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   VG Schleswig, 04.09.2018 - 2 B 28/18   

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https://dejure.org/2018,28236
VG Schleswig, 04.09.2018 - 2 B 28/18 (https://dejure.org/2018,28236)
VG Schleswig, Entscheidung vom 04.09.2018 - 2 B 28/18 (https://dejure.org/2018,28236)
VG Schleswig, Entscheidung vom 04. September 2018 - 2 B 28/18 (https://dejure.org/2018,28236)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 12.09.1980 - 4 C 74.77

    Schutz vor Verkehrslärm - Einholung eines schalltechnischen Gutachtens -

    Auszug aus VG Schleswig, 04.09.2018 - 2 B 28/18
    Jedenfalls für das vorliegende Eilverfahren geht das Gericht noch von einer wirksamen, rechtzeitigen Widerspruchseinlegung aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.09.1980 - IV C 74.77 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.08.2003 - 1 MB 27/03

    Anforderungen an die Begründung einer Anordnung der sofortigen Vollziehung zur

    Auszug aus VG Schleswig, 04.09.2018 - 2 B 28/18
    Dies erfolgt vor dem Hintergrund, dass sonst - ohne Sofortvollzug - die gesetzestreuen Bürger schlechter gestellt würden (ständige Rechtsprechung des OVG Schleswig, Beschluss vom 29.08.2003 - 1 MB 27/03 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2012 - 2 B 812/12

    Konzentrationswirkung einer Gaststättengenehmigung im Hinblick auf die

    Auszug aus VG Schleswig, 04.09.2018 - 2 B 28/18
    Zudem vermittelt eine Gaststättenerlaubnis keinen baurechtlichen Bestandsschutz und kann einem bauordnungsrechtlichen Einschreiten nicht entgegengehalten werden (OVG Münster, Beschluss vom 31.07.2012 - 2 B 812/12 -).
  • VG Göttingen, 28.03.2022 - 2 B 55/22

    Aufrechnung; Baukindergeld; Belastung; Eigenheimzulage; Lastenzuschuss; Wohngeld

    Eine vorläufige Gewährung von Wohngeld im Wege der einstweiligen Anordnung kommt nur dann in Betracht, wenn ohne dessen Leistung der Teilbetrag der Miete oder der Belastung, der andernfalls durch Wohngeld finanziert würde, vom Antragsteller nicht mehr aufgebracht werden könnte und deshalb mit dem Verlust der Wohnung zu rechnen wäre (vgl. VG Göttingen, Beschluss vom 19.02.2019 - 2 B 20/19 - und vom 07.03.2018 - 2 B 28/18 - jeweils n. v.; BayVGH, Beschluss vom 14.11.2017 - 12 CE 17.2012 -, juris Rn. 3; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.02.2013 - 12 B 107/13 -, juris Rn. 4 ff.).
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