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   VG Schleswig, 14.05.2020 - 12 A 148/17   

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VG Schleswig, 14.05.2020 - 12 A 148/17 (https://dejure.org/2020,12709)
VG Schleswig, Entscheidung vom 14.05.2020 - 12 A 148/17 (https://dejure.org/2020,12709)
VG Schleswig, Entscheidung vom 14. Mai 2020 - 12 A 148/17 (https://dejure.org/2020,12709)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 16.06.2015 - 10 C 15.14

    Bedingung, auflösende ~; Bedingung, aufschiebende ~; Bestandskraft;

    Auszug aus VG Schleswig, 14.05.2020 - 12 A 148/17
    Die Richtlinie dient nur dazu, eine dem Gleichheitsgrundsatz entsprechende Ermessensausübung der Behörde zu gewährleisten (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.06.2015 - 10 C 15.14 - juris Rn. 24; BayVGH, Beschlüsse vom 17.11.2010 - 4 ZB 10.1689 - juris Rn. 19 und vom 27.07.2009 - 4 ZB 07.1132 - juris Rn. 13).

    Ein Anspruch auf Förderung besteht im Einzelfall über den Grundsatz der Selbstbindung der Verwaltung und den Gleichheitssatz dann, wenn die in den Richtlinien dargelegten Fördervoraussetzungen vorliegen und vergleichbare Anträge in ständiger Förderpraxis des Beklagten auch positiv beschieden werden bzw. die Ablehnung des Förderantrages der Klägerin wäre nur dann ermessensfehlerhaft, wenn der Beklagte in ständiger Praxis in vergleichbaren Fällen nicht von einem vorzeitigen Baubeginn ausgegangen wäre oder einen solchen in vergleichbaren Fällen ohne Genehmigung zugelassen hätte (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.06.2015 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 11.10.2019 - 22 B 19.840

    Rücknahme eines Zuwendungsbescheides ("10.000-Häuser-Programm")

    Auszug aus VG Schleswig, 14.05.2020 - 12 A 148/17
    Bei einem Maßnahmenbeginn vor der Prüfung der Maßnahme wäre ein solcher Einfluss nicht mehr möglich (vgl. BayVGH, Urteil vom 11.10.2019 - 22 B 19.840 - juris Rn. 24).
  • VGH Bayern, 06.12.2016 - 22 ZB 16.2037

    Rücknahme eines Zuwendungsbescheides - "Förderschädlichkeit" des vorzeitigen

    Auszug aus VG Schleswig, 14.05.2020 - 12 A 148/17
    Anderenfalls zeigte der Zuwendungsempfänger, dass er sein an sich förderfähiges Vorhaben verwirklichen könnte, ohne dass ihm hierfür staatliche Zuwendungen gewährt werden müssen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 06.12.2016 - 22 ZB 16.2037 - juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 17.11.2010 - 4 ZB 10.1689

    Zuwendung (staatliche Förderung); Rücknahme; Rückforderung;

    Auszug aus VG Schleswig, 14.05.2020 - 12 A 148/17
    Die Richtlinie dient nur dazu, eine dem Gleichheitsgrundsatz entsprechende Ermessensausübung der Behörde zu gewährleisten (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.06.2015 - 10 C 15.14 - juris Rn. 24; BayVGH, Beschlüsse vom 17.11.2010 - 4 ZB 10.1689 - juris Rn. 19 und vom 27.07.2009 - 4 ZB 07.1132 - juris Rn. 13).
  • VG Hannover, 19.03.2014 - 11 A 3631/10

    Anspruch eines Jugendverbands auf Zahlung von Fördermitteln für das Jahr 2010 und

    Auszug aus VG Schleswig, 14.05.2020 - 12 A 148/17
    Allein aus dem Umstand, dass die Klägerin allgemein auf die Dringlichkeit des Projektes hingewiesen hat, kann nicht geschlossen werden, dass der Beklagte durch Schweigen oder konkludent (vgl. dazu VG Hannover, Urteil vom 19.03.2015 - 11 A 3631/10 - juris Rn. 29) einem vorzeitigen Baubeginn zugestimmt hätte.
  • VGH Bayern, 27.07.2009 - 4 ZB 07.1132

    Zuwendung; Rückforderung; Wasserwirtschaftliches Vorhaben;

    Auszug aus VG Schleswig, 14.05.2020 - 12 A 148/17
    Die Richtlinie dient nur dazu, eine dem Gleichheitsgrundsatz entsprechende Ermessensausübung der Behörde zu gewährleisten (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.06.2015 - 10 C 15.14 - juris Rn. 24; BayVGH, Beschlüsse vom 17.11.2010 - 4 ZB 10.1689 - juris Rn. 19 und vom 27.07.2009 - 4 ZB 07.1132 - juris Rn. 13).
  • VG Schleswig, 13.12.2017 - 12 A 215/16

    Bewilligung einer Zuwendung

    Auszug aus VG Schleswig, 14.05.2020 - 12 A 148/17
    Wenn man eine solche Möglichkeit in Betracht zöge, hätte der Beklagte dann aber auch mit seiner im Bescheid vom 22.06.2016 getroffenen Ablehnungsentscheidung die Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn (konkludent) verweigert (vgl. dazu Urteil der Kammer vom 13.12.2017 - 12 A 215/16 - juris Rn. 49).
  • VG München, 06.02.2014 - M 15 E 13.5841

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel, den Antragsgegner

    Auszug aus VG Schleswig, 14.05.2020 - 12 A 148/17
    Wenn die Klägerin tatsächlich der Auffassung gewesen wäre, der Beklagte habe die Bearbeitung ihres Antrages auf Erteilung einer Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn unnötig, möglicherweise ohne zureichenden Grund verzögert, hätte ihr die Möglichkeit offen gestanden, entweder im Klagewege über eine Untätigkeitsklage (§ 75 VwGO) oder - was vorliegend aufgrund des dringenden Handlungsbedarfs wohl eher anzunehmen sein dürfte - im Wege einer einstweiligen Anordnung, die eine Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn zum Gegenstand hat, ihr Begehren zu verfolgen (vgl. zu einem solchen Fall: VG München, Beschluss vom 06.02.2014 - M 15 E 13.5841 - juris Rn. 39 ff.).
  • VG Aachen, 16.09.2020 - 7 K 212/20
    vgl. BVerwG, Urteil vom 16.06.2015 - 10 C 15.14 - juris Rn. 24; SächsOVG, Urteil vom 30.04.2020 - 6 A 713/17 -, juris Rn. 23 m.w.N.; BayVGH, Beschluss vom 07.04.2020 - 6 ZB 19.1647 -, juris Rn. 6 m.w.N.; VG Schleswig, Urteil vom 14.05.2020 - 12 A 148/17 -, juris Rn. 20; VG Köln, Urteil vom 13.02.2020 - 16 K 1179/17 -, juris Rn. 53; VG Augsburg, Urteil vom 28.01.2020 - Au 8 K 18.1890 -, juris Rn. 20; VG München, Urteil vom 27.01.2020 - M 31 K 19.4697 -, juris Rn. 21.

    vgl. VG Schleswig, Urteil vom 14.05.2020 - 12 A 148/17 -, juris Rn. 20; VG Augsburg, Urteil vom 28. Januar 2020 - Au 8 K 18.1890 -, juris Rn. 20; VG München, Urteil vom 27.01.2020 - M 31 K 19.4697 -, juris Rn. 21.

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