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   VG Regensburg, 08.10.2010 - RN 7 K 10.1258   

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https://dejure.org/2010,69403
VG Regensburg, 08.10.2010 - RN 7 K 10.1258 (https://dejure.org/2010,69403)
VG Regensburg, Entscheidung vom 08.10.2010 - RN 7 K 10.1258 (https://dejure.org/2010,69403)
VG Regensburg, Entscheidung vom 08. Oktober 2010 - RN 7 K 10.1258 (https://dejure.org/2010,69403)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Bei einem nicht öffentlichen, einmaligen Speedwaybetrieb besteht nachträglich kein Feststellungsinteresse einer Anwohnerin hinsichtlich der Frage, ob sie einen Anspruch auf Untersagung dieses Betriebs durch das Landratsamt gehabt hätte.Unzulässige Feststellungsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 7.98

    Klageart bei vorprozessual erledigtem Verwaltungsakt; allgemeine

    Auszug aus VG Regensburg, 08.10.2010 - RN 7 K 10.1258
    Es kann dabei dahinstehen, ob statthaft analog § 113 Abs. 1 Satz 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) die Fortsetzungsfeststellungsklage (so wohl h.M. ) oder die allgemeine Feststellungsklage nach § 43 VwGO (vgl. BVerwG, Entsch. vom 14.7.1999, Az. 6 C 7/98) ist.
  • VG Regensburg, 25.11.2008 - RN 7 S 08.1716

    Sofortvollzug einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für Speedwaybahn

    Auszug aus VG Regensburg, 08.10.2010 - RN 7 K 10.1258
    Zuvor war bereits mit Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 25.11.2008 (Az. RN 7 S 08.1716) die Anordnung des Sofortvollzugs der Genehmigung abgelehnt worden.
  • VG Regensburg, 28.01.2010 - RN 7 K 09.1668

    Zulässigkeit des Betriebs einer Flutlichtanlage bei einer Speedwaybahn bei

    Auszug aus VG Regensburg, 08.10.2010 - RN 7 K 10.1258
    Bereits in der mündlichen Verhandlung im Verfahren RN 7 K 09.1668 hatte der von der beigeladenen Stadt ... hinzugezogene MSC ... den Standpunkt vertreten, dass die durchgeführten Lärmmessungen nicht mehr aktuell seien, weil nach den sportlichen Regeln zwingend die Verwendung neuer Schalldämpfer vorgeschrieben sei und sich daraus eine erhebliche Verringerung des Lärms ergebe.
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