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VG Saarlouis, 20.03.2009 - 11 K 2091/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Heimaufsichtliche Anordnung gegenüber Dienstpersonal zur Festlegung des Dienstortes; arbeitsrechtliche Gestaltung "flexiblen Personaleinsatzes" unzulässig
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Teleologische Auslegung der §§ 11, 12 und 13 Heimgesetz (HeimG); Verpflichtung des Trägers der Seniorenhilfe zur heimspezifischen Festlegung von Arbeitszeit und Dienstort des Pflegepersonals
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- VGH Bayern, 22.10.2008 - 12 B 07.383
Heimrecht; festgestellter Mangel; Gefährdungslage; Leitung mehrerer Heime; …
Auszug aus VG Saarlouis, 20.03.2009 - 11 K 2091/07
Ein Mangel im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 HeimG liegt vor, wenn das Heim nicht den Anforderungen entspricht, die das HeimG oder eine dazu ergangene Rechtsverordnung vorschreibt (vgl. Bayr. VGH, Urteil vom 22.10.2008 -12 B 07.383-, zit. nach juris). - VG Sigmaringen, 31.01.2007 - 1 K 473/05
Die Anforderungen an die quantitative Personalausstattung eines Pflegeheims mit …
Auszug aus VG Saarlouis, 20.03.2009 - 11 K 2091/07
dazu auch Hamburgisches OVG, Beschluss vom 14.08.2003 -4 Bs 422/02-, juris-Rdnr. 10, wonach eine effektive Heimaufsicht auch die Kenntnis über das Ausmaß der Personalfluktuation erfordert; VG Würzburg, Urteil vom 15.01.2008 -W 1 K 07.884-, juris-Rdnr. 37, wonach das Gesetz den Heimaufsichtsbehörden alle notwendigen Mittel an die Hand geben will, die sie brauchen, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu überprüfen; VG Sigmaringen, Urteil vom 31.01.2007 -1 K 473/05-, juris-Rdnr. 30, wonach es Sinn und Zweck des Heimrechts ist, zu gewährleisten, dass zur Betreuung der Bewohner in einem Heim stets eine bestimmte Zahl fachlich geschulter und dementsprechend kompetenter Betreuer anwesend ist; VG Karlsruhe, Urteil vom 21.06.2005 -6 K 2815/04-, juris-Rdnr. 16, wonach die Heimaufsicht bei unzureichender Personalausstattung nicht so lange untätig bleiben muss, bis ein Bewohner zu Schaden gekommen ist. - VG Karlsruhe, 21.06.2005 - 6 K 2815/04
Besetzung des Nachtschichtpersonals für ein Altenpflegeheim
Auszug aus VG Saarlouis, 20.03.2009 - 11 K 2091/07
dazu auch Hamburgisches OVG, Beschluss vom 14.08.2003 -4 Bs 422/02-, juris-Rdnr. 10, wonach eine effektive Heimaufsicht auch die Kenntnis über das Ausmaß der Personalfluktuation erfordert; VG Würzburg, Urteil vom 15.01.2008 -W 1 K 07.884-, juris-Rdnr. 37, wonach das Gesetz den Heimaufsichtsbehörden alle notwendigen Mittel an die Hand geben will, die sie brauchen, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu überprüfen; VG Sigmaringen, Urteil vom 31.01.2007 -1 K 473/05-, juris-Rdnr. 30, wonach es Sinn und Zweck des Heimrechts ist, zu gewährleisten, dass zur Betreuung der Bewohner in einem Heim stets eine bestimmte Zahl fachlich geschulter und dementsprechend kompetenter Betreuer anwesend ist; VG Karlsruhe, Urteil vom 21.06.2005 -6 K 2815/04-, juris-Rdnr. 16, wonach die Heimaufsicht bei unzureichender Personalausstattung nicht so lange untätig bleiben muss, bis ein Bewohner zu Schaden gekommen ist.
- OVG Hamburg, 14.08.2003 - 4 Bs 422/02
Auszug aus VG Saarlouis, 20.03.2009 - 11 K 2091/07
dazu auch Hamburgisches OVG, Beschluss vom 14.08.2003 -4 Bs 422/02-, juris-Rdnr. 10, wonach eine effektive Heimaufsicht auch die Kenntnis über das Ausmaß der Personalfluktuation erfordert; VG Würzburg, Urteil vom 15.01.2008 -W 1 K 07.884-, juris-Rdnr. 37, wonach das Gesetz den Heimaufsichtsbehörden alle notwendigen Mittel an die Hand geben will, die sie brauchen, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu überprüfen; VG Sigmaringen, Urteil vom 31.01.2007 -1 K 473/05-, juris-Rdnr. 30, wonach es Sinn und Zweck des Heimrechts ist, zu gewährleisten, dass zur Betreuung der Bewohner in einem Heim stets eine bestimmte Zahl fachlich geschulter und dementsprechend kompetenter Betreuer anwesend ist; VG Karlsruhe, Urteil vom 21.06.2005 -6 K 2815/04-, juris-Rdnr. 16, wonach die Heimaufsicht bei unzureichender Personalausstattung nicht so lange untätig bleiben muss, bis ein Bewohner zu Schaden gekommen ist. - VG Würzburg, 15.01.2008 - W 1 K 07.884
Heimaufsicht; Anforderung von schriftlichen Unterlagen
Auszug aus VG Saarlouis, 20.03.2009 - 11 K 2091/07
dazu auch Hamburgisches OVG, Beschluss vom 14.08.2003 -4 Bs 422/02-, juris-Rdnr. 10, wonach eine effektive Heimaufsicht auch die Kenntnis über das Ausmaß der Personalfluktuation erfordert; VG Würzburg, Urteil vom 15.01.2008 -W 1 K 07.884-, juris-Rdnr. 37, wonach das Gesetz den Heimaufsichtsbehörden alle notwendigen Mittel an die Hand geben will, die sie brauchen, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu überprüfen; VG Sigmaringen, Urteil vom 31.01.2007 -1 K 473/05-, juris-Rdnr. 30, wonach es Sinn und Zweck des Heimrechts ist, zu gewährleisten, dass zur Betreuung der Bewohner in einem Heim stets eine bestimmte Zahl fachlich geschulter und dementsprechend kompetenter Betreuer anwesend ist; VG Karlsruhe, Urteil vom 21.06.2005 -6 K 2815/04-, juris-Rdnr. 16, wonach die Heimaufsicht bei unzureichender Personalausstattung nicht so lange untätig bleiben muss, bis ein Bewohner zu Schaden gekommen ist. - VG Berlin, 07.02.2007 - 14 A 102.06
Anordnung eines Aufnahmestops für ein Heim
Auszug aus VG Saarlouis, 20.03.2009 - 11 K 2091/07
dazu allgemein VG Berlin, Beschluss vom 07.02.2007 -14 A 102.06-, juris-Rdnr. 12, m.w.N.