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   VG Regensburg, 10.12.2013 - RN 4 K 12.1943   

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https://dejure.org/2013,41620
VG Regensburg, 10.12.2013 - RN 4 K 12.1943 (https://dejure.org/2013,41620)
VG Regensburg, Entscheidung vom 10.12.2013 - RN 4 K 12.1943 (https://dejure.org/2013,41620)
VG Regensburg, Entscheidung vom 10. Dezember 2013 - RN 4 K 12.1943 (https://dejure.org/2013,41620)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 13.08.1993 - 8 C 36.91

    Rückzahlung einer Vorausleistung auf einen Erschließungsbeitrag für die Kosten

    Auszug aus VG Regensburg, 10.12.2013 - RN 4 K 12.1943
    Da der Beklagten hinsichtlich der Lärmwerte, die sie eingehalten sehen will, ein weiter Spielraum (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 13.8.1993-8 C 36/91-juris) zusteht und die von ihr hier angestrebten Orientierungswerte (tags 55 dB(A), nachts 45 dB(A)) auch der heranzuziehenden DIN 18005 entsprechen, ist dieses Vorgehen nicht zu beanstanden.

    Dabei darf die Beklagte die geplante Lärmschutzmaßnahme auf einen Bedarf hin ausrichten, mit dem unter Berücksichtigung einer voraussehbaren Entwicklung vorsorglich zu rechnen ist (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 13.8.1993-8 C 36/91-juris).

    Angezeigt ist vielmehr eine Ausrichtung auf einen Bedarf, mit dem unter Berücksichtigung einer voraussehbaren Entwicklung gerechnet werden muss (BVerwG, Urteil vom 13.8.1993, 8 C 36/91-juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.09.2009 - 2 S 1466/07

    Herstellung einer Immissionsschutzanlage für ein Baugebiet im Einwirkungsbereich

    Auszug aus VG Regensburg, 10.12.2013 - RN 4 K 12.1943
    Soll ein Baugebiet im Einwirkungsbereich einer bereits vorhandenen Straße erschlossen werden oder dehnt sich ein Baugebiet in diese Richtung aus, ist die erstmalige Herstellung der erforderlich werdenden Immissionsschutzanlagen dagegen von der Erschließungsaufgabe der Gemeinde umfasst (VGH Baden- Württemberg, Urt. v. 16.9.2009- 2 S 1466/07- juris unter Bezugnahme auf Rspr. des BVerwG und Literatur).
  • VGH Bayern, 25.11.2019 - 6 ZB 19.10

    Erschließungsbeitrag für die Herstellung einer Lärmschutzwand

    Nachdem der Verwaltungsgerichtshof in einem dritten Musterverfahren (VG Regensburg, U.v. 10.12.2013 - RN 4 K 12.1943) auf die Berufung eines erstinstanzlich unterlegenen Grundeigentümers im neuen Baugebiet entschieden hatte, dass die Erschließungswirkung entsprechend § 7 Abs. 2 EBS 2010 nicht auf das neue Baugebiet beschränkt sei, sondern alle Grundstücke erfasse, bei denen die Lärmschutzwand im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflichten an einem Vollgeschoss eine Schallpegelminderung von mindestens 3 db(A) auslöse (BayVGH, U.v. 11.3.2015 - 6 BV 14.280 - BayVBl 2015, 525 Rn. 21), führte die Beklagte eine neue Aufwandsverteilung durch.

    Die Berufung ist entgegen der Ansicht des Klägers schließlich nicht unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung zuzulassen, weil das Verwaltungsgericht in dem Musterverfahren eines Grundeigentümers aus dem neuen Baugebiet die Berufung gegen sein Urteil vom 10. Dezember 2013 - RN 4 K 12.1943 - wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen hatte.

  • VGH Bayern, 11.03.2015 - 6 BV 14.280

    Durch eine erschließungsbeitragsfähige Lärmschutzwand (§ 127 Abs. 2 Nr. 5 BauGB),

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 10. Dezember 2013 - RN 4 K 12.1943 - wird zurückgewiesen.
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