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   VG Schleswig, 11.09.2017 - 1 B 128/17   

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https://dejure.org/2017,50470
VG Schleswig, 11.09.2017 - 1 B 128/17 (https://dejure.org/2017,50470)
VG Schleswig, Entscheidung vom 11.09.2017 - 1 B 128/17 (https://dejure.org/2017,50470)
VG Schleswig, Entscheidung vom 11. September 2017 - 1 B 128/17 (https://dejure.org/2017,50470)
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Schleswig, 20.11.2017 - 1 B 69/17

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Rücknahme einer Waldumwandlungsgenehmigung

    Auszug aus VG Schleswig, 11.09.2017 - 1 B 128/17
    Dieses Verfahren ist bei der Kammer unter dem Aktenzeichen 1 B 69/17 anhängig.

    Vielmehr habe er in dem Verfahren 1 B 69/17 mitgeteilt, dass er das Kieler Institut für Landschaftsökologie beauftragt habe, zu dieser Frage zeitnah eine diesbezügliche gutachterliche Stellungnahme zu fertigen.

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.09.1991 - 4 M 125/91

    Vorläufiger Rechtsschutz; Anordnung der sofortigen Vollziehung;

    Auszug aus VG Schleswig, 11.09.2017 - 1 B 128/17
    Bei dieser Interessenabwägung ist jeweils die Richtigkeit des Vorbringens desjenigen als wahr zu unterstellen, dessen Position gerade betrachtet wird, soweit das jeweilige Vorbringen ausreichend substantiiert und die Unrichtigkeit nicht ohne weiteres erkennbar ist (OVG Schleswig, Beschluss vom 13. September 1991 - 4 M 125/91 -, Rn. 14, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.03.2012 - 3 S 150/12

    Einstellung von Gewässerausbaumaßnahmen; hier: Ausbau eines Triebwerkskanals;

    Auszug aus VG Schleswig, 11.09.2017 - 1 B 128/17
    Eine Umgestaltung eines Gewässers ist als wesentlich anzusehen, wenn sie den Zustand des Gewässers einschließlich seiner Ufer in einer für den Wasserhaushalt (z. B. Wasserstand, Wasserabfluss oder Selbstreinigungsvermögen), für die Schifffahrt, für die Fischerei oder in sonstiger Hinsicht (z. B. auch für den Naturhaushalt oder das [äußere] Bild der Landschaft) bedeutsamen Weise ändert (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. März 2012 - 3 S 150/12 -, Rn. 6, juris; OVG Schleswig, Urteil vom 01. Juli 1997 - 2 L 101/94 -, ZfW 1998, 509).
  • OVG Schleswig-Holstein, 01.07.1997 - 2 L 101/94

    Anforderungen an eine ordungsgemäße Berechnung des Zuschusses für bauliche

    Auszug aus VG Schleswig, 11.09.2017 - 1 B 128/17
    Eine Umgestaltung eines Gewässers ist als wesentlich anzusehen, wenn sie den Zustand des Gewässers einschließlich seiner Ufer in einer für den Wasserhaushalt (z. B. Wasserstand, Wasserabfluss oder Selbstreinigungsvermögen), für die Schifffahrt, für die Fischerei oder in sonstiger Hinsicht (z. B. auch für den Naturhaushalt oder das [äußere] Bild der Landschaft) bedeutsamen Weise ändert (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. März 2012 - 3 S 150/12 -, Rn. 6, juris; OVG Schleswig, Urteil vom 01. Juli 1997 - 2 L 101/94 -, ZfW 1998, 509).
  • VG Schleswig, 14.11.2014 - 12 A 17/14

    Zur Frage der Geeignetheitsbescheinigung nach § 33c GewO für nach Landesrecht

    Auszug aus VG Schleswig, 11.09.2017 - 1 B 128/17
    Die 12. Kammer des Gerichts hat dazu in einem Urteil vom 14. November 2014 (- 12 A 17/14 -, Rn. 34, juris) zutreffend ausgeführt:.
  • VG Schleswig, 22.03.2020 - 1 B 10/20

    Eilverfahren über Corona-Maßnahmen der Kreise Ostholstein und Nordfriesland

    Bei dieser Interessenabwägung ist jeweils die Richtigkeit des Vorbringens desjenigen als wahr zu unterstellen, dessen Position gerade betrachtet wird, soweit das jeweilige Vorbringen ausreichend substantiiert und die Unrichtigkeit nicht ohne weiteres erkennbar ist (OVG Schleswig, Beschluss vom 13. September 1991 - 4 M 125/91 -, Rn. 14, juris; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 11. September 2017 - 1 B 128/17 -, Rn. 28 - 29, juris).
  • VG Schleswig, 25.03.2020 - 1 B 30/20

    Eilverfahren über neue Corona-Maßnahme des Kreises Nordfriesland

    Bei dieser Interessenabwägung ist jeweils die Richtigkeit des Vorbringens desjenigen als wahr zu unterstellen, dessen Position gerade betrachtet wird, soweit das jeweilige Vorbringen ausreichend substantiiert und die Unrichtigkeit nicht ohne weiteres erkennbar ist (OVG Schleswig, Beschluss vom 13. September 1991 - 4 M 125/91 -, Rn. 14, juris; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 11. September 2017 - 1 B 128/17 -, Rn. 28 - 29, juris).
  • VG Schleswig, 22.03.2020 - 1 B 17/20

    Verlassen des Ortes der Nebenwohnung - Eilantrag gegen Allgemeinverfügung

    Bei dieser Interessenabwägung ist jeweils die Richtigkeit des Vorbringens desjenigen als wahr zu unterstellen, dessen Position gerade betrachtet wird, soweit das jeweilige Vorbringen ausreichend substantiiert und die Unrichtigkeit nicht ohne weiteres erkennbar ist (OVG Schleswig, Beschluss vom 13. September 1991 - 4 M 125/91 -, Rn. 14, juris; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 11. September 2017 - 1 B 128/17 -, Rn. 28 - 29, juris).
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