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   VG Regensburg, 22.11.2021 - RO 3 S 21.2061   

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VG Regensburg, 22.11.2021 - RO 3 S 21.2061 (https://dejure.org/2021,56104)
VG Regensburg, Entscheidung vom 22.11.2021 - RO 3 S 21.2061 (https://dejure.org/2021,56104)
VG Regensburg, Entscheidung vom 22. November 2021 - RO 3 S 21.2061 (https://dejure.org/2021,56104)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StVZO § 31a Abs. 1 S. 1
    Unmöglichkeit der Ermittlung des Fahrzeugführers vor Anordnung einer Fahrtenbuchauflage

Verfahrensgang

 
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  • VGH Bayern, 06.03.2008 - 11 CS 07.3451

    Begründung einer Beschwerde gegen eine Entscheidung nach § 80 Abs. 5 VwGO;

    Auszug aus VG Regensburg, 22.11.2021 - RO 3 S 21.2061
    Bei der Fahrtenbuchauflage geht die ständige Rechtsprechung zu Recht davon aus, dass § 31a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zu den Vorschriften gehört, bei denen zur Abwehr von Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter, nämlich die Ordnung und Sicherheit im Straßenverkehr, das besondere öffentliche Vollzugsinteresse nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO im Regelfall mit dem Interesse am Erlass des Verwaltungsakts zusammenfällt und sich die Abwägung zwischen den beteiligten Interessen im Wesentlichen auf die Prüfung beschränkt, ob nicht ausnahmsweise in Ansehung der besonderen Einzelfallumstände die sofortige Vollziehung weniger dringlich als im Normalfall ist (vgl. SächsOVG, B.v. 25.7.2016 - 3 B 40/16 - juris; OVG Saarl, B.v. 18.7.2016 - 1 B 131/16 - juris; BayVGH, B.v. 26.3.2015 - 11 CS 15.247 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 6.3.2008 - 11 CS 07.3451 - juris Rn. 17; BayVGH, B.v. 15.4.1999 - 11 ZS 98.3283 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 18.5.1999 - 11 CS 99.730 - juris Rn. 18).

    Die Führung eines Fahrtenbuchs soll vielmehr auch dazu beitragen, dass derartige Verstöße künftig unterbleiben, weil es sich positiv auf die Verkehrsdisziplin eines Fahrzeugführers auswirkt, wenn er damit rechnen muss, dass er wegen der aufgrund des Fahrtenbuchs feststellbaren Fahreridentität für jeden Verkehrsverstoß zur Verantwortung gezogen werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 6.3.2008 - 11 CS 07.3451 - juris Rn. 17; VGH BW, B.v. 17.11.1997 - DÖV 1998, 298; BayVGH, B.v. 15.4.1999 - 11 ZS 98.3283 - juris Rn. 5).

    Zumindest unter letzterem, im Hinblick auf die Verkehrssicherheit besonders wichtigen Gesichtspunkt ist es aber nicht unerheblich, ob das Fahrtenbuch tatsächlich bereits unmittelbar nach Erlass des entsprechenden Bescheids oder erst nach dessen Bestandskraft - und damit möglicherweise erst nach Jahren - zu führen ist (vgl. BayVGH, B.v. 6.3.2008 - 11 CS 07.3451 - juris Rn. 17; BayVGH, B.v. 15.4.1999 - 11 ZS 98.3283 - juris Rn. 5).

    Angesichts der Wahrheitspflicht, die einen Fahrzeughalter bei Angaben auf die Anhörung als Zeuge trifft und die sich unabhängig davon, ob der Zeuge ausdrücklich nach einem bestimmten Aspekt gefragt wird, auf das gesamte Beweisthema erstreckt (vgl. BayVGH, B.v. 6.3.2008 - 11 CS 07.3451 - beck-online), hätte der Antragsteller also vorliegend von sich aus die vollständige Anschrift der Fahrzeugführerin angeben müssen, die zur Bestimmung ihrer Identität gehört, soweit sie ihm bekannt ist.

  • VGH Bayern, 20.07.2016 - 11 CS 16.1187

    Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers - Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus VG Regensburg, 22.11.2021 - RO 3 S 21.2061
    Dies gilt insbesondere auch dann, wenn es sich um einen erstmaligen Verstoß handelt (vgl. BayVGH, B.v. 20.7.2016 - 11 CS 16.1187 - juris Rn. 15).

    Weiter ist die Kausalität zwischen der verzögerten Anhörung und der Nichtfeststellung des Fahrzeugführers auch dann zu verneinen, wenn die Ergebnislosigkeit der Ermittlungen nicht auf Erinnerungslücken des Fahrzeughalters beruht, sondern auf der Ausübung eines Zeugnisverweigerungsrechts (vgl. BayVGH, B.v. 20.7.2016 - 11 CS 16.1187 - juris Rn. 11).

    Eine Wiederholungsgefahr dergestalt, dass der Antragsteller künftig einen derartigen Verstoß begehen würde, ist nicht erforderlich; daher stellt aber auch die bloße Androhung einer Fahrtenbuchauflage für den Fall einer erneuten Zuwiderhandlung, bei der der verantwortliche Fahrzeugführer nicht festgestellt werden kann, unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit kein milderes, ebenfalls in Betracht kommendes Mittel dar (vgl. BayVGH, B.v. 20.7.2016 - 11 CS 16.1187 - juris Rn. 11).

  • VGH Bayern, 15.04.1999 - 11 ZS 98.3283
    Auszug aus VG Regensburg, 22.11.2021 - RO 3 S 21.2061
    Bei der Fahrtenbuchauflage geht die ständige Rechtsprechung zu Recht davon aus, dass § 31a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zu den Vorschriften gehört, bei denen zur Abwehr von Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter, nämlich die Ordnung und Sicherheit im Straßenverkehr, das besondere öffentliche Vollzugsinteresse nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO im Regelfall mit dem Interesse am Erlass des Verwaltungsakts zusammenfällt und sich die Abwägung zwischen den beteiligten Interessen im Wesentlichen auf die Prüfung beschränkt, ob nicht ausnahmsweise in Ansehung der besonderen Einzelfallumstände die sofortige Vollziehung weniger dringlich als im Normalfall ist (vgl. SächsOVG, B.v. 25.7.2016 - 3 B 40/16 - juris; OVG Saarl, B.v. 18.7.2016 - 1 B 131/16 - juris; BayVGH, B.v. 26.3.2015 - 11 CS 15.247 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 6.3.2008 - 11 CS 07.3451 - juris Rn. 17; BayVGH, B.v. 15.4.1999 - 11 ZS 98.3283 - juris Rn. 5; BayVGH, B.v. 18.5.1999 - 11 CS 99.730 - juris Rn. 18).

    Die Führung eines Fahrtenbuchs soll vielmehr auch dazu beitragen, dass derartige Verstöße künftig unterbleiben, weil es sich positiv auf die Verkehrsdisziplin eines Fahrzeugführers auswirkt, wenn er damit rechnen muss, dass er wegen der aufgrund des Fahrtenbuchs feststellbaren Fahreridentität für jeden Verkehrsverstoß zur Verantwortung gezogen werden kann (vgl. BayVGH, B.v. 6.3.2008 - 11 CS 07.3451 - juris Rn. 17; VGH BW, B.v. 17.11.1997 - DÖV 1998, 298; BayVGH, B.v. 15.4.1999 - 11 ZS 98.3283 - juris Rn. 5).

    Zumindest unter letzterem, im Hinblick auf die Verkehrssicherheit besonders wichtigen Gesichtspunkt ist es aber nicht unerheblich, ob das Fahrtenbuch tatsächlich bereits unmittelbar nach Erlass des entsprechenden Bescheids oder erst nach dessen Bestandskraft - und damit möglicherweise erst nach Jahren - zu führen ist (vgl. BayVGH, B.v. 6.3.2008 - 11 CS 07.3451 - juris Rn. 17; BayVGH, B.v. 15.4.1999 - 11 ZS 98.3283 - juris Rn. 5).

  • VG München, 19.07.2007 - M 23 K 07.2195
    Auszug aus VG Regensburg, 22.11.2021 - RO 3 S 21.2061
    Ungeachtet dessen ist das Zwei-Wochen-Kriterium aber ohnehin kein gesetzliches Tatbestandsmerkmal und auch keine starre Grenze (vgl. VG München, GB v. 19.7.2007 - M 23 K 07.2195 - juris Rn. 23; VG Oldenburg, U.v. 6.7.2011 - 7 A 3283/09 - juris).

    Die Nichteinhaltung der Zwei-Wochen-Frist wäre insbesondere dann unschädlich, wenn wegen vom Regelfall abweichender Fallgestaltung auch eine spätere Anhörung zur effektiven Rechtsverteidigung ausreicht oder die Überschreitung des Zeitrahmens ausnahmsweise für die Unmöglichkeit der Fahrzeugführerfeststellung nicht ursächlich war (vgl. VG München, GB v. 19.7.2007 - M 23 K 07.2195 - juris Rn. 23; VG Oldenburg, U.v. 6.7.2011 - 7 A 3283/09 - juris).

    Dies wird in der Rechtsprechung beispielsweise dann angenommen, wenn der Halter unter Hinweis darauf, dass das festgestellte Fahrzeug von mehreren Personen benutzt wird, den Fahrzeugführer nicht benennt, obwohl er sich erkennbar daran erinnern kann (vgl. VG Saarlouis, B.v. 5.2.1997 - 3 F 10/97 - juris), oder wenn dem Halter ein zur Identifizierung ausreichendes Geschwindigkeits- oder Abstandsmessfoto vorgelegt wurde, da eine Identifizierung des verantwortlichen Fahrzeuglenkers anhand des Lichtbildes keine Anforderungen an das Erinnerungs-, sondern an das Erkenntnisvermögen des Fahrzeughalters stellt (vgl. VG München, GB v. 19.7.2007 - M 23 K 07.2195 - juris Rn. 23; VGH Baden-Württemberg, NZV 1999, 224 und NZV 1999, 396).

  • VG Düsseldorf, 05.03.2015 - 6 K 7123/13

    Zu den Erfolgsaussichten der Fahrzeugführerermittlung in Rumänien

    Auszug aus VG Regensburg, 22.11.2021 - RO 3 S 21.2061
    In der Rechtsprechung wurde bereits entschieden, dass die schriftliche Anhörung einer in Rumänien wohnhaften Person - anders als die Anhörung einer in der Bundesrepublik wohnhaften Person - erfahrungsgemäß wenn überhaupt nur in Einzelfällen zu einer erfolgreichen Aufklärung des Verkehrsverstoßes führt, und zwar selbst dann, wenn der Fahrzeughalter der Ermittlungsbehörde die ausländische Anschrift des Fahrzeugführers (weitgehend) vollständig mitgeteilt hat (so jedenfalls VG Düsseldorf, U.v. 5.3.2015 - 6 K 7123/13 - beck-online).

    Denn dies würde eine zeitraubende und arbeitsintensive Maßnahme darstellen, die regelmäßig keine hinreichende Aussicht darauf bietet, vor Ablauf der Verjährungsfrist den Fahrzeugführer zu ermitteln; solche Maßnahmen überschreiten die Grenze des rationellen Einsatzes von Ermittlungskräften, über die die Ermittlungsbehörde wegen einer Ordnungswidrigkeit nicht hinausgehen muss (vgl. VG Düsseldorf, U.v. 5.3.2015 - 6 K 7123/13 - beck-online).

  • BVerwG, 22.03.2010 - 7 VR 1.10

    Klagerecht eines Umweltverbandes; Antrag, aufschiebende Wirkung gegen

    Auszug aus VG Regensburg, 22.11.2021 - RO 3 S 21.2061
    Nur wenn dies der Fall ist oder wenn es sich um einen Verwaltungsakt handelt, der kraft Gesetzes sofort vollziehbar ist, trifft das Gericht eine eigene, originäre Interessenabwägung (vgl. BVerwG, B.v. 22.03.2010 - 7 VR 1.10 - juris Rn.13; BayVGH, B.v. 12.07.2010 - 14 CS 10.327 - juris Rn. 21).

    Ist der Ausgang des Hauptsachverfahrens nicht hinreichend absehbar, verbleibt es bei einer allgemeinen Interessenabwägung (vgl. BVerwG, B.v. 22.3.2010 - 7 VR 1.10 - juris Rn. 13).

  • VG Oldenburg, 06.07.2011 - 7 A 3283/09
    Auszug aus VG Regensburg, 22.11.2021 - RO 3 S 21.2061
    Ungeachtet dessen ist das Zwei-Wochen-Kriterium aber ohnehin kein gesetzliches Tatbestandsmerkmal und auch keine starre Grenze (vgl. VG München, GB v. 19.7.2007 - M 23 K 07.2195 - juris Rn. 23; VG Oldenburg, U.v. 6.7.2011 - 7 A 3283/09 - juris).

    Die Nichteinhaltung der Zwei-Wochen-Frist wäre insbesondere dann unschädlich, wenn wegen vom Regelfall abweichender Fallgestaltung auch eine spätere Anhörung zur effektiven Rechtsverteidigung ausreicht oder die Überschreitung des Zeitrahmens ausnahmsweise für die Unmöglichkeit der Fahrzeugführerfeststellung nicht ursächlich war (vgl. VG München, GB v. 19.7.2007 - M 23 K 07.2195 - juris Rn. 23; VG Oldenburg, U.v. 6.7.2011 - 7 A 3283/09 - juris).

  • OVG Niedersachsen, 23.07.2009 - 12 ME 107/09

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer

    Auszug aus VG Regensburg, 22.11.2021 - RO 3 S 21.2061
    Ein Erstrecken der Anordnung auf ein "Ersatzfahrzeug" wäre dabei selbst dann möglich, wenn der Betroffene vortragen würde, die Anschaffung eines Ersatz- bzw. Nachfolgefahrzeugs nicht zu beabsichtigen (vgl. NdsOVG, B.v. 23.7.2009 - 12 ME 107/09 - beck-online).
  • VGH Bayern, 24.06.2013 - 11 CS 13.1079

    Fahrtenbuchauflage; unzureichende Mitwirkung bei der Feststellung des

    Auszug aus VG Regensburg, 22.11.2021 - RO 3 S 21.2061
    Als Kriterium für die zeitliche Bemessung ist vor allem das Gewicht der festgestellten Verkehrszuwiderhandlung heranzuziehen (vgl. BayVGH, B.v. 24.6.2013 - 11 CS 13.1079 - juris Rn. 14).
  • BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

    Auszug aus VG Regensburg, 22.11.2021 - RO 3 S 21.2061
    Nach gefestigter Rechtsprechung war die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage bereits dann angemessen, wenn der Verkehrsverstoß wenigstens mit einem Punkt im Verkehrszentralregister zu werten war (vgl. BVerwG, U.v. 15.5.1995 - 11 C 12/94 - BVerwGE 98, 227).
  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 3.80

    Unmöglich - Feststellung - Kraftfahrzeugführer - Geschwindigkeitsüberschreitung -

  • BVerwG, 21.10.1987 - 7 B 162.87

    Rechtmäßigkeit der Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuchs - Unmöglichkeit

  • VGH Bayern, 18.02.2016 - 11 BV 15.1164

    Anordnung der Führung eines Fahrtenbuchs

  • VGH Bayern, 12.07.2010 - 14 CS 10.327

    Nachbarrechtsstreit

  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.1997 - 10 S 2113/97

    Sofortige Vollziehung einer Fahrtenbuchauflage - fehlende Mitwirkung bei der

  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.1999 - 10 S 114/99

    Fahrtenbuchauflage - Fahrerfeststellung bei Firmenfahrzeug

  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.1998 - 10 S 2673/98

    Fahrtenbuchauflage wegen Nichtfeststellbarkeit des Fahrers - Mitwirkungspflichten

  • VGH Bayern, 30.10.2009 - 7 CS 09.2606

    Bisheriger Hauptanbieter des Bayernjournals am Wochenende darf nicht weitersenden

  • VGH Bayern, 25.01.2016 - 11 CS 15.2576

    Keine Ermittlung des verantwortlichen Fahrers möglich

  • OVG Saarland, 18.07.2016 - 1 B 131/16

    Anforderungen an die Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung bei der

  • OVG Sachsen, 25.07.2016 - 3 B 40/16

    Fahrtenbuchauflage; Anordnung der sofortigen Vollziehung; besondere Begründung

  • VGH Bayern, 26.03.2015 - 11 CS 15.247

    Fahrtenbuch; Sofortvollzugsanordnung; ausreichende Ermittlungen; Unmöglichkeit

  • VGH Bayern, 17.02.2010 - 11 CS 09.2977

    Fahrtenbuchauflage; Geschwindigkeitsüberschreitung auf einer Autobahn um mehr als

  • VG Saarlouis, 05.02.1997 - 3 F 10/97
  • VGH Bayern, 18.05.1999 - 11 CS 99.730
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