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   VG Schleswig, 01.07.2020 - 17 A 3/18   

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https://dejure.org/2020,18244
VG Schleswig, 01.07.2020 - 17 A 3/18 (https://dejure.org/2020,18244)
VG Schleswig, Entscheidung vom 01.07.2020 - 17 A 3/18 (https://dejure.org/2020,18244)
VG Schleswig, Entscheidung vom 01. Juli 2020 - 17 A 3/18 (https://dejure.org/2020,18244)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 9.14

    Amtsbezug; außerdienstliches Verhalten; berufserforderliches Vertrauen; Besitz

    Auszug aus VG Schleswig, 01.07.2020 - 17 A 3/18
    Insoweit setzt der bloße Besitz voraus, dass das Verhalten aufgrund der Tatumstände, insbesondere im Hinblick auf die Anzahl der Darstellungen, als besonders verwerflich einzustufen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.06.2015 - 2 C 9/14 - juris Rdnr. 36).

    Insoweit dürfte Besitz der Dateien für sich genommen noch nicht den für die Verhängung der disziplinarrechtlichen Höchstmaßnahme erforderlichen Schweregehalt aufweisen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.06.2015, a.a.O.).

    Ausgehend davon, dass zur Bestimmung der Schwere des im Einzelfall begangenen Dienstvergehens im Falle einer außerdienstlich begangenen Straftat auf die vom Strafgericht ausgesprochene Sanktion zurückgegriffen werden kann (BVerwG, Urteil vom 18.06.2015, aaO Rdnr 37), kann der Ausspruch der Strafverfolgungsorgane insoweit als Indiz für die Schwere einer außerdienstlich begangenen Straftat und als Abstufung innerhalb des Orientierungsrahmens herangezogen werden.

  • BVerwG, 29.03.2012 - 2 A 11.10

    Mangel des Disziplinarverfahrens; Wesentlichkeit des Mangels;

    Auszug aus VG Schleswig, 01.07.2020 - 17 A 3/18
    Diese Vorschrift rechtfertigt es jedenfalls dann, von einer gerichtlichen Beweisaufnahme abzusehen, wenn die anderweitig festgestellten Tatsachen im gerichtlichen Disziplinarverfahren unstreitig sind bzw. nicht substantiiert bestritten werden (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 29.03.2012 - 2 A 11.10 - juris Rdnr. 39; OVG Münster, Urteil vom 11.01.2017 - 3 dA 204/16.O juris Rdnr. 34 f.).

    Jeder Beamte ist verpflichtet, bestmögliche Leistungen bei vollem Einsatz der Arbeitskraft zu erbringen und sich innerhalb und außerhalb des Dienstes achtungs- und vertrauenswürdig zu verhalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.03.2012 - 2 A 11/10 - juris Rdnr. 42).

  • BVerwG, 25.01.2007 - 2 A 3.05

    Disziplinarklage des Bundesnachrichtendienstes; anwaltliche Vertretung im

    Auszug aus VG Schleswig, 01.07.2020 - 17 A 3/18
    Auch wenn eine inhaltlich nicht ausreichend bestimmte Klageschrift grundsätzlich einen wesentlichen Mangel aufweist, weil sie die sachgerechte Verteidigung des Beamten gegen die disziplinaren Vorwürfe erschwert (BVerwG, Urteil vom 25.01.2007 - 2 A 3/05 - Rdnr. 26 f.), war es vorliegend nicht erforderlich, dem Kläger eine Frist zur Beseitigung des (evtl.) Mangels der Klageschrift gem. § 41 Abs. 1 LDG iVm § 55 Abs. 3 S. 1 BDG zu setzen.

    Wenn feststeht, dass aufgrund der nachgewiesenen Pflichtenverstöße die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis auszusprechen ist, so bedarf es hinsichtlich weiterer Tatvorwürfe einer Sachaufklärung und damit verbunden ggf. einer Ergänzung der Klageschrift nicht mehr (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.01.2007, aaO, Rdnr. 31 mwN).

  • BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen

    Auszug aus VG Schleswig, 01.07.2020 - 17 A 3/18
    Unter diesen Voraussetzungen ist das Beamtenverhältnis des Beklagten im Interesse der Integrität des Beamtentums zu beenden (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.05.2008 - 2 C 59/07 - juris Rdnr. 18).
  • BVerwG, 22.03.2016 - 2 B 43.15

    Berücksichtigung von Therapiemaßnahmen bei Disziplinarmaßnahmenbemessung;

    Auszug aus VG Schleswig, 01.07.2020 - 17 A 3/18
    Zwar können nachträgliche Therapiemaßnahmen bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahme mildernd berücksichtigt werden, wenn das Ergebnis der Therapie positiv ausfällt und eine günstige Zukunftsprognose gestellt werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.03.2016 - 2 B 43/15 - juris Rdnr. 7 mwN).
  • BVerwG, 05.10.1994 - 1 D 31.94

    Dienstpflichtverletzung eines Beamten - Verhängen einer Disziplinarmaßnahme -

    Auszug aus VG Schleswig, 01.07.2020 - 17 A 3/18
    Nach der Rechtsprechung bedarf es einer freiwilligen, nicht durch die Furcht vor Entdeckung bestimmten, vollständigen und vorbehaltlosen Offenbarung der Tat vor Tatentdeckung (vgl. BVerwG, Urteil vom 05.10.1994 - 1 D 31/94 - juris Rdnr. 21 f.).
  • BVerwG, 20.12.2013 - 2 B 35.13

    Zugriffsdelikt; Diebstahl; Notebook; dienstlicher Gewahrsam; Disziplinarmaßnahme;

    Auszug aus VG Schleswig, 01.07.2020 - 17 A 3/18
    Es muss ein gewisses Maß an Kopflosigkeit, Spontanität und Unüberlegtheit eine Rolle spielen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.012.2013 - 2 B 35/13 - juris Rdnr. 6 f. mwN).
  • OVG Thüringen, 08.08.2017 - 8 DO 568/16

    Anforderungen an eine Anschuldigungsschrift; Entfernung eines Beamten der

    Auszug aus VG Schleswig, 01.07.2020 - 17 A 3/18
    Sein Fehlverhalten wiegt auch wenn es außerdienstlich war deshalb besonders schwer (vgl. OVG Weimar, Urteil vom 08.08.2017 - 8 DO 568/16 - juris Rdnr. 331 zu einem ähnlichen Fall; nachgehend, die Beschwerde gegen die Zulassung der Revision zurückweisend: BVerwG, Beschluss vom 15.12.2017 - 2 B 59/17 - juris Rdnr. 4 ff.).
  • BVerwG, 17.07.2013 - 2 B 27.12

    Zur Bemessung der Disziplinarmaßnahme; ungenehmigte Nebentätigkeit während der

    Auszug aus VG Schleswig, 01.07.2020 - 17 A 3/18
    Aus der Klageschrift muss bei verständigem Lesen deshalb eindeutig hervorgehen, welche konkreten Handlungen dem Beamten als Dienstvergehen zur Last gelegt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.07.2013 - 2 B 27.12 - juris Rdnr. 14 mwN).
  • BVerwG, 15.12.2017 - 2 B 59.17

    Umfang der zulässigen Verweisung einer Disziplinarklageschrift auf die bindenden

    Auszug aus VG Schleswig, 01.07.2020 - 17 A 3/18
    Sein Fehlverhalten wiegt auch wenn es außerdienstlich war deshalb besonders schwer (vgl. OVG Weimar, Urteil vom 08.08.2017 - 8 DO 568/16 - juris Rdnr. 331 zu einem ähnlichen Fall; nachgehend, die Beschwerde gegen die Zulassung der Revision zurückweisend: BVerwG, Beschluss vom 15.12.2017 - 2 B 59/17 - juris Rdnr. 4 ff.).
  • BVerwG, 28.03.2013 - 2 B 113.12

    Mangel des behördlichen Disziplinarverfahrens; Einleitung des behördlichen

  • VG Magdeburg, 24.11.2020 - 15 A 12/19

    Disziplinarklage -Entfernung einer Bürgermeisterin aus dem Amt

    Dies ist jeweils eine Entscheidung im Einzelfall (Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil v. 01.07.2020, 17 A 3/18; juris).
  • VG Magdeburg, 22.06.2022 - 15 A 11/20

    Disziplinarklage; unzureichende Disziplinarklageschrift -

    Dies ist jeweils eine Entscheidung im Einzelfall (Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil v. 01.07.2020, 17 A 3/18; juris).
  • VG Magdeburg, 17.01.2023 - 15 A 14/22

    Dienstvergehen eines Polizeibeamten in Form des Verstoßes gegen seine

    Dies ist jeweils eine Entscheidung im Einzelfall (Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil v. 01.07.2020, 17 A 3/18; juris).
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