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   VG Saarlouis, 04.09.2017 - 1 L 1244/17   

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VG Saarlouis, 04.09.2017 - 1 L 1244/17 (https://dejure.org/2017,33724)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 04.09.2017 - 1 L 1244/17 (https://dejure.org/2017,33724)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 04. September 2017 - 1 L 1244/17 (https://dejure.org/2017,33724)
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    Spielhallen: Auswahlverfahren geht Härtefallprüfung vor

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Auszug aus VG Saarlouis, 04.09.2017 - 1 L 1244/17
    Entgegen der Auffassung des Antragsgegners hätte selbst die - von Gesetzes wegen nicht vorgesehene - "Voraberteilung" einer Erlaubnis an einen Mitbewerber der Antragstellerin wegen Annahme eines Härtefalls nicht zur Folge, dass damit die Notwendigkeit einer - an den vom Bundesverfassungsgericht im Beschluss v. 07.03.2017 (1 BvR 1314/12 u.a.) genannten Kriterien ausgerichteten - Auswahl zwischen den Spielhallen mit Altgenehmigung, die zu derjenigen der Antragstellerin den Mindestabstand von 500 Metern nicht einhalten, entfiele.

    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a.- ausgeführt, dass zur Konturierung der Auswahlkriterien zunächst auf die Regelung zur Härtefallbefreiung nach § 12 Abs. 2 SSpielhG zurückgegriffen werden könne, so dass im Rahmen der Auswahlentscheidung etwa auch die Amortisierbarkeit von Investitionen berücksichtigt werden könne.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2017 - 4 B 307/17

    Betrieb von Bestandsspielhallen nach dem 1.7.2017 nur noch mit

    Auszug aus VG Saarlouis, 04.09.2017 - 1 L 1244/17
    Anderes lässt sich entgegen der Auffassung der Antragstellerin auch nicht aus dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 08.06.2017 - 4 B 307/17 - herleiten.

    BVerwG, Urteile v. 23.06.2016 - 2 C 18.15 - und vom 05.04.2016 - 1 C 3.15 -, OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 08.06.2017 - 4 B 307/17 -, jeweils bei juris.

  • BVerwG, 23.06.2016 - 2 C 18.15

    Arbeitsschutz; Bestimmtheit; Bildschirmarbeitsplatz; Dekan; Dienstherrnpflichten;

    Auszug aus VG Saarlouis, 04.09.2017 - 1 L 1244/17
    BVerwG, Urteile v. 23.06.2016 - 2 C 18.15 - und vom 05.04.2016 - 1 C 3.15 -, OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 08.06.2017 - 4 B 307/17 -, jeweils bei juris.
  • BVerwG, 05.04.2016 - 1 C 3.15

    Adressatenerweiterung; allgemeine Leistungsklage; allgemeine Regeln des

    Auszug aus VG Saarlouis, 04.09.2017 - 1 L 1244/17
    BVerwG, Urteile v. 23.06.2016 - 2 C 18.15 - und vom 05.04.2016 - 1 C 3.15 -, OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 08.06.2017 - 4 B 307/17 -, jeweils bei juris.
  • BVerwG, 24.11.2010 - 8 C 14.09

    Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder;

    Auszug aus VG Saarlouis, 04.09.2017 - 1 L 1244/17
    Im Übrigen wurde auch im Bereich der Sportwetten nach den in den Entscheidungen des BVerwG vom 24.11.2010 - 8 C 14.09 u.a. - angeführten Bedenken gegen die Ausgestaltung des Sportwettenmonopols kein allein bereits daraus resultierender Anspruch auf eine Erlaubniserteilung angenommen.
  • BVerfG, 14.01.2004 - 1 BvR 506/03

    Zum Rechtsschutz des Konkurrenten bei der Aufnahme in den Krankenhausplan

    Auszug aus VG Saarlouis, 04.09.2017 - 1 L 1244/17
    VG Oldenburg, Urteil vom 16.05.2017 -7 A 14/17-; BVerfG, Beschluss vom 14.01.2004 -1 BvR 506/03-; OVG Lüneburg, Beschluss vom 24.09.2013 -7 MC 85/13- m.w.N., jeweils bei juris; Kopp/Schenke, a.a.O. § 42 VwGO Rz 48.
  • BVerwG, 26.11.2013 - 6 VR 3.13

    Presseauskunftsanspruch gegen Bundesnachrichtendienst; Ausfuhr von Gütern nach

    Auszug aus VG Saarlouis, 04.09.2017 - 1 L 1244/17
    z.B. BVerwG Beschluss v. 26.11.2013 - 6 VR 3.13-, juris; Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl., Rz 13 ff. zu § 123.
  • VG Lüneburg, 10.05.2017 - 5 A 104/16

    Abstandsgebot; Anhörung; Sachverhalt, atypischer; Auslegung; Härtefall;

    Auszug aus VG Saarlouis, 04.09.2017 - 1 L 1244/17
    VG Lüneburg, Urt. v. 10.05.2017 - 5 A 104/16 -, beck-online.
  • VG Oldenburg, 16.05.2017 - 7 A 14/17

    Abstandsregelung; Auswahlentscheidung; Erlaubnis; Härtefall; Losverfahren;

    Auszug aus VG Saarlouis, 04.09.2017 - 1 L 1244/17
    VG Oldenburg, Urteil vom 16.05.2017 -7 A 14/17-; BVerfG, Beschluss vom 14.01.2004 -1 BvR 506/03-; OVG Lüneburg, Beschluss vom 24.09.2013 -7 MC 85/13- m.w.N., jeweils bei juris; Kopp/Schenke, a.a.O. § 42 VwGO Rz 48.
  • OVG Niedersachsen, 24.09.2013 - 7 MC 85/13

    Verpflichtung zu einer erneuten (Auswahl-) Entscheidung über eine Bewerbung für

    Auszug aus VG Saarlouis, 04.09.2017 - 1 L 1244/17
    VG Oldenburg, Urteil vom 16.05.2017 -7 A 14/17-; BVerfG, Beschluss vom 14.01.2004 -1 BvR 506/03-; OVG Lüneburg, Beschluss vom 24.09.2013 -7 MC 85/13- m.w.N., jeweils bei juris; Kopp/Schenke, a.a.O. § 42 VwGO Rz 48.
  • VG Oldenburg, 24.05.2017 - 7 B 2896/17

    Abstandsgebot; Auswahlentscheidung; Duldung; einstweilige Anordnung;

  • VG Freiburg, 15.09.2017 - 3 K 5371/17

    Abstandsgebot für Spielhallen - Härtefall

    Ist bei mehreren Spielhallen im Umkreis von 500 Metern bei mindestens einer Spielhalle ein Härtefall nach § 51 Abs. 5 S. 1 LGlüG gegeben und wird dieser eine Befreiung erteilt, so schließt dies die Erteilung einer Erlaubnis für eine weitere Spielhalle, bei der die Voraussetzungen eines Härtefalls nicht vorliegen, aus (Abgrenzung zu VG Saarland, Beschluss vom 04.09.2017 - 1 L 1244/17 -, juris).

    Damit kommt es auf die Frage, inwieweit sich die von der Antragstellerin beanspruchte "Duldung" inhaltlich überhaupt von der Erklärung der Antragsgegnerin unterscheidet (vgl. hierzu auch VG Saarland, Beschl. v. 04.09.2017 - 1 L 1244/17-, juris Rn. 32) - und ob auch aus diesem Grund ein Rechtsschutzinteresse besteht -, nicht weiter an.

    Es ist rechtlich auch nicht zu beanstanden, dass die Antragsgegnerin zunächst geprüft hat, für welche Spielhallen zur Vermeidung unbilliger Härten eine Befreiung nach § 51 Abs. 5 S. 1 LGlüG zu erteilen ist, und sodann allen Spielhallenbetreibern, für die eine Befreiung nicht in Betracht kommt, die Erlaubnis unter Berufung auf das Abstandsgebot versagt hat (vgl. Mock, Härtefall und Befreiung nach § 51 Abs. 5 LGlüG, VBlBW 2017, 221, 230; siehe ferner auch: Dienstbesprechung des Wirtschaftsministeriums mit den Regierungspräsidien am 28.07.2016 zu Fragen einer Anwendung der Härtefallregelung des § 51 Abs. 5 LGlüG und zur Auswahlentscheidung in Konkurrenzsituationen, S. 1 ff.; Anwendungshinweise des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft zum Landesglücksspielgesetz Baden-Württemberg für den Bereich der Spielhallen, S. 29 ff.; a.A. VG Saarland, Beschl. v. 04.09.2017 - 1 L 1244/17 -, a.a.O. Rn. 24).

    Dem lässt sich nicht entgegenhalten, dass für eine Befreiung erst dann ein Anlass besteht, wenn eine konkurrierende - erlaubte - Spielhalle im Umkreis von 500 Metern besteht (so aber VG Saarland, Beschl. v .04.09.2017 - 1 L 1244/17 -, a.a.O. Rn. 24).

    Ist jedoch der Härtefall Maßstab für die Entscheidung, welche Spielhalle sich ggf. durchsetzt, überzeugt es nicht, gerade unter Ausblendung des Härtefalles eine Auswahlentscheidung zu treffen (so aber VG Saarland, Beschl. v .04.09.2017 - 1 L 1244/17 -, a.a.O. Rn. 24).

  • OVG Saarland, 13.12.2018 - 1 B 248/18

    Duldung des Weiterbetriebs einer Spielhalle über den 30.6.2017 hinaus;

    Das Verwaltungsgericht hat zur Relevanz der Verwirklichung der Ziele des § 1 Abs. 1 SSpielhG ausgeführt(VG des Saarlandes, Beschluss vom 4.9.2017 - 1 L 1244/17 -, juris, Rdnrn. 29 f.), dass den Härtefallkriterien zwar nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts durchaus erhebliches Gewicht beizumessen sei, dass dies aber nicht bedinge, dass bei Bejahung eines Härtefalls alle anderen Kriterien automatisch zurückzutreten hätten.

    Dem Verwaltungsgericht ist zunächst darin zuzustimmen, dass der gesetzlichen Konzeption der §§ 2 und 12 SSpielhG zu entnehmen ist, dass die Behörde in Fällen, in denen mehrere Bestandsspielhallen, die zueinander den Mindestabstand von 500 m nicht einhalten und jeweils einen Antrag auf Erlaubnis zum Weiterbetrieb über den 30.6.2017 hinaus gestellt haben, zunächst eine Auswahlentscheidung zu treffen hat, diese Auswahlentscheidung mithin einer etwaig beantragten Härtefallentscheidung vorgelagert ist.(VG des Saarlandes, Beschluss v. 4.9.2017 - 1 L 1244/17 -, juris, Rdnrn. 24 ff.) Für den Fall, dass einem Betreiber durch eine zu seinen Lasten ergehende Auswahlentscheidung einseitig ein ggfs. gleichheitswidriges Sonderopfer auferlegt würde, wird in der Gesetzesbegründung auf die Möglichkeit eines Dispenses nach Maßgabe des § 12 Abs. 2 Satz 1 SSpielhG verwiesen, die greifen soll, weil sonst eine durch erhebliche Eigenleistung erworbene eigentümergleiche Rechtsposition entzogen würde.

  • OVG Saarland, 20.12.2018 - 1 B 231/18

    Duldung des Weiterbetriebs einer Spielhalle über den 30.6.2017 hinaus;

    Das Verwaltungsgericht hat zur Relevanz der Verwirklichung der Ziele des § 1 Abs. 1 SSpielhG ausgeführt(VG des Saarlandes, Beschluss vom 4.9.2017 - 1 L 1244/17 -, juris, Rdnrn. 29 f.), dass den Härtefallkriterien zwar nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts durchaus erhebliches Gewicht beizumessen sei, dass dies aber nicht bedinge, dass bei Bejahung eines Härtefalls alle anderen Kriterien automatisch zurückzutreten hätten.

    Dem Verwaltungsgericht ist zunächst darin zuzustimmen, dass der gesetzlichen Konzeption der §§ 2 und 12 SSpielhG zu entnehmen ist, dass die Behörde in Fällen, in denen mehrere Bestandsspielhallen, die zueinander den Mindestabstand von 500 m nicht einhalten und jeweils einen Antrag auf Erlaubnis zum Weiterbetrieb über den 30.6.2017 hinaus gestellt haben, zunächst eine Auswahlentscheidung zu treffen hat, diese Auswahlentscheidung mithin einer etwaig beantragten Härtefallentscheidung vorgelagert ist.(VG des Saarlandes, Beschluss v. 4.9.2017 - 1 L 1244/17 -, juris, Rdnrn. 24 ff.) Für den Fall, dass einem Betreiber durch eine zu seinen Lasten ergehende Auswahlentscheidung einseitig ein ggfs. gleichheitswidriges Sonderopfer auferlegt würde, wird in der Gesetzesbegründung auf die Möglichkeit eines Dispenses nach Maßgabe des § 12 Abs. 2 Satz 1 SSpielhG verwiesen, die greifen soll, weil sonst eine durch erhebliche Eigenleistung erworbene eigentümergleiche Rechtsposition entzogen würde.

  • VG Freiburg, 27.02.2018 - 13 K 1448/16

    Rücknahme eines Antrags auf Erteilung einer Spielhallenerlaubnis;

    Dem lässt sich nicht entgegenhalten, dass für eine Befreiung erst dann ein Anlass besteht, wenn eine konkurrierende - erlaubte - Spielhalle im Umkreis von 500 Metern besteht (so aber VG Saarland, Beschl. v .04.09.2017 - 1 L 1244/17 -, juris).

    Ist jedoch der Härtefall Maßstab für die Entscheidung, welche Spielhalle sich ggf. durchsetzt, überzeugt es nicht, gerade unter Ausblendung des Härtefalles eine Auswahlentscheidung zu treffen (vgl. VG Freiburg, Beschl. v. 15.09.2017 - 3 K 5371/17 -, juris; VG Freiburg, Urt. v. 29.11.2017 - 1 K 2506/13 -, juris; a.A. VG Saarland, Beschl. v .04.09.2017 - 1 L 1244/17 -, a.a.O. Rn. 24).

  • VG Freiburg, 29.11.2017 - 1 K 2506/15

    Härtefall für einen Spielhallenbetreiber; Anwendbarkeit der Härtefallregelung bei

    Entgegen der Auffassung der Klägerin und des Verwaltungsgerichts des Saarlandes (Beschl. v. 04.09.2017 - 1 L 1244/17, juris Rn. 24) und mit der 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Freiburg (Beschl. v. 15.09.2017 - 3 K 5371/17 - m.w.N.) geht die Kammer davon aus, dass es angesichts des gesetzgeberischen Zwecks, eine möglichst geringe Spielhallendichte zu erreichen (vgl. Gesetzesentwurf zum LGlüG, LT-Drs. 15/2431, S. 105), gerechtfertigt ist, vorab zu prüfen, für welche Spielhallen zur Vermeidung unbilliger Härten eine Befreiung nach § 51 Abs. 5 Satz 1 LGlüG zu erteilen ist und sodann allen Spielhallenbetreibern, für die eine Befreiung nicht in Betracht kommt, die Erlaubnis unter Berufung auf das Abstandsgebot zu versagen (vgl. auch Mock, Härtefall und Befreiung nach § 51 Abs. 5 LGlüG, VBlBW 2017, 221, 230).
  • OVG Saarland, 20.12.2018 - 1 B 265/18

    Duldung des Weiterbetriebs einer Spielhalle über den 30.6.2017 hinaus -

    Das Verwaltungsgericht hat zur Relevanz der Verwirklichung der Ziele des § 1 Abs. 1 SSpielhG ausgeführt(VG des Saarlandes, Beschluss vom 4.9.2017 - 1 L 1244/17 -, Juris, Rdnrn. 29 f.), dass den Härtefallkriterien zwar nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts durchaus erhebliches Gewicht beizumessen sei, dass dies aber nicht bedinge, dass bei Bejahung eines Härtefalls alle anderen Kriterien automatisch zurückzutreten hätten.
  • OVG Saarland, 13.12.2018 - 1 B 311/18

    Anforderungen an das Auswahlverfahren in Konkurrenzsituationen zwischen

    Das Verwaltungsgericht hat zur Relevanz der Verwirklichung der Ziele des § 1 Abs. 1 SSpielhG ausgeführt(VG des Saarlandes, Beschluss vom 4.9.2017 - 1 L 1244/17 -, Juris, Rdnrn. 29 f.), dass den Härtefallkriterien zwar nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts durchaus erhebliches Gewicht beizumessen sei, dass dies aber nicht bedinge, dass bei Bejahung eines Härtefalls alle anderen Kriterien automatisch zurückzutreten hätten.
  • VG Saarlouis, 11.07.2018 - 1 L 736/18

    Versagung einer Spielhallenerlaubnis; Auswahlverfahren

    bereits Beschluss der Kammer vom 04.09.2017 - 1 L 1244/17 - so auch VG Oldenburg, Beschluss v. 24.05.2017 - 7 B 2896/17 - m.w.N., juris.
  • OVG Saarland, 20.12.2018 - 1 B 232/18

    Duldung des Weiterbetriebs einer Spielhalle; Voraussetzungen einer Befreiung vom

    Dem Verwaltungsgericht ist darin zuzustimmen, dass der gesetzlichen Konzeption der §§ 2 und 12 SSpielhG zu entnehmen ist, dass die Behörde in Fällen, in den mehrere Bestandsspielhallen, die zueinander den Mindestabstand von 500 m nicht einhalten und jeweils einen Antrag auf Erlaubnis zum Weiterbetrieb über den 30.6.2017 hinaus gestellt haben, zunächst eine Auswahlentscheidung zu treffen hat, diese Auswahlentscheidung mithin einer etwaig beantragten Härtefallentscheidung vorgelagert ist.(VG des Saarlandes, Beschluss v. 4.9.2017 - 1 L 1244/17 -, juris Rdnrn. 24 ff.) Für den Fall, dass einem Betreiber durch eine zu seinen Lasten ergehende Auswahlentscheidung einseitig ein ggfs. gleichheitswidriges Sonderopfer auferlegt würde, wird in der Gesetzesbegründung auf die Möglichkeit eines Dispenses nach Maßgabe des § 12 Abs. 2 Satz 1 SSpielhG verwiesen, die greifen soll, weil sonst eine durch erhebliche Eigenleistung erworbene eigentümergleiche Rechtsposition entzogen würde.
  • OVG Saarland, 20.12.2018 - 1 B 296/18

    Duldung des Weiterbetriebs einer Spielhalle über den 30.6.2017 hinaus; zu den

    Nach zutreffender Auffassung des Verwaltungsgerichts ist der gesetzlichen Konzeption der §§ 2 und 12 SSpielhG zu entnehmen, dass die Behörde in Fällen, in denen mehrere Bestandsspielhallen, die zueinander den Mindestabstand von 500 m nicht einhalten und jeweils einen Antrag auf Erlaubnis zum Weiterbetrieb über den 30.6.2017 hinaus gestellt haben, zunächst eine Auswahlentscheidung zu treffen hat, diese Auswahlentscheidung mithin einer etwaig beantragten Härtefallentscheidung vorgelagert ist.(VG des Saarlandes, Beschluss v. 4.9.2017 - 1 L 1244/17 -, juris Rdnrn. 24 ff.) Für den Fall, dass einem Betreiber durch eine zu seinen Lasten ergehende Auswahlentscheidung einseitig ein ggfs. gleichheitswidriges Sonderopfer auferlegt würde, wird in der Gesetzesbegründung auf die Möglichkeit eines Dispenses nach Maßgabe des § 12 Abs. 2 Satz 1 SSpielhG verwiesen, die greifen soll, weil sonst eine durch erhebliche Eigenleistung erworbene eigentümergleiche Rechtsposition entzogen würde.
  • VG Saarlouis, 08.11.2017 - 1 L 1997/17

    Abhängigkeit einer Spielhallenerlaubnis vom Nichtbetrieb einer anderen Spielhalle

  • VG Saarlouis, 01.09.2020 - 1 K 87/20

    Anfechtung der dem Konkurrenten erteilten Erlaubnis als Voraussetzung für

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