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   VG Saarlouis, 26.09.2019 - 3 L 1304/19   

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VG Saarlouis, 26.09.2019 - 3 L 1304/19 (https://dejure.org/2019,31260)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 26.09.2019 - 3 L 1304/19 (https://dejure.org/2019,31260)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 26. September 2019 - 3 L 1304/19 (https://dejure.org/2019,31260)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Saarland, 04.04.2008 - 3 A 8/07

    Anfechtung einer Bürgermeisterwahl wegen unzulässiger Melderegisterauskünfte

    Auszug aus VG Saarlouis, 26.09.2019 - 3 L 1304/19
    Derjenige, der einen Wahlrechtsverstoß behauptet, ist für dessen Vorliegen beweispflichtig (Urteil des OVG Saarlouis vom 4.4.2008; 3 A 8/07).

    Der Bescheid des Antragsgegners vom 09.08.2019 enthält eine zutreffende Darstellung der rechtlichen Grundlagen sowie der jeweiligen Tatbestandsvoraussetzungen und setzt sich mit dem Vorbringen des Antragstellers in überzeugender Weise auseinander; die Ausführungen entsprechen auch der ständigen Rechtsprechung der saarländischen Verwaltungsgerichtsbarkeit(Vgl. nur OVG des Saarlandes, Urteil vom 04.04.2008 -3 A 8/07-, juris).

    Erforderlich ist vielmehr die nach allgemeiner Lebenserfahrung konkrete und nicht ganz fernliegende Möglichkeit des Einflusses des Rechtsverstoßes auf das Wahlergebnis(So ausdrücklich OVG des Saarlandes, Urteil vom 04.04.2008 -3 A 8/07- unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 18.04.1997 -8 C 5/96-, E 104, 323, zitiert nach juris, Rdnr. 21, zu den Anforderungen des von Verfassungs wegen bei Parlamentswahlen geltenden Erheblichkeitsgrundsatzes; im Übrigen OVG des Saarlandes, Beschluss vom 05.01.2007 -3 Y 14/06-, zit. nach juris; VGH Mannheim, Urteil vom 16.05.2007 -1 S 567/07- zitiert nach juris, Rdnr. 48; OVG Weimar, Urteil vom 20.06.1996 -2 KO 229/96-, zitiert nach juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 07.04.2000 - 2 M 4/00

    Beeinflussung von Wählern durch Werbung vor Wahllokalen; Antrag auf Erlaß einer

    Auszug aus VG Saarlouis, 26.09.2019 - 3 L 1304/19
    Derartige Nachteile dürften im Wahlprüfungsverfahren i.S.v. § 48 KWG jedoch schon deswegen auszuschließen sein, weil es nicht um den Schutz subjektiver Rechte geht; vgl. insoweit OVG S.-H., Beschluss vom 07.04.2000 -2 M 4/00-, juris (zu vergleichbaren Normen des Gemeinde-und Kreiswahlgesetzes).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.06.2016 - 6 S 12.16

    Anspruch auf Eingliederungshilfe durch eine bestimmte Maßnahme im einstweiligen

    Auszug aus VG Saarlouis, 26.09.2019 - 3 L 1304/19
    Eine Vorwegnahme der Hauptsache ist im Hinblick auf das verfassungsrechtliche Gebot eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) nur dann zulässig, wenn eine bestimmte Regelung zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, d.h. wenn die Ablehnung der begehrten Entscheidung für den Antragsteller mit unzumutbaren Nachteilen verbunden wäre und mit hoher Wahrscheinlichkeit von seinem Obsiegen in der Hauptsache auszugehen ist(Vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 14.12.1989, 2 ER 301/89, Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 15 und vom 08.09.2014, 1 BvR 23/14, Rn. 23 ff., juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21.06.2016, OVG 6 S 12.16, juris; Thüringer OVG, Beschluss vom 19.11.2014, 3 EO 676/14, juris; VG des Saarlandes, Beschlüsse vom 05.05.2017, 3 L 704/17, Rn. 17, juris und vom 06.02.2018, 3 L 38/18; Schoch, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 33. EL Juni 2017, § 123 VwGO, Rn. 59 ff.) und die sie begründenden tatsächlichen Umstände glaubhaft gemacht sind (vgl. § 123 Abs. 3 VwGO i.V.m. § 920 Abs. 2 ZPO).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.2007 - 1 S 567/07

    Erfolgreiche Wahlanfechtung einer Bürgermeisterwahl wegen Wahlbeeinflussung -

    Auszug aus VG Saarlouis, 26.09.2019 - 3 L 1304/19
    Erforderlich ist vielmehr die nach allgemeiner Lebenserfahrung konkrete und nicht ganz fernliegende Möglichkeit des Einflusses des Rechtsverstoßes auf das Wahlergebnis(So ausdrücklich OVG des Saarlandes, Urteil vom 04.04.2008 -3 A 8/07- unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 18.04.1997 -8 C 5/96-, E 104, 323, zitiert nach juris, Rdnr. 21, zu den Anforderungen des von Verfassungs wegen bei Parlamentswahlen geltenden Erheblichkeitsgrundsatzes; im Übrigen OVG des Saarlandes, Beschluss vom 05.01.2007 -3 Y 14/06-, zit. nach juris; VGH Mannheim, Urteil vom 16.05.2007 -1 S 567/07- zitiert nach juris, Rdnr. 48; OVG Weimar, Urteil vom 20.06.1996 -2 KO 229/96-, zitiert nach juris).
  • BVerwG, 14.12.1989 - 2 ER 301.89

    Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung bei dem Erlass einer einstweiligen

    Auszug aus VG Saarlouis, 26.09.2019 - 3 L 1304/19
    Eine Vorwegnahme der Hauptsache ist im Hinblick auf das verfassungsrechtliche Gebot eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) nur dann zulässig, wenn eine bestimmte Regelung zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, d.h. wenn die Ablehnung der begehrten Entscheidung für den Antragsteller mit unzumutbaren Nachteilen verbunden wäre und mit hoher Wahrscheinlichkeit von seinem Obsiegen in der Hauptsache auszugehen ist(Vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 14.12.1989, 2 ER 301/89, Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 15 und vom 08.09.2014, 1 BvR 23/14, Rn. 23 ff., juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21.06.2016, OVG 6 S 12.16, juris; Thüringer OVG, Beschluss vom 19.11.2014, 3 EO 676/14, juris; VG des Saarlandes, Beschlüsse vom 05.05.2017, 3 L 704/17, Rn. 17, juris und vom 06.02.2018, 3 L 38/18; Schoch, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 33. EL Juni 2017, § 123 VwGO, Rn. 59 ff.) und die sie begründenden tatsächlichen Umstände glaubhaft gemacht sind (vgl. § 123 Abs. 3 VwGO i.V.m. § 920 Abs. 2 ZPO).
  • VG Saarlouis, 05.05.2017 - 3 L 704/17

    Datenschutz im Unterhaltsvorschußrecht

    Auszug aus VG Saarlouis, 26.09.2019 - 3 L 1304/19
    Eine Vorwegnahme der Hauptsache ist im Hinblick auf das verfassungsrechtliche Gebot eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) nur dann zulässig, wenn eine bestimmte Regelung zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, d.h. wenn die Ablehnung der begehrten Entscheidung für den Antragsteller mit unzumutbaren Nachteilen verbunden wäre und mit hoher Wahrscheinlichkeit von seinem Obsiegen in der Hauptsache auszugehen ist(Vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 14.12.1989, 2 ER 301/89, Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 15 und vom 08.09.2014, 1 BvR 23/14, Rn. 23 ff., juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21.06.2016, OVG 6 S 12.16, juris; Thüringer OVG, Beschluss vom 19.11.2014, 3 EO 676/14, juris; VG des Saarlandes, Beschlüsse vom 05.05.2017, 3 L 704/17, Rn. 17, juris und vom 06.02.2018, 3 L 38/18; Schoch, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 33. EL Juni 2017, § 123 VwGO, Rn. 59 ff.) und die sie begründenden tatsächlichen Umstände glaubhaft gemacht sind (vgl. § 123 Abs. 3 VwGO i.V.m. § 920 Abs. 2 ZPO).
  • VGH Hessen, 10.07.2003 - 8 UE 2947/01

    Kommunalwahl - Chancengleichheit - Neutralitätsgebot - Wahlgeheimnis

    Auszug aus VG Saarlouis, 26.09.2019 - 3 L 1304/19
    Für die Möglichkeit einer auf geringerer Wahlbeteiligung beruhenden Veränderung der Stimmenrelation und, damit verbunden eines anderen Wahlausgangs, muss es besondere Anhaltspunkte geben(So ausdrücklich: Hess. VGH, Urteil vom 10.07.2003 -8 UE 2947/01-, zit. nach juris), die hier nicht ersichtlich sind, weil bei einem "tendenzlosen" Wahlfehler die Auswirkung auf das Ergebnis desto geringer sein wird, je mehr Wahlberechtigte von dem Wahlfehler betroffen sind.
  • BVerfG, 08.09.2014 - 1 BvR 23/14

    Keine überhöhten Anforderungen an die Gewährung von Eilrechtsschutz bei

    Auszug aus VG Saarlouis, 26.09.2019 - 3 L 1304/19
    Eine Vorwegnahme der Hauptsache ist im Hinblick auf das verfassungsrechtliche Gebot eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) nur dann zulässig, wenn eine bestimmte Regelung zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, d.h. wenn die Ablehnung der begehrten Entscheidung für den Antragsteller mit unzumutbaren Nachteilen verbunden wäre und mit hoher Wahrscheinlichkeit von seinem Obsiegen in der Hauptsache auszugehen ist(Vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 14.12.1989, 2 ER 301/89, Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 15 und vom 08.09.2014, 1 BvR 23/14, Rn. 23 ff., juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21.06.2016, OVG 6 S 12.16, juris; Thüringer OVG, Beschluss vom 19.11.2014, 3 EO 676/14, juris; VG des Saarlandes, Beschlüsse vom 05.05.2017, 3 L 704/17, Rn. 17, juris und vom 06.02.2018, 3 L 38/18; Schoch, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 33. EL Juni 2017, § 123 VwGO, Rn. 59 ff.) und die sie begründenden tatsächlichen Umstände glaubhaft gemacht sind (vgl. § 123 Abs. 3 VwGO i.V.m. § 920 Abs. 2 ZPO).
  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 5.96

    Unzulässige Wahlwerbung durch Bürgermeister

    Auszug aus VG Saarlouis, 26.09.2019 - 3 L 1304/19
    Erforderlich ist vielmehr die nach allgemeiner Lebenserfahrung konkrete und nicht ganz fernliegende Möglichkeit des Einflusses des Rechtsverstoßes auf das Wahlergebnis(So ausdrücklich OVG des Saarlandes, Urteil vom 04.04.2008 -3 A 8/07- unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 18.04.1997 -8 C 5/96-, E 104, 323, zitiert nach juris, Rdnr. 21, zu den Anforderungen des von Verfassungs wegen bei Parlamentswahlen geltenden Erheblichkeitsgrundsatzes; im Übrigen OVG des Saarlandes, Beschluss vom 05.01.2007 -3 Y 14/06-, zit. nach juris; VGH Mannheim, Urteil vom 16.05.2007 -1 S 567/07- zitiert nach juris, Rdnr. 48; OVG Weimar, Urteil vom 20.06.1996 -2 KO 229/96-, zitiert nach juris).
  • OVG Thüringen, 20.06.1996 - 2 KO 229/96

    Kommunalwahlrecht; Kommunalwahlrecht; Kommunalwahlanfechtung; Gestaltungsklage

    Auszug aus VG Saarlouis, 26.09.2019 - 3 L 1304/19
    Erforderlich ist vielmehr die nach allgemeiner Lebenserfahrung konkrete und nicht ganz fernliegende Möglichkeit des Einflusses des Rechtsverstoßes auf das Wahlergebnis(So ausdrücklich OVG des Saarlandes, Urteil vom 04.04.2008 -3 A 8/07- unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 18.04.1997 -8 C 5/96-, E 104, 323, zitiert nach juris, Rdnr. 21, zu den Anforderungen des von Verfassungs wegen bei Parlamentswahlen geltenden Erheblichkeitsgrundsatzes; im Übrigen OVG des Saarlandes, Beschluss vom 05.01.2007 -3 Y 14/06-, zit. nach juris; VGH Mannheim, Urteil vom 16.05.2007 -1 S 567/07- zitiert nach juris, Rdnr. 48; OVG Weimar, Urteil vom 20.06.1996 -2 KO 229/96-, zitiert nach juris).
  • VG Saarlouis, 06.02.2018 - 3 L 38/18

    Einstweiliger Rechtsschutz auf Gewährung von Eingliederungshilfe (hier:

  • BVerwG, 08.04.2003 - 8 C 14.02

    Kommunalwahl; OB-Wahl; Oberbürgermeister; Ungültigerklärung; Wahlverfahren;

  • OVG Saarland, 05.01.2007 - 3 Y 14/06

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für die Anfechtung einer Bürgermeisterwahl

  • OVG Thüringen, 19.11.2014 - 3 EO 676/14

    Übernahme von Privatschulkosten als Eingliederungsmaßnahme nach SGB 8 § 35a

  • OVG Saarland, 22.05.2023 - 2 E 72/22

    Zur Berechnung der Sechs-Monats-Frist bei der Erhebung einer Streitwertbeschwerde

    Den am 20.9.2019 bei Gericht eingegangenen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit dem der Kläger der Sache nach begehrte, die Oberbürgermeisterstichwahl vorläufig für ungültig zu erklären, wies das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 26.9.2019 - 3 L 1304/19 - zurück.

    Er macht im Kern mit seinem umfangreichen Vorbringen in seinen Schreiben vom 25.4.2022, 9.5.2022 und 28.11.2022 geltend, die Streitwertfestsetzung sei rechtswidrig, weil ihm das Rechtsmittel der Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 26.9.2019 - 3 L 1304/19 - "verunmöglicht" worden sei.

    Ein faires Verfahren habe es bereits in dem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes 3 L 1304/19 nicht gegeben und daher auch nicht in dem Hauptsacheverfahren 3 K 1097/19.

  • OVG Saarland, 28.08.2023 - 2 E 73/23

    Anhörungsrüge gemäß § 69a GKG; Verfristung der Streitwertbeschwerde (§§ 68 Abs. 1

    Den am 20.9.2019 bei Gericht eingegangenen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit dem der Kläger der Sache nach begehrte, die Oberbürgermeisterstichwahl vorläufig für ungültig zu erklären, wies das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 26.9.2019 - 3 L 1304/19 - zurück.

    Er mache im Kern mit seinem umfangreichen Vorbringen in seinen Schreiben vom 25.4.2022, 9.5.2022 und 28.11.2022 geltend, die Streitwertfestsetzung sei rechtswidrig, weil ihm das Rechtsmittel der Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 26.9.2019 - 3 L 1304/19 - "verunmöglicht" worden sei.

    Auf einem seiner Meinung nach irregulären Eilverfahren dürfe keine im entsprechenden Hauptsacheverfahren getroffene Streitwertfestsetzung zu seinen Lasten erfolgen; ein faires Verfahren habe es bereits in dem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes 3 L 1304/19 nicht gegeben und daher auch nicht in dem Hauptsacheverfahren 3 K 1097/19.

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