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   VG Potsdam, 19.02.2020 - 11 K 858/17   

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VG Potsdam, 19.02.2020 - 11 K 858/17 (https://dejure.org/2020,3497)
VG Potsdam, Entscheidung vom 19.02.2020 - 11 K 858/17 (https://dejure.org/2020,3497)
VG Potsdam, Entscheidung vom 19. Februar 2020 - 11 K 858/17 (https://dejure.org/2020,3497)
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  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2015 - 8 A 1943/13

    Klage eines Rechtsanwalts auf Herausgabe der Telefondurchwahlnummern aller

    Auszug aus VG Potsdam, 19.02.2020 - 11 K 858/17
    Die ordnungsgemäße Erledigung der Dienstgeschäfte ist sichergestellt, wenn die dem Gericht zugewiesenen Aufgaben mit den zur Verfügung stehenden personellen und sächlichen Mitteln sachgerecht und effektiv erledigt werden können (vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 6. Mai 2015 - 8 A 1943/13 -, juris Rn. 78; OVG Berlin, Urteil vom 24. Oktober 1989 - OVG 4 B 39, 89 -, Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Berlin, Band 19, 1992, Entscheidung Nr. 17, Seite 84).
  • OVG Sachsen, 17.11.2005 - 3 BS 164/05

    Untersuchungsanordnung, Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht, Treue- und

    Auszug aus VG Potsdam, 19.02.2020 - 11 K 858/17
    Die geforderte Mitwirkung findet ihre Grundlage in der allgemeinen, dem Beamtenverhältnis innewohnenden Treue- und Gehorsamspflicht, der auch - jedenfalls soweit nicht die richterliche Tätigkeit betroffen ist - Richter unterworfen sind (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 17. November 2005 - 3 BS 164/05 -, juris Rn. 5).
  • VG Potsdam, 19.11.2019 - 11 K 4526/16

    Beförderung eines nicht erprobten Richters am Verwaltungsgericht zum

    Auszug aus VG Potsdam, 19.02.2020 - 11 K 858/17
    Der P... ist auch im Hinblick auf die klageerweiternd geltend gemachte Urlaubsversagung vom 29. Juni 2018 vertretungsbefugt (vgl. für einen ähnlichen Fall Urteil vom 19. November 2019 - VG 11 K 4526/16 -, EA S. 9f.).
  • BVerwG, 22.10.1976 - VI C 82.74

    Winterzusatzurlaub - Berechnungsverfahren

    Auszug aus VG Potsdam, 19.02.2020 - 11 K 858/17
    Ebenso wenig zweifelt der Beklagte an, dass der Kläger innerhalb der oben aufgezeigten Grenzen selbst entscheiden darf, wann er seinen Urlaub nimmt (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1976 - VI C 82.74 -, juris Rn. 18).
  • VG Frankfurt/Main, 22.07.2013 - 9 L 2524/13
    Auszug aus VG Potsdam, 19.02.2020 - 11 K 858/17
    Durch die ohne nachvollziehbare Gründe erfolgende Weigerung des Klägers an diesem System mitzuwirken, werden zwar die schriftlich eingereichten Urlaubsanträge nicht unwirksam (vgl. insoweit VG Frankfurt, Beschluss vom 22. Juli 2013 - 9 L 2524/13.F -, juris Rn. 8), der Dienstherr kann den Richter jedoch darauf verweisen das eingerichtete Bearbeitungssystem zu nutzen, damit sein Urlaubsantrag positiv beschieden wird.
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