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   VG Saarlouis, 10.01.2017 - 5 K 1658/16   

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https://dejure.org/2017,8893
VG Saarlouis, 10.01.2017 - 5 K 1658/16 (https://dejure.org/2017,8893)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 10.01.2017 - 5 K 1658/16 (https://dejure.org/2017,8893)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 10. Januar 2017 - 5 K 1658/16 (https://dejure.org/2017,8893)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Neustadt, 21.04.2010 - 1 K 1171/09

    Klage auf Erlass eines Widerspruchsbescheides; steuerlicher Billigkeitserlass

    Auszug aus VG Saarlouis, 10.01.2017 - 5 K 1658/16
    Der Senat schließt sich der in der Rechtsprechung überwiegend vertretenen Auffassung an, dass - mit Ausnahme einer hier nicht vorliegenden Drittwiderspruchskonstellation - grundsätzlich kein subjektives Recht auf den Erlass eines Widerspruchsbescheids besteht (vgl. VG Neustadt , Urteil vom 21.04.2010 - 1 K 1171/09.NW -, juris RdNr. 24 ff.).

    Denn die Frage der Ausgestaltung des gesetzlichen Klagekatalogs und die prozessuale Zulässigkeit einer Klage hängen insoweit nicht von der dem materiellen Recht zuzuordnenden Frage ab, ob die maßgebliche Norm eine gebundene oder eine Ermessensentscheidung erfordert (vgl. umfassend: VG Neustadt , Urteil vom 21.04.2010 - 1 K 1171/09.NW -, a.a.O.).".

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.12.2015 - 2 O 171/15

    Prozesskostenhilfe nach Erledigung

    Auszug aus VG Saarlouis, 10.01.2017 - 5 K 1658/16
    Insofern werde auf den Beschluss des OVG Magdeburg vom 23.12.2015 - 2 O 171/15 - verwiesen.

    Zutreffend hat die Beklagte insoweit auf den Beschluss des OVG Magdeburg vom 23.12.2015 - 2 O 171/15 - hingewiesen, in dem es heißt:.

  • OVG Sachsen, 13.05.2009 - 1 A 62/08

    Untätigkeitsklage; Bauaufsichtliches Einschreiten; Befreiung

    Auszug aus VG Saarlouis, 10.01.2017 - 5 K 1658/16
    Die Regelungen der §§ 68 ff. VwGO beschreiben somit vorprozessuale Obliegenheiten, enthalten aber keine isoliert einklagbaren Rechte und Pflichten innerhalb des Verwaltungsrechtsverhältnisses; die rechtlichen Interessen der Klägerseite sind insoweit durch die Möglichkeit der Erhebung einer Untätigkeitsklage gemäß § 75 VwGO hinreichend geschützt (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 13.05.2009 - 1 A 62/08 -, juris RdNr. 24 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 15.10.2013 - 6 A 1492/13

    Klage auf Erlass eines Widerspruchsbescheids

    Auszug aus VG Saarlouis, 10.01.2017 - 5 K 1658/16
    "Eine auf Erlass eines Widerspruchsbescheides gerichtete Klage ist regelmäßig - so auch hier - unzulässig (vgl. BayVGH, Beschluss vom 01.07.2013 - 7 ZB 13.305 -, juris; HessVGH, Beschluss vom 15.10.2013 - 6 A 1492/13.Z -, juris).
  • VGH Bayern, 01.07.2013 - 7 ZB 13.305

    Ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Erlass eines Widerspruchsbescheids

    Auszug aus VG Saarlouis, 10.01.2017 - 5 K 1658/16
    "Eine auf Erlass eines Widerspruchsbescheides gerichtete Klage ist regelmäßig - so auch hier - unzulässig (vgl. BayVGH, Beschluss vom 01.07.2013 - 7 ZB 13.305 -, juris; HessVGH, Beschluss vom 15.10.2013 - 6 A 1492/13.Z -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.05.2009 - 2 O 22/09

    Übergang von Untätigkeitsklage auf Verpflichtungsklage

    Auszug aus VG Saarlouis, 10.01.2017 - 5 K 1658/16
    Zwar hat sich die Rechtsprechung bei der Prüfung, ob ein Anspruch auf Erlass eines Widerspruchsbescheids besteht, im Wesentlichen mit gebundenen Entscheidungen befasst (vgl. auch Beschluss des Senats vom 20.05.2009 - 2 O 22/09 -, juris RdNr. 3).
  • VG Freiburg, 26.07.2013 - 4 K 2412/12

    Informationsstand in der Fußgängerzone

    Auszug aus VG Saarlouis, 10.01.2017 - 5 K 1658/16
    So habe das VG Freiburg im Urteil vom 26.07.2013 - 4 K 2412/12 - entschieden, dass die Ablehnung eines Antrags auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis nicht auf die fehlende steuerrechtliche Anerkennung als gemeinnützig gestützt werden dürfe, weil das ein straßenrechtsfremdes und damit von § 16 StrG nicht gedecktes Auswahlkriterium sei.
  • OVG Saarland, 10.07.2019 - 1 A 29/18

    Absehen von der Erhebung einer Gebühr für die Erteilung einer

    Auf die Berufung des Klägers wird der aufgrund der Beratung vom 10. Januar 2017 ergangene Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts - 5 K 1658/16 - abgeändert und der Bescheid der Beklagten vom 1.4.2016 aufgehoben, soweit darin eine Sondernutzungsgebühr in Höhe von 810, 00 EUR festgesetzt wird.

    Mit nach Anhörung der Beteiligten aufgrund der Beratung vom 10.1.2017 ergangenem Gerichtsbescheid - 5 K 1658/16 - hat das Verwaltungsgericht die Klage abgewiesen.

    unter Abänderung des aufgrund der Beratung vom 10. Januar 2017 ergangenen Gerichtsbescheids des Verwaltungsgerichts des Saarlandes - 5 K 1658/16 - den Bescheid der Beklagten vom 1.4.2016 aufzuheben, soweit darin eine Sondernutzungsgebühr in Höhe von 810, 00 EUR festgesetzt wird, und die Zuziehung seines Prozessbevollmächtigten im Vorverfahren für notwendig zu erklären.

    Der Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts - 5 K 1658/16 - unterliegt dementsprechend der Abänderung.

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