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   VG Schleswig, 08.12.2021 - 4 A 282/19   

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VG Schleswig, 08.12.2021 - 4 A 282/19 (https://dejure.org/2021,54302)
VG Schleswig, Entscheidung vom 08.12.2021 - 4 A 282/19 (https://dejure.org/2021,54302)
VG Schleswig, Entscheidung vom 08. Dezember 2021 - 4 A 282/19 (https://dejure.org/2021,54302)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (44)

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.01.2001 - 2 L 9/00
    Auszug aus VG Schleswig, 08.12.2021 - 4 A 282/19
    Mit den für diese fremdnützigen Leistungen anfallenden Kosten dürfen sie nicht belastet werden (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 17. Januar 2001 - 2 L 9/00 -, juris, Rn. 32; Thiem/Böttcher, a. a. O., Rn. 313).

    Aus Sicht der Grundstückseigentümer, die kein Niederschlagswasser in die Abwasseranlage einleiten können, sind die der Niederschlagswasserbeseitigung zuzuordnenden Kosten überflüssig; darin liegt zugleich eine nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung der Grundstückseigentümer (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 17. Januar 2001 - 2 L 9/00 -, juris, Rn. 36).

    Der dem § 6 KAG innewohnende Grundsatz, bei unterschiedlichen Leistungen einer Einrichtung die dadurch verursachten Kosten den jeweiligen Nutzern anzulasten, spricht dafür, bei den (kalkulatorischen) Kanalisationskosten analog zur Ermittlung des Aufwandes bei der Erhebung von Beiträgen vorzugehen (Senatsurt. v. 17. Januar 2001 - 2 L 9/00 -, Die Gemeinde 2002, 100 = NordÖR 2001, 307 = SchlHA 2001, 293).

    Letztere Ausführungen finden sich auch in dem zitierten Urteil des Senates vom 17. Januar 2001 (- 2 L 9/00 -, juris, Rn.34) wieder.

    Denn dies sind die Aufwendungen für die Herstellung der Anlage und dem daraus der jeweiligen Einrichtung zuzuordnenden Anlagekapitals, von dem die kalkulatorischen Kosten wie Abschreibung und Verzinsung bezogen auf die kostenrechnende Einrichtung ermittelt und in die Gebührenkalkulation eingestellt wird (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 24. Oktober 2007 - 2 LB 34/06 - juris, Rn. 58; Urteil vom 17. Januar 2001 - 2 L 9/00 -, juris, Rn.34).

    Denn für die Kalkulation der Niederschlagswassergebühr (und der Schmutzwassergebühr) ist allein ausschlaggebend, dass der Kostenanteil anhand des fiktiven - s. o. - Straßenentwässerungskanals für die Straßenoberflächenentwässerung bzw. der tatsächlich entstandenen Kosten herausgerechnet wurde (werden musste) als - wie oben dargestellt - quasi fremdnützige Leistung, mit dem die Gebührenschuldner nicht belastet werden dürfen; dieser ist von der Gemeinde zu tragen (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 17. Januar 2001 - 2 L 9/00 -, juris, Rn. 32; Urteil vom 12. Juli 2000 - 2 L 28/99 -, Die Gemeinde 2000, 234 = NordÖR 2000, 391; Thiem/Böttcher, a. a. O., Rn. 329 m. w. N.).

  • VG Würzburg, 17.01.2007 - W 2 K 06.413
    Auszug aus VG Schleswig, 08.12.2021 - 4 A 282/19
    Im Bereich der Ableitung von Niederschlagswasser ist insoweit der Flächenmaßstab nach der bebauten und befestigten Grundstücksfläche als Wahrscheinlichkeitsmaßstab anerkannt (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 14. April 2011 - 2 LB 23/10 -, juris, Rn. 57 m. w. N.; VG Würzburg, Urteil vom 17. Januar 2007 - W 2 K 06.413 -, juris, Rn. 46; Thiem Böttcher, a. a. O., Rn. 406 m. w. N.).

    Andersherum ist im Rahmen des Äquivalenzprinzips die getrennte Gebühr auch dann zulässig, wenn die genannte Erheblichkeitsschwelle nicht erreicht ist, da sie eine besonders gerechte Möglichkeit des Vorteilsausgleichs bei gleichzeitigem Anfall von Schmutz- und Niederschlagswasser darstellt (vgl. auch VG Würzburg, Urteil vom 17. Januar 2007 - W 2 K 06.413 -, juris, Rn. 63).

    Es bedarf bei der Erhebung der Niederschlagswassergebühr für die Berücksichtigung des Äquivalenzprinzips und des Gleichheitsgrundsatzes auch keiner Unterscheidung zwischen der Einleitung in die Misch- oder Trennkanalisation (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 24. Oktober 2007 - 2 LB 34/06 -, juris, Rn. 67; VG Schleswig, Urteil vom 14. Juni 2006 - 4 A 262/04 -, juris, Rn. 31; VG Würzburg, Urteil vom 17. Januar 2007 - W 2 K 06.413 -, juris, Rn. 84).

    Dass mit dem Begriff der "befestigten Grundstücksfläche" die unterschiedlichen Befestigungsmaterialien und -arten und das damit korrespondierende, differierende Maß der Oberflächenverdichtung und - damit zusammenhängend - die Menge des abgeleiteten Oberflächenwassers nicht im Einzelnen berücksichtigt werden, liegt im Rahmen des dem Ortsgesetzgeber bei der Ausgestaltung des Wahrscheinlichkeitsmaßstabes im Sinne des § 6 KAG zukommenden, weiten Ermessensspielraums (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 14. April 2011 - 2 LB 23/10 - juris, Rn. 61 m. w. N.; OVG Münster, Urteil vom 20. März 1997, 9 A 1921/95 - juris; VG Würzburg, Urteil vom 17. Januar 2007 - W 2 K 06.413 -, juris, Rn. 110).

    Unerheblich sind in diesem Zusammenhang deshalb auch die Zweifel des Klägers an der Rechtmäßigkeit gewährter Befreiungen im Einzelfall (vgl. hierzu auch VG Würzburg, Urteil vom 17. Januar 2007 - W 2 K 06.413 -, juris, Rn. 104).

    Diese ist in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. VG Würzburg, Urteil vom 17. Januar 2007 - W 2 K 06.413 -, juris, Rn.71).

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.04.2011 - 2 LB 23/10

    Bemessung von Niederschlagswassergebühren

    Auszug aus VG Schleswig, 08.12.2021 - 4 A 282/19
    Der Gleichheitsgrundsatz ist danach dann gewahrt, wenn diejenigen Gebührenpflichtigen, die eine Einrichtung in ungefähr gleichem Ausmaß in Anspruch nehmen, auch ungefähr gleich hohe Gebühren zahlen müssen, bei unterschiedlicher Benutzung dagegen diesen Unterschieden entsprechend in etwa angemessene Gebühren zu zahlen haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. April 1967 - VII C 15.65 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 25. August 1995 - 9 A 3907/93 -, juris, Rn. 11; OVG Schleswig, Urteil vom 14. April 2011 - 2 LB 23/10 -, juris, Rn. 56; Thiem/Böttcher, 26. EL, KAG, § 6 Rn. 369).

    Im Bereich der Ableitung von Niederschlagswasser ist insoweit der Flächenmaßstab nach der bebauten und befestigten Grundstücksfläche als Wahrscheinlichkeitsmaßstab anerkannt (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 14. April 2011 - 2 LB 23/10 -, juris, Rn. 57 m. w. N.; VG Würzburg, Urteil vom 17. Januar 2007 - W 2 K 06.413 -, juris, Rn. 46; Thiem Böttcher, a. a. O., Rn. 406 m. w. N.).

    Dass mit dem Begriff der "befestigten Grundstücksfläche" die unterschiedlichen Befestigungsmaterialien und -arten und das damit korrespondierende, differierende Maß der Oberflächenverdichtung und - damit zusammenhängend - die Menge des abgeleiteten Oberflächenwassers nicht im Einzelnen berücksichtigt werden, liegt im Rahmen des dem Ortsgesetzgeber bei der Ausgestaltung des Wahrscheinlichkeitsmaßstabes im Sinne des § 6 KAG zukommenden, weiten Ermessensspielraums (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 14. April 2011 - 2 LB 23/10 - juris, Rn. 61 m. w. N.; OVG Münster, Urteil vom 20. März 1997, 9 A 1921/95 - juris; VG Würzburg, Urteil vom 17. Januar 2007 - W 2 K 06.413 -, juris, Rn. 110).

    Denn in der Rechtsprechung ist anerkannt, dass der Begriff der "befestigten Grundstücksfläche" hinreichend bestimmt ist und eine weitere Differenzierung hinsichtlich der Art und Weise der jeweiligen Befestigung nicht geboten ist (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 14. April 2011 - 2 LB 23/10 -, juris, Rn. 57; OVG NRW, Urteil vom 1. September 1999 - 9 A 5715/98 -, juris, Rn. 29 ff.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2007 - 2 LB 34/06

    Abwassergebühr; Kostenaufteilung; Mischkanalisation; Niederschlagswassergebühr;

    Auszug aus VG Schleswig, 08.12.2021 - 4 A 282/19
    Es bedarf bei der Erhebung der Niederschlagswassergebühr für die Berücksichtigung des Äquivalenzprinzips und des Gleichheitsgrundsatzes auch keiner Unterscheidung zwischen der Einleitung in die Misch- oder Trennkanalisation (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 24. Oktober 2007 - 2 LB 34/06 -, juris, Rn. 67; VG Schleswig, Urteil vom 14. Juni 2006 - 4 A 262/04 -, juris, Rn. 31; VG Würzburg, Urteil vom 17. Januar 2007 - W 2 K 06.413 -, juris, Rn. 84).

    Das OVG Schleswig hat dazu ausgeführt (Urteil vom 24. Oktober 2007 - 2 LB 34/06 -, juris, Rn. 58):.

    Denn dies sind die Aufwendungen für die Herstellung der Anlage und dem daraus der jeweiligen Einrichtung zuzuordnenden Anlagekapitals, von dem die kalkulatorischen Kosten wie Abschreibung und Verzinsung bezogen auf die kostenrechnende Einrichtung ermittelt und in die Gebührenkalkulation eingestellt wird (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 24. Oktober 2007 - 2 LB 34/06 - juris, Rn. 58; Urteil vom 17. Januar 2001 - 2 L 9/00 -, juris, Rn.34).

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.05.1999 - 2 K 23/97

    Ausgestaltung von Regelungen zum Anschlussbeitrag für die Abwasserentsorgung

    Auszug aus VG Schleswig, 08.12.2021 - 4 A 282/19
    Sie sind unbeachtlich, sofern dadurch der Beitragssatz nicht beachtenswert zum Nachteil der Beitragspflichtigen beeinträchtigt ist, weil er ohnehin nur auf kalkulatorischen Ansätzen beruht und eine Kalkulation naturgemäß mit Unsicherheiten behaftet ist (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 26. Mai 1999 - 2 K 23/97 -, juris, Rn. 67; OVG Lüneburg, Urteil vom 14. März 1989 - 9 L 64/89 -, juris, Rn. 27 m. w. N.; vgl. auch OVG Greifswald, Urteil vom 25. Februar 1998 - 4 K 8/97 -, juris, Rn. 50).

    Sie sind unbeachtlich, sofern dadurch der Beitragssatz nicht beachtenswert zum Nachteil der Beitragspflichtigen beeinträchtigt ist, weil er ohnehin nur auf kalkulatorischen Ansätzen beruht und eine Kalkulation naturgemäß mit Unsicherheiten behaftet ist (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 26. Mai 1999 - 2 K 23/97 -, juris, Rn. 67; OVG Lüneburg, Urteil vom 14. März 1989 - 9 L 64/89 -, juris, Rn. 27 m. w. N.; vgl. auch OVG Greifswald, Urteil vom 25. Februar 1998 - 4 K 8/97 -, juris, Rn. 50).

    Wie bereits ausgeführt, liegt die Toleranzgrenze nach der Rechtsprechung des OVG Schleswig zum Gebührenrecht bei 5% (vgl. Urteil vom 26. Juni 1998 - 2 L 22/96 -, juris, Rn. 22; Urteil vom 26. Mai 1999 - 2 K 23/97 -, juris, Rn. 67).

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.07.2000 - 2 L 28/99

    Veranlagung von Abwassergebühren; Abgrenzung der Begriffe "entwässerte Straße"

    Auszug aus VG Schleswig, 08.12.2021 - 4 A 282/19
    Das gilt gleichermaßen für alle Gebührenschuldner im Hinblick auf die Kosten der Straßenentwässerung, denn diese sind von der Gemeinde zu tragen, weil diese Kosten der Straßenbaulast folgen (OVG Schleswig, a. a. O., Rn. 32; Urteil vom 12. Juli 2000 - 2 L 28/99 -, Die Gemeinde 2000, 234 = NordÖR 2000, 391; Thiem/Böttcher, a. a. O., Rn. 329 m. w. N.).

    Soweit es um die Straßenentwässerung geht, sind diese Anlagen Teil der Einrichtung Straße (Senatsurt. v. 12. Juli 2000 - 2 L 28/99 -, Die Gemeinde 2000, 234 = NordÖR 2000, 391), die darauf entfallenden Kosten bei der Ermittlung von Gebühren für die Schmutzwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung sind deswegen auszusondern (Senatsbeschl. v. 25. April 2003 - 2 MB 33/03 -, NordÖR 2004, 173).

    Denn für die Kalkulation der Niederschlagswassergebühr (und der Schmutzwassergebühr) ist allein ausschlaggebend, dass der Kostenanteil anhand des fiktiven - s. o. - Straßenentwässerungskanals für die Straßenoberflächenentwässerung bzw. der tatsächlich entstandenen Kosten herausgerechnet wurde (werden musste) als - wie oben dargestellt - quasi fremdnützige Leistung, mit dem die Gebührenschuldner nicht belastet werden dürfen; dieser ist von der Gemeinde zu tragen (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 17. Januar 2001 - 2 L 9/00 -, juris, Rn. 32; Urteil vom 12. Juli 2000 - 2 L 28/99 -, Die Gemeinde 2000, 234 = NordÖR 2000, 391; Thiem/Böttcher, a. a. O., Rn. 329 m. w. N.).

  • BVerwG, 27.06.1985 - 8 C 124.83

    Kostenaufgliederung - Schmutzwasserkanalisation - Straßenentwässerung -

    Auszug aus VG Schleswig, 08.12.2021 - 4 A 282/19
    Darin werden unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 27. Juni 1985 - 8 C 124.83 -) im (reinen) Mischsystem - also Grundstücksentwässerung (Schmutzwasser, Niederschlagswasser) und Straßenentwässerung, vorliegend im überwiegenden Gemeindegebiet betrieben - die Kostenmassen außer Acht gelassen, die eindeutig der Straßenentwässerung bzw. der Grundstücksentwässerung zuzuordnen sind.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat sogar den Rückgriff auf gesicherte Erfahrungswerte zugelassen (vgl. Urteil vom 27. Juni 1985 - 8 C 124/83 -, juris, Rn. 25).

  • BVerwG, 09.12.1983 - 8 C 112.82

    Beitragsfähiger Erschließungsaufwand für die Herstellung einer sowohl der

    Auszug aus VG Schleswig, 08.12.2021 - 4 A 282/19
    Bei der Regenwasserkanalisation wird dabei eine Verteilung der Kostenmasse im Verhältnis 1:1 als regelmäßig angemessen angesehen (BVerwG, Urt. v. 9. Dezember 1983 - 8 C 112.82 -, E 68, 249, 255).

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 9. Dezember 1983 (a. a. O. S. 255) zur Zuordnung des Aufwands einer mehreren Zwecken dienenden Gemeinschaftsanlage - es handelte sich seinerzeit um eine der Grundstücks- und der Straßenentwässerung dienende Regenwasserkanalisation - ausgeführt: "Nach § 128 Abs. 1 Satz 1 BBauG ist die Herstellung von Gemeinschaftseinrichtungen, die nur zum Teil zu einer Erschließungsanlage gehören, erschließungsbeitragsrechtlich unschädlich nur dann, wenn dadurch der Aufwand spürbar gemindert wird.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.1999 - 9 A 5715/98

    Wiederbeschaffungszeitwert

    Auszug aus VG Schleswig, 08.12.2021 - 4 A 282/19
    Denn im Rahmen der zulässigen Pauschalierung kann davon ausgegangen werden, dass bei der mit einer Befestigung verbundenen Verdichtung des Bodens das bei Regenfällen schlagartig auftretende Niederschlagswasser mangels ausreichender Versickerung oder Verdunstung zur Beseitigung abgeleitet werden muss und dass die Menge des abzuleitenden Wassers steigt, je größer die befestigte Grundstücksfläche ist (vgl. OVG Münster, Urteil vom 01. September 1999 - 9 A 5715/98 -, juris, Rn. 33).

    Denn in der Rechtsprechung ist anerkannt, dass der Begriff der "befestigten Grundstücksfläche" hinreichend bestimmt ist und eine weitere Differenzierung hinsichtlich der Art und Weise der jeweiligen Befestigung nicht geboten ist (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 14. April 2011 - 2 LB 23/10 -, juris, Rn. 57; OVG NRW, Urteil vom 1. September 1999 - 9 A 5715/98 -, juris, Rn. 29 ff.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.1998 - 4 K 8/97

    Müllgebühren, Kalkulation, Abschreibungen, Unternehmergewinne

    Auszug aus VG Schleswig, 08.12.2021 - 4 A 282/19
    Sie sind unbeachtlich, sofern dadurch der Beitragssatz nicht beachtenswert zum Nachteil der Beitragspflichtigen beeinträchtigt ist, weil er ohnehin nur auf kalkulatorischen Ansätzen beruht und eine Kalkulation naturgemäß mit Unsicherheiten behaftet ist (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 26. Mai 1999 - 2 K 23/97 -, juris, Rn. 67; OVG Lüneburg, Urteil vom 14. März 1989 - 9 L 64/89 -, juris, Rn. 27 m. w. N.; vgl. auch OVG Greifswald, Urteil vom 25. Februar 1998 - 4 K 8/97 -, juris, Rn. 50).

    Sie sind unbeachtlich, sofern dadurch der Beitragssatz nicht beachtenswert zum Nachteil der Beitragspflichtigen beeinträchtigt ist, weil er ohnehin nur auf kalkulatorischen Ansätzen beruht und eine Kalkulation naturgemäß mit Unsicherheiten behaftet ist (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 26. Mai 1999 - 2 K 23/97 -, juris, Rn. 67; OVG Lüneburg, Urteil vom 14. März 1989 - 9 L 64/89 -, juris, Rn. 27 m. w. N.; vgl. auch OVG Greifswald, Urteil vom 25. Februar 1998 - 4 K 8/97 -, juris, Rn. 50).

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.06.1998 - 2 L 22/96

    Kostenüberschreitung bei Abfallgebühr

  • VG Schleswig, 14.06.2006 - 4 A 262/04
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 14.03.1989 - 9 L 64/89
  • BVerwG, 16.09.1981 - 8 C 48.81

    Gleichheitssatz - Äquivalenzprinzip - Erhebung von Entwässerungsgebühren - Grund-

  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2010 - 2 S 2938/08

    Zur Erhebung einer nach dem Frischwassermaßstab berechneten einheitlichen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2007 - 9 A 3648/04

    Nichtige Abwassergebührensatzung

  • VGH Hessen, 02.09.2009 - 5 A 631/08

    Erhebung einer nach dem Frischwassermaßstab berechneten einheitlichen

  • BVerwG, 14.04.1967 - VII C 15.65
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.1995 - 9 A 3907/93

    Zahlung einer Grundgebühr; Grundstückseigentümer; Regenwasserkanalisation;

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2019 - 2 LB 90/18

    Neue Bemessungsmaßstäbe für die Erhebung von Zweitwohnungssteuern in

  • BVerwG, 26.09.2001 - 9 C 1.01

    Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Nichtnutzung; Eigennutzung; Fremdvermietung;

  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation;

  • BVerwG, 13.03.1992 - 4 B 39.92

    Aufklärungspflicht - Gutachterliche Stellungnahme

  • BVerwG, 19.09.2005 - 10 BN 2.05

    Vorgaben für die Ausgestaltung des Maßstabs von Entwässerungsgebühren aus dem

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.01.1995 - 2 L 128/94

    Leerkosten; Überkapazität; Gebührenfahigkeit; Abschreibungserlös;

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2007 - 2 LB 36/06

    Abwassergebühr; Grenzkosten; Kostenaufteilung; Mitbenutzung; Personalkosten;

  • BVerwG, 27.02.1970 - IV C 36.69

    Bemessung des Erschließungsaufwands bei Einrichtung einer Mischkanalisation für

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.09.2015 - 4 LB 39/14

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Jahresmindestgebühren

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.04.2003 - 2 MB 33/03

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung eines Wohneigentümers zu

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.01.1999 - 2 L 84/97

    Formelle Rechtswidrigkeit des Gebührenbescheides in Gestalt des

  • VG Schleswig, 07.03.2018 - 4 A 173/15

    Kalkulation von Abfallbeseitigungsgebühren; Darlegung und Ausgleich einer

  • VG Cottbus, 23.09.2014 - 6 K 815/14

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

  • BVerwG, 19.10.1966 - IV C 99.65

    Erschließungsbeiträge für Eckgrundstück

  • BVerfG, 14.04.1964 - 2 BvR 69/62

    Bayerische Bereitschaftspolizei

  • BVerfG, 16.06.1959 - 2 BvL 10/59

    Finanzvertrag

  • VGH Bayern, 31.03.2003 - 23 B 02.1936
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2020 - 2 LB 16/19

    Kosten für den Einsatz gemeindeeigenen Personals beim Aufwendungsersatzanspruch

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.06.2020 - 2 KN 2/18

    Geänderte und mit Rückwirkung versehene Straßenreinigungs- und

  • VG Schleswig, 26.09.2018 - 4 A 209/17

    Erhebung einer Grundgebühr für die Entsorgung von Niederschlagswasser

  • VG Schleswig, 06.03.2019 - 4 A 115/16

    Unwirksamkeit einer Jagdsteuersatzung wegen Verstoß gegen das Zitiergebot

  • VG Schleswig, 06.02.2019 - 4 A 10/17

    Entstehungszeitpunkt von Straßenreinigungsgebühren

  • VG Schleswig, 28.04.2021 - 4 B 49/20

    Erhebung von Niederschlagswassergebühren: Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.12.1998 - 2 L 70/96

    Erhebung von Abfallgebühren durch Zweckverband aufgrund einer Kreissatzung

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.03.1994 - 2 K 3/91
  • VG Schleswig, 23.08.2022 - 4 B 8/22

    Haus-(Grundstücks-)anschlusskosten - Kostenerstattung nach § 9a KAG

    Die Zitierung des § 18 AWBS erst in der 1. Nachtragssatzung ist unschädlich, weil § 18 AWBS nicht Rechtsgrundlage für die Erhebung von Beiträgen und Gebühren ist und damit nicht zwingend zitiert werden muss (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 20. Dezember 2019 - 2 MB 28/18 - n.v.; VG Schleswig, Urteil vom 8. Dezember 2021 - 4 A 282/19 - juris Rn. 63).
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