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   VG Regensburg, 18.11.2011 - RO 2 K 11.00880   

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VG Regensburg, 18.11.2011 - RO 2 K 11.00880 (https://dejure.org/2011,64886)
VG Regensburg, Entscheidung vom 18.11.2011 - RO 2 K 11.00880 (https://dejure.org/2011,64886)
VG Regensburg, Entscheidung vom 18. November 2011 - RO 2 K 11.00880 (https://dejure.org/2011,64886)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Einwendungen gegen Planfeststellungsbeschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • VG Regensburg, 18.11.2011 - RO 2 K 09.822

    Ortsumgehung Lederdorn vorerst gestoppt

    Auszug aus VG Regensburg, 18.11.2011 - RO 2 K 11.00880
    Mit Schreiben vom 4. Mai 2011 trug die Planfeststellungsbehörde - veranlasst durch eine Anfrage des Gerichts im Verfahren RO 2 K 09.822 - umfangreiche weitere Erwägungen vor.

    Die Akten aus dem Parallelverfahren RO 2 K 09.822 wurden beigezogen.

    Dies hat der Beklagte eingängig durch vorgelegte Unterlagen, aber auch im Rahmen der gerichtlichen Ortseinsicht im Verfahren RO 2 K 09.822 aufgezeigt.

  • BVerwG, 26.06.1992 - 4 B 1.92

    Bundesfernstraße - Teilabschnitte - SachverständigengutachtenPlanfeststellung

    Auszug aus VG Regensburg, 18.11.2011 - RO 2 K 11.00880
    Dazu zählt, alternative Planungen auf ihre jeweilige Eingriffsintensität bei gleicher planerische Zielsetzung zu prüfen (BVerwG vom 26.06.1992 Az. 4 B 1-11/92 u.a. ).

    Dazu zählt, alternative Planungen auf ihre jeweilige Eingriffsintensität bei gleicher planerische Zielsetzung zu prüfen (BVerwG vom 26.06.1992 Az. 4 B 1-11/92 u.a. ).

  • BVerwG, 14.07.2011 - 9 A 14.10

    Planfeststellung; sachliche Zuständigkeit; Einwendung; Einwendungsausschluss;

    Auszug aus VG Regensburg, 18.11.2011 - RO 2 K 11.00880
    Fehlt es - wie hier - schon im Ansatz an einer solchen Thematisierung, kommt es auf Details wie die Frage, ob bestimmte erst im Klageverfahren gerügte Defizite der Bestandserfassung oder -bewertung für einen Laien aus den Planunterlagen bereits erkennbar waren, für den Einwendungsausschluss nicht an (BVerwG vom 14.07.2011 Az. 9 A 14/10 ).

    Zukunftsplanungen eines Grundstückseigentümers müssen nur dann in die planerische Abwägung eingestellt werden, wenn sie sich nach Lage und Beschaffenheit der Grundstücke bei vernünftiger und wirtschaftlicher Betrachtungsweise objektiv anbieten und nach dem Willen des Eigentümers in absehbarer Zeit verwirklicht werden sollen (BVerwG vom 14.07.2011 Az. 9 A 14/10 ).

  • BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 11.03

    Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis;

    Auszug aus VG Regensburg, 18.11.2011 - RO 2 K 11.00880
    Auf der Ebene der Abwägung bewegt sich vorliegend die von Klägerseite sinngemäß aufgeworfene Frage, ob es sich bei der gewählten Lösung überhaupt um eine "Ortsumgehung" handelt oder nur um die Verlegung der Ortsdurchfahrt innerhalb geschlossener Ortslage (vgl. BVerwG vom 09.06.2004 Az. 9 A 11/03 ).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat - allerdings für den Fall einer Bundesstraße - im Urteil vom 9. Juni 2004 (Az. 9 A 11/03 ) dargelegt, dass zur Erfüllung des Planungsziels einer Ortsumgehung jedenfalls in einem kleinen Ort eine Trasse innerhalb geschlossener Ortslage grundsätzlich nur schlecht geeignet ist.

  • BVerwG, 23.06.2009 - 9 VR 1.09

    Aussetzung der sofortigen Vollziehung; Aufhebung der Aussetzung;

    Auszug aus VG Regensburg, 18.11.2011 - RO 2 K 11.00880
    Auch Art. 73 Abs. 8 Satz 1 BayVwVfG eröffnet das Anhörungsverfahren für die unveränderten Teile des Plans nicht neu (vgl. BVerwG vom 23.06.2009 Az. 9 VR 1/09).

    Auch Art. 73 Abs. 8 BayVwVfG eröffnet nur für die Planänderung (und die davon Betroffenen) das Anhörungsverfahren neu (vgl. BVerwG vom 23.06.2009 Az. 9 VR 1/09, NVwZ-RR 2009, 753 - 756).

  • VGH Bayern, 21.10.2009 - 8 ZB 09.1469

    Planfeststellung Staatsstraße; keine Zulassung der Berufung; keine

    Auszug aus VG Regensburg, 18.11.2011 - RO 2 K 11.00880
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs beträgt bei Anfechtungsklagen gegen Planfeststellungsbeschlüsse der Streitwert regelmäßig ein Drittel des Verkehrswerts der in Anspruch genommenen Grundstücke; sonstige Beeinträchtigungen sind zusätzlich zu berücksichtigten (u.a. BayVGH vom 21.10.2009 Az. 8 ZB 09.1469 und vom 19.02.2003 Az. 8 C 03.53 ).
  • VGH Hessen, 02.12.1998 - 2 Q 3447/97

    Straßenrechtliches Planfeststellungsverfahren

    Auszug aus VG Regensburg, 18.11.2011 - RO 2 K 11.00880
    Fragen der Gestaltung und Dimensionierung der Straße oder ihrer Verknüpfung mit anderen Verkehrswegen sind wesentliche Elemente der planerischen Gestaltung, die nicht der Planrechtfertigung unterliegen, sondern an den Maßstäben des Abwägungsgebotes zu messen sind (HessVGH vom 02.12.1998 Az. 2 Q 3447/97 ).
  • VGH Bayern, 19.02.2003 - 8 C 03.53

    Streitwert bei straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahren Klagebegehren bei

    Auszug aus VG Regensburg, 18.11.2011 - RO 2 K 11.00880
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs beträgt bei Anfechtungsklagen gegen Planfeststellungsbeschlüsse der Streitwert regelmäßig ein Drittel des Verkehrswerts der in Anspruch genommenen Grundstücke; sonstige Beeinträchtigungen sind zusätzlich zu berücksichtigten (u.a. BayVGH vom 21.10.2009 Az. 8 ZB 09.1469 und vom 19.02.2003 Az. 8 C 03.53 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2003 - 11 D 53/00
    Auszug aus VG Regensburg, 18.11.2011 - RO 2 K 11.00880
    Ihrem Anliegen, das Vorhaben zu verhindern, wird insoweit Genüge getan, als der streitgegenständliche Planfeststellungsbeschluss bis zur etwaigen Behebung der Mängel nicht vollzogen werden darf (vgl. BVerwG vom 14.07.2011 Az. 9 A 12.10; OVG Nordrhein-Westfalen vom 26.09.2003 Az. 11 D 53/00.AK ).
  • BVerwG, 06.04.2011 - 9 VR 1.11

    Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Bundesstraße 112, Ortsumgehung

    Auszug aus VG Regensburg, 18.11.2011 - RO 2 K 11.00880
    Andererseits hat das Bundesverwaltungsgericht in der Entscheidung vom 6. April 2011 (Az. 9 VR 1/11 ) hierzu klargestellt, dass eine entsprechende Planung nicht schlichtweg ausgeschlossen ist.
  • BVerwG, 24.03.2011 - 7 A 3.10

    Schienenweg; Ausbau; Planfeststellungsabschnitt; Planfeststellungsbeschluss;

  • BVerwG, 02.09.2010 - 9 B 11.10

    Rechtliches Gehör; Einwendungsausschluss des Planbetroffenen; Zugriff auf

  • BVerwG, 24.04.2009 - 9 B 10.09

    Fachplanungsrecht; Alternativlösungen; Trassenvarianten; Grobanalyse;

  • BVerwG, 11.07.2001 - 11 C 14.00

    Zivile Mitbenutzung des Militärflughafens Bitburg genehmigungsfähig

  • BVerwG, 10.04.1997 - 4 C 5.96

    Straßenbau - Gesamtvorhaben - Abschnittsbildung - Umweltverträglichkeitsprüfung -

  • BVerwG, 08.06.1995 - 4 C 4.94

    Straßenrechtliche Planfeststellung - Entscheidung durch Teilurteil - Teilbarkeit

  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 73.82

    Planungsleitsatz (Begriffsbestimmung) - Zielvorgabe - Fernstraßen -

  • BVerwG, 14.07.2011 - 9 A 12.10

    Naturschutzvereinigung; Verbandsklage; Planfeststellung, Einwendungsausschluss;

  • BVerwG, 11.05.2010 - 7 VR 2.09

    Eisenbahnrechtliche Planfeststellung; Ausschluss von Einwendungen; Anforderungen

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

  • VGH Bayern, 21.11.2001 - 8 A 00.40027
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