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VG Schleswig, 03.05.2023 - 6 B 6/23 |
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Verfahrensgang
- VG Schleswig, 03.05.2023 - 6 B 6/23
- OVG Schleswig-Holstein, 04.05.2023 - 3 MB 7/23
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Schleswig-Holstein, 21.06.1995 - 2 L 121/94
Auszug aus VG Schleswig, 03.05.2023 - 6 B 6/23
Dies gewährt abstimmungsberechtigten Bürgern, wie es die Antragsteller sind, in Ausgestaltung und Ergänzung ihres Rechts zur Teilnahme an der Abstimmung nach § 6 in Verbindung mit § 16 g Abs. 7 Satz 1 GO ein eigenes Recht auf Aufrechterhaltung und Beachtung des Bürgerentscheides (Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Urt. v. 21. Juni 1995 - 2 L 121/94 - juris, Rn. 68).Bei wesentlich geänderten Situationen im Nachgang an einen Bürgerentscheid, die sich nach dem objektiven Empfängerhorizont für die Bürger beurteilt, kann die Entscheidung des Bürgerentscheids durch die Durchführung eines neuen Bürgerentscheides abändert werden (Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Urt. v. 21. Juni 1995 - 2 L 121/94 - juris, Rn. 73).
- VG Berlin, 06.09.2023 - 26 K 59.23 Wer solche Leistungen jedenfalls entgeltlich erbringt/ leistet, ist ein Leistungserbringer (vgl. Urteile der Kammer vom 24. Mai 2023 - VG 26 K 58/23 - jetzt OVG 6 B 7/23 und - VG 26 K 57/23 - jetzt OVG 6 B 6/23).