abgabenordnung (AO) zum Ausdruck gekommene abgabenrechtliche Grundsatz, dass Zinsen nur aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Grundlage verlangt werden können (BVerwG, Urteil vom 3. November 1988 - 5 C 38/84 - juris, Rn. 8).
  • BGH, 10.02.1999 - VIII ZR 314/97

    Darlegungs- und Beweislast bei Anwendung der Saldotheorie

    Auszug aus VG Potsdam, 12.07.2021 - 10 K 3485/17
    Dieser Beteiligte ist Gläubiger eines einheitlichen, von vornherein durch Abzug der ihm zugeflossenen Vorteile beschränkten Bereicherungsanspruchs (BGH, Urteil vom 10. Februar 1999 - VIII ZR 314/97 - juris, Rn. 15).
  • BVerfG, 24.01.2007 - 1 BvR 382/05

    Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz durch Nichtzulassung der

  • BVerwG, 29.08.1963 - VIII C 248.63

    Vorliegen eines Beweisantrages i.S.d. § 86 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung

  • OVG Bremen, 22.10.2014 - 2 D 106/13

    Normenkontrolle gegen Ortsgesetz zur Änderung der Beitragsordnung für die

  • BVerwG, 15.05.2008 - 5 C 25.07

    Abrechnungsfehler im öffentlich-rechtlichen Abrechnungsverhältnis;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht