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   VG Saarlouis, 21.07.2021 - 5 K 1944/18   

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VG Saarlouis, 21.07.2021 - 5 K 1944/18 (https://dejure.org/2021,37978)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 21.07.2021 - 5 K 1944/18 (https://dejure.org/2021,37978)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 21. Juli 2021 - 5 K 1944/18 (https://dejure.org/2021,37978)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (43)

  • BVerfG, 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13

    Zur Begrenzung gerichtlicher Kontrolle durch den Erkenntnisstand der

    Auszug aus VG Saarlouis, 21.07.2021 - 5 K 1944/18
    Nach dem Beschluss des BVerfG vom 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13, 1 BvR 595/14 - eröffne die naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative der Behörde keinen (tatbestandsseitigen) Beurteilungsspielraum, bei dem das Gericht (lediglich) prüfe, ob der Behörde ein solcher Spielraum durch Gesetz eingeräumt sei und ob sie sich innerhalb des so gesetzten Rahmens halte.

    Mit Schriftsatz vom 19.11.2020 hat die Klägerin den Entwurf der Umweltministerkonferenz eines Leitfadens zur Signifikanz des Tötungsrisikos für bestimmte Tierarten gemäß § 44 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 BNatSchG (Stand: 29.10.2020) vorgelegt, der der Umsetzung des Rotmilan-Beschlusses des BVerfG vom 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13 - dient.

    Mit Schriftsatz vom 11.01.2021 wiederholt und vertieft der Beklagte auf 36 Seiten sein Vorbringen: Auch wenn der Behörde nach dem Beschluss des BVerfG vom 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13 - keine umfassende Einschätzungsprärogative mehr zustehe, bleibe es dabei, dass für die Prüfung, ob für den windkraftsensiblen Rotmilan eine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos vorliege, rechenhaft handhabbare Verfahren fehlten, sodass der Behörde insoweit ein Beurteilungsspielraum eröffnet bleiben müsse.

    Für die Beantwortung dieser Tatsachenfragen hatte das Bundesverwaltungsgericht bis zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13, 1 BvR 595/14 - der zuständigen Behörde eine "naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative" zugebilligt.

    k) Soweit sich der Beklagte und das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz sowohl zum Vorkommen als auch zur Störung im Verständnis von § 44 Abs. 1 BNatSchG auf die vom BVerwG entwickelte naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative berufen, der zufolge sich die gerichtliche Kontrolldichte der behördlichen Zulassungsentscheidung auf eine bloße Vertretbarkeitskontrolle beschränkte, ist dieses Rechtsinstitut mit dem Beschluss des BVerfG vom 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13 und 1 BvR 595/15 - jedenfalls in großen Teilen obsolet geworden.

    Auch für die (Nicht-) Existenz einer Population der Waldschnepfe im Bereich des geplanten Windparks Diegelsberg besteht zur Überzeugung der Kammer auf der Grundlage des Beschlusses des BVerfG vom 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13 - kein strukturelles tatsächliches Erkenntnisdefizit.

    Auf der Grundlage des Beschlusses des BVerfG vom 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13 - besteht zur Überzeugung der Kammer für die Existenz einer Population des Rotmilans im Bereich des geplanten Windparks Diegelsberg kein strukturelles tatsächliches Erkenntnisdefizit.

    k) Nach Einschätzung der Klägerin im Schriftsatz vom 02.11.2020 stützt sich der Beklagte zum Rotmilan auch noch im Schriftsatz vom 11.09.2020 in mehrfacher Hinsicht auf naturschutzfachlich überholte Erkenntnisse und verletze damit das verfassungsrechtliche Gebot, [BVerfG, Beschluss vom 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13 und 1 BvR 595/14 -, LS 1] seiner Entscheidung wissenschaftlich anerkannte, aktuelle Erkenntnisse zugrunde zu legen.

    m) Ausweislich des von der Klägerin zuletzt mit Schriftsatz vom 19.11.2020 (seinerzeit noch als Entwurf) vorgelegten Leitfaden s der Umweltministerkonferenz zur Signifikanzbewertung des Tötungsrisikos für bestimmte Tierarten gemäß § 44 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 BNatSchG (Stand 29.10.2020), der der Umsetzung der Maßstäbe des BVerfG im sog. Rotmilan-Beschluss vom 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13 - dient, beträgt der von den Ländern festzulegende Regelabstand zu Windenergieanlagen beim Rotmilan 1.000 - 1.500 m.

    [BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13 -, Rn. 1-36].

    Auf dieser Grundlage bedarf es keiner abschließenden Entscheidung des Gerichts mehr, ob auf der Grundlage des Beschlusses des BVerfG vom 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13 - für die (Nicht-) Existenz einer Population der Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) und/oder des Braunen Langohrs (Plecotus auritus) im Bereich des geplanten Windparks Diegelsberg ein strukturelles tatsächliches Erkenntnisdefizit besteht und/oder die von der Klägerin angebotenen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen zum Schutze dieser Fledermausarten ausreichend sind.

  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster

    Auszug aus VG Saarlouis, 21.07.2021 - 5 K 1944/18
    Die Behörde sei indes gehalten, dessen Erkenntnisse mit anderweitig gewonnenen Erkenntnissen abzugleichen [vgl. VG Cottbus, Urteil vom 07.03.2013 - 4 C 6/10 -, juris Rn. 42 mit Verweis auf BVerwG, Urteil vom 09.07.2008 - 9 A 14.07 -, juris Rn. 61] und in nachvollziehbarer Amtsermittlung insbesondere auch eine Kontrolle der Konkretisierungsleistung von Seiten Dritter durchzuführen.

    [vgl. BVerwG, Urteil vom 09.07.2008 - 9 A 14.07 -, juris Rn. 59 ff., 62] Ebenso sei es zulässig, mit Prognosewahrscheinlichkeiten, Schätzungen und, sofern der Sachverhalt dadurch angemessen erfasst werde, mit "worst-case-Betrachtungen" zu arbeiten.

    [vgl. Ziekow, VwVfG, 4. Aufl. 2020, § 24 Rn. 14] Nach Auswertung aller vertretbaren Erkenntnisquellen [vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 09.07.2008 - 9 A 14.07 -, juris Rn. 59 - 63] durch die sachkundige und sachkundig beratene Behörde als Ergebnis ihrer gebotenen neutralen und vollständigen Ermittlungstätigkeit könne vorliegend nur von einem weiterhin bestehenden, wenngleich sicherlich unter erheblichem Populationsdruck stehenden Vorkommen des Haselhuhns auf dem Diegelsberg ausgegangen werden.

    [Gellermann, Artenschutz und Straßenplanung, NuR 2009, 85, 87; Louis, 22 Jahre FFH-Richtlinie, NuR 2012, 467, 469; weitergehend offenbar BVerwG, Urteil vom 09.07.2008 - 9 A 14.07 -, BVerwGE 131, 274 Rn. 105 und 108] Die Störung muss erheblich sein.

    [BVerwG, Urteil vom 09.07.2008 - 9 A 14.07 -, juris, Rn. 54] Die Klägerin müsse keinen Negativbeweis erbringen.

  • BVerwG, 21.09.2017 - 7 C 29.15

    Haftung nach dem Umweltschadensgesetz: Keine Zurechnung eines

    Auszug aus VG Saarlouis, 21.07.2021 - 5 K 1944/18
    Fundstelle: Shirvani, UPR 2010, 209-213; und BVerwG, Urteil vom 21.09.2017 - 7 C 29.15 -, UPR 2018, 103-108.

    Mit Schriftsatz vom 11.01.2021 macht der Beklagte weiter geltend, das BVerwG habe im Urteil vom 21.09.2017 - 7 C 29.15 - Ausführungen zur haftungsausschließenden Wirkung einer Genehmigung für das Haftungsregime des USchadG gemacht, die vorliegend bedeutsam sein könnten.

    Das BVerwG habe im Urteil vom 21.09.2017 - 7 C 29.15 - ausgeführt, dass ein Verschuldensvorwurf regelmäßig ausscheide, soweit der Betreiber auf die fachliche Beurteilung des sorgfältig ausgesuchten Fachgutachters vertraut habe und die Anlage im Einklang mit der Genehmigung betrieben werde.

  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter

    Auszug aus VG Saarlouis, 21.07.2021 - 5 K 1944/18
    [vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.10.2009 - 1 A 10200/09 -, juris Rn. 52] So halte auch das OVG Lüneburg [Beschluss vom 26.10.2016 - 12 ME 58/16 -, juris Rn. 17] mit Verweis auf die diesbezügliche höchstrichterliche Rechtsprechung [BVerwG, Urteil vom 12.03.2008 - 9 A 3.06 -, juris Rn. 243] eine am Maßstab praktischer Vernunft ausgerichtete Prüfung für erforderlich, aber auch ausreichend und konkretisiert: "Die Ermittlungen müssen nicht erschöpfend sein, sondern nur so weit gehen, dass die Intensität und Tragweite der Beeinträchtigung erfasst werden kann." Nochmals müsse hervorgehoben werden, dass es bei Erfassungen des Haselhuhns nicht ungewöhnlich sei, dass auch bei einer systematisch angelegten - jedoch im Rahmen von Zulassungsverfahren gezwungenermaßen nur über einen vergleichsweise begrenzten Zeitraum, durchgeführten - Suche kein unmittelbarer Positivnachweis gelinge.

    [BVerwG, Urteil vom 12.03.2008 - 9 A 3.06 -, BVerwGE 130, 299, Rn. 228] Eine physische Barriere stellt als solche keine Störung dar, solange sie von den betroffenen Tieren nicht als beunruhigend wahrgenommen werde.

    [BVerwG, Urteil vom 12.03.2008 - 9 A 3.06 -, BVerwGE 130, 299 ff.] Danach ist es verboten, wild lebenden Tieren der besonders geschützten Art nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.

  • VG Leipzig, 26.04.2017 - 1 L 1117/16

    Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen

    Auszug aus VG Saarlouis, 21.07.2021 - 5 K 1944/18
    Die nordwestlich gelegene Fortpflanzungsstelle unterschreite den von der LAG-VSW (2015) auf der Basis umfangreicher reproduzierbarer Daten empfohlenen und bereits in der aktuellen Rechtsprechung zumindest als für die Behörde zulässigen Orientierungswert [so sinngemäß u.a. VG Leipzig, Urteil vom 26.04.2017 - 1 L 1117/16 -] anerkannten Schutzabstand von 1.500 m für die nördliche Anlage WEA 1. [Bay.VGH, Urteil vom 29.03.2016 - 22 B 14.1875 - indirekt (Einbeziehung des Prüfbereichs): VG Kassel, Urteil vom 15.06.2012 - 4 K 749/11.KS -] Der benannte Abstand fuße auf dem wissenschaftlichen Erkenntniszuwachs, konkret auf der Grundlage umfangreicher Studien zur Raumnutzung telemetrierter (besendeter) Rotmilane.

    Die nordwestlich gelegene Fortpflanzungsstätte unterschreite den von der LAG-VSW (2015) auf Basis umfangreicher reproduzierbarer Daten empfohlenen und bereits in der aktuellen Rechtsprechung [BayVGH, Urteil vom 29.03.2016 - 22 B 14.1875, 22 B 14.1876 - indirekt (Einbeziehung des Prüfbereichs): VG Kassel, Urteil vom 15.06.2012 - 4 K 749/11.KS -] zumindest als für die Behörde zulässigen Orientierungswert [so sinngemäß u.a. VG Leipzig, Urt. v. 26.04.2017 - 1 L 1117/16 -] anerkannten Schutzabstand von 1.500 m für die nördliche Anlage WEA 1. Vorliegend befänden sich die betroffenen Anlagenstandorte am Rande eines geschlossenen Waldgebietes, das tatsächlich kein bevorzugtes Jagdhabitat des Rotmilans darstelle.

  • BVerwG, 08.03.2018 - 9 B 25.17

    Artenschutz; Ausnahme; Beurteilungsspielraum; Einschätzungsprärogative;

    Auszug aus VG Saarlouis, 21.07.2021 - 5 K 1944/18
    [BVerwG, Beschluss vom 08.03.2018 - 9 B 25.17 -].

    [BVerwG, Beschluss vom 08.03.018 - 9 B 25/17 -].

  • VGH Bayern, 29.03.2016 - 22 B 14.1875

    Vogelschutz bei der Windenergieanlagengenehmigung

    Auszug aus VG Saarlouis, 21.07.2021 - 5 K 1944/18
    Die nordwestlich gelegene Fortpflanzungsstelle unterschreite den von der LAG-VSW (2015) auf der Basis umfangreicher reproduzierbarer Daten empfohlenen und bereits in der aktuellen Rechtsprechung zumindest als für die Behörde zulässigen Orientierungswert [so sinngemäß u.a. VG Leipzig, Urteil vom 26.04.2017 - 1 L 1117/16 -] anerkannten Schutzabstand von 1.500 m für die nördliche Anlage WEA 1. [Bay.VGH, Urteil vom 29.03.2016 - 22 B 14.1875 - indirekt (Einbeziehung des Prüfbereichs): VG Kassel, Urteil vom 15.06.2012 - 4 K 749/11.KS -] Der benannte Abstand fuße auf dem wissenschaftlichen Erkenntniszuwachs, konkret auf der Grundlage umfangreicher Studien zur Raumnutzung telemetrierter (besendeter) Rotmilane.

    Die nordwestlich gelegene Fortpflanzungsstätte unterschreite den von der LAG-VSW (2015) auf Basis umfangreicher reproduzierbarer Daten empfohlenen und bereits in der aktuellen Rechtsprechung [BayVGH, Urteil vom 29.03.2016 - 22 B 14.1875, 22 B 14.1876 - indirekt (Einbeziehung des Prüfbereichs): VG Kassel, Urteil vom 15.06.2012 - 4 K 749/11.KS -] zumindest als für die Behörde zulässigen Orientierungswert [so sinngemäß u.a. VG Leipzig, Urt. v. 26.04.2017 - 1 L 1117/16 -] anerkannten Schutzabstand von 1.500 m für die nördliche Anlage WEA 1. Vorliegend befänden sich die betroffenen Anlagenstandorte am Rande eines geschlossenen Waldgebietes, das tatsächlich kein bevorzugtes Jagdhabitat des Rotmilans darstelle.

  • VG Kassel, 15.06.2012 - 4 K 749/11

    Rotmilane verhindern Bau von Windenergieanlagen

    Auszug aus VG Saarlouis, 21.07.2021 - 5 K 1944/18
    Die nordwestlich gelegene Fortpflanzungsstelle unterschreite den von der LAG-VSW (2015) auf der Basis umfangreicher reproduzierbarer Daten empfohlenen und bereits in der aktuellen Rechtsprechung zumindest als für die Behörde zulässigen Orientierungswert [so sinngemäß u.a. VG Leipzig, Urteil vom 26.04.2017 - 1 L 1117/16 -] anerkannten Schutzabstand von 1.500 m für die nördliche Anlage WEA 1. [Bay.VGH, Urteil vom 29.03.2016 - 22 B 14.1875 - indirekt (Einbeziehung des Prüfbereichs): VG Kassel, Urteil vom 15.06.2012 - 4 K 749/11.KS -] Der benannte Abstand fuße auf dem wissenschaftlichen Erkenntniszuwachs, konkret auf der Grundlage umfangreicher Studien zur Raumnutzung telemetrierter (besendeter) Rotmilane.

    Die nordwestlich gelegene Fortpflanzungsstätte unterschreite den von der LAG-VSW (2015) auf Basis umfangreicher reproduzierbarer Daten empfohlenen und bereits in der aktuellen Rechtsprechung [BayVGH, Urteil vom 29.03.2016 - 22 B 14.1875, 22 B 14.1876 - indirekt (Einbeziehung des Prüfbereichs): VG Kassel, Urteil vom 15.06.2012 - 4 K 749/11.KS -] zumindest als für die Behörde zulässigen Orientierungswert [so sinngemäß u.a. VG Leipzig, Urt. v. 26.04.2017 - 1 L 1117/16 -] anerkannten Schutzabstand von 1.500 m für die nördliche Anlage WEA 1. Vorliegend befänden sich die betroffenen Anlagenstandorte am Rande eines geschlossenen Waldgebietes, das tatsächlich kein bevorzugtes Jagdhabitat des Rotmilans darstelle.

  • VG Schleswig, 20.09.2012 - 6 A 186/11

    VG Schleswig weist Klage des NABU in Sachen "Trauerseeschwalbe auf Eiderstedt" ab

    Auszug aus VG Saarlouis, 21.07.2021 - 5 K 1944/18
    [VG Schleswig, Urteil vom 20.09.2012 - 6 A 186/11 -, BeckRS 2013, 45403 = NuR 2013, 442; BeckOK UmweltR/Schrader, 50. Ed. 1.4.2019, BNatSchG § 19 Rn.10] Wäre also keine Risikobewertung im Vorfeld geboten, wäre dem Eingriffsverursacher die für ihn wesentliche Möglichkeit einer Freistellung von der Umwelthaftung verwehrt.

    Soweit sich der Beklagte mehrfach auf das Urteil des VG Schleswig vom 20.09.2012 - 6 A 186/11 -, nachgehend das Urteil des OVG Schleswig vom 04.02.2016 - 1 LB 2/13 -, nachgehend den Beschluss des BVerwG vom 26.02.2019 - 7 C 8.17 - stützt, ging es in dem Verfahren um die Klage eines anerkannten Naturschutzvereins gegen die Umweltschutzbehörde, einem Betreiber von genehmigten Sielen und Schöpfwerken auf der Grundlage des USchadG aufzugeben, die erforderlichen Schadensbegrenzungs- und Sanierungsmaßnahmen zu ergreifen.

  • OVG Niedersachsen, 26.10.2016 - 12 ME 58/16

    Antragsbefugnis; immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Interessenabwägung;

    Auszug aus VG Saarlouis, 21.07.2021 - 5 K 1944/18
    [vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.10.2009 - 1 A 10200/09 -, juris Rn. 52] So halte auch das OVG Lüneburg [Beschluss vom 26.10.2016 - 12 ME 58/16 -, juris Rn. 17] mit Verweis auf die diesbezügliche höchstrichterliche Rechtsprechung [BVerwG, Urteil vom 12.03.2008 - 9 A 3.06 -, juris Rn. 243] eine am Maßstab praktischer Vernunft ausgerichtete Prüfung für erforderlich, aber auch ausreichend und konkretisiert: "Die Ermittlungen müssen nicht erschöpfend sein, sondern nur so weit gehen, dass die Intensität und Tragweite der Beeinträchtigung erfasst werden kann." Nochmals müsse hervorgehoben werden, dass es bei Erfassungen des Haselhuhns nicht ungewöhnlich sei, dass auch bei einer systematisch angelegten - jedoch im Rahmen von Zulassungsverfahren gezwungenermaßen nur über einen vergleichsweise begrenzten Zeitraum, durchgeführten - Suche kein unmittelbarer Positivnachweis gelinge.

    [vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 26.10.2016 - 12 ME 58/16 -].

  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2016 - 3 S 942/16

    Vermeidungsmaßnahmen bei Windenergieanlagen

  • VG Augsburg, 02.07.2015 - Au 4 K 14.795

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für drei Windenergieanlagen (abgelehnt)

  • VGH Bayern, 27.11.2017 - 22 CS 17.1574

    Berücksichtigung naturschutzfachlicher Stellungnahmen im Genehmigungsverfahren

  • VGH Bayern, 17.07.2020 - 15 N 19.1377

    Ermittlungs- und Bewertungsdefizit bzgl. kollisionsgefährdeter Vögel bei

  • BVerwG, 27.06.2013 - 4 C 1.12

    Windenergieanlage; Außenbereich; immissionsschutzrechtliche Genehmigung;

  • VG Düsseldorf, 11.07.2013 - 11 K 2057/11

    Verletzung der Vorschriften des BNatSchG zum Habitatschutz und zum Artenschutz

  • BVerwG, 21.11.2013 - 7 C 40.11

    Windenergieanlage; Außenbereich; Genehmigung, immissionsschutzrechtliche;

  • OVG Schleswig-Holstein, 04.02.2016 - 1 LB 2/13

    Umweltschaden-Klage des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) gegen den Kreis

  • OVG Niedersachsen, 11.05.2020 - 12 LA 150/19

    Ausnahmegenehmigung, artenschutzrechtliche; Ersatzzahlung; richterliche

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.11.2007 - 8 C 11523/06

    Hochmoselübergang

  • VGH Hessen, 28.01.2014 - 9 B 2184/13
  • BVerwG, 27.03.2014 - 4 CN 3.13

    Bebauungsplan; Rechtswirksamkeit; Straßenplanung; faktisches Vogelschutzgebiet;

  • BVerwG, 26.02.2019 - 7 C 8.17

    Bewirtschaftung; Deich- und Hauptsielverband; Haftung für Umweltschäden;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.05.2003 - 8 A 10481/02

    Windkraftanlage, Windenergieanlage, Privilegierung, Bebauung, öffentlicher

  • BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 65.82

    Wyhl

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2012 - 8 B 441/12

    Bei Anfechtung eines Verwaltungsakts ist "reformatio in peius" möglich

  • BVerwG, 18.06.2007 - 9 VR 13.06

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen den

  • VGH Hessen, 06.11.2018 - 9 B 765/18

    SOFORTVOLLZUG; ÖFFENTLICHES INTERESSE; GESETZGEBERISCHES ERMESSEN; KLIMAZIELE;

  • BVerwG, 26.03.2003 - 4 VR 6.02

    BAB A 73 westlich von Lichtenfels vorerst gestoppt

  • OVG Niedersachsen, 04.09.2017 - 12 LA 39/17

    Nachmeldung; faktisches Vogelschutzgebiet; Vogelschutzgebiet; Windenergieanlage;

  • EuGH, 14.06.2007 - C-342/05

    Kommission / Finnland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • BVerwG, 12.08.2009 - 9 A 64.07

    Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; gerichtliche Kontrolle;

  • BVerwG, 06.04.2017 - 4 A 16.16

    Ganderkesee-Höchstspannungsleitung kann gebaut werden

  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

  • BVerwG, 14.04.2010 - 9 A 5.08

    Planfeststellung; vereinfachtes Änderungsverfahren; Anhörung; FFH-Gebiet;

  • BVerwG, 31.01.2002 - 4 A 15.01

    Verkehrsprojekt; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.10.2009 - 1 A 10200/09

    Unzulässigkeit einer Windenergieanlage wegen Beeinträchtigung eines bedeutenden

  • OVG Niedersachsen, 25.07.2011 - 4 ME 175/11

    Interessenabwägung zwischen dem Betreiben einer Windkraftanlage und Zerstörung

  • VG Minden, 20.06.2018 - 11 K 2611/16
  • BVerwG, 23.11.2007 - 9 B 38.07

    Straßenplanung; Planfeststellung; Verbandsklage; Rügebefugnis anerkannter

  • OVG Niedersachsen, 10.05.2013 - 10 ME 21/13

    Gerichtlich überprüfbarer Beurteilungsspielraum der Versammlung der

  • VGH Hessen, 20.02.1990 - 11 UE 2161/85

    Zur Abgrenzung von handwerksmäßiger und industrieller Betriebsweise in

  • BVerwG, 23.01.2015 - 7 VR 6.14

    Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; Vollüberprüfungsanspruch;

  • VG Kassel, 20.12.2021 - 7 K 1480/20

    Windenergie; Änderungsgenehmigung; gemeindliches Einvernehmen; Rotmilan

    Zudem wird sich seit Neustem auf den am 11. Dezember 2020 von der Umweltministerkonferenz erlassenen "Standardisierter Bewertungsrahmen zur Ermittlung einer signifikanten Erhöhung des Tötungsrisikos im Hinblick auf Brutvogelarten an Windenergieanlagen (WEA) an Land - Signifikanzrahmen" (im Folgenden: Signifikanzrahmen) gestützt (vgl. VG d. Saarlandes, Urteil vom 21. Juli 2021 - 5 K 1944/18 -, juris Rn. 186).
  • VG Saarlouis, 15.12.2021 - 5 K 752/20

    Zur Rechtmäßigkeit einer teilweisen Betriebsuntersagung einer Windenergieanlage

    [Vgl. dazu: VG des Saarlandes, Urteil vom 21.07.2021 - 5 K 1944/18 - vgl. auch den Leitfaden zur Beachtung artenschutzrechtlicher Belange beim Ausbau der Windenergienutzung im Saarland.] Dies gilt auch für den hier streitgegenständlichen Anlagentyp E-115 mit einer Nabenhöhe von 149 m und einem Rotordurchmesser von 115 m.
  • VG Wiesbaden, 03.06.2022 - 4 K 767/17

    Windenergieanlagen - Immissionsschutzrecht

    Zudem wird sich seit Neustem auf den am 11. Dezember 2020 von der Umweltministerkonferenz erlassenen "Standardisierter Bewertungsrahmen zur Ermittlung einer signifikanten Erhöhung des Tötungsrisikos im Hinblick auf Brutvogelarten an Windenergieanlagen (WEA) an Land - Signifikanzrahmen" (im Folgenden: Signifikanzrahmen) gestützt (vgl. VG d. Saarlandes, Urteil vom 21. Juli 2021 - 5 K 1944/18 -, juris Rn. 186).
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